Hallo!
Ich habe mittlerweile aber festgestellt, dass sich eigentlich
nichts ändert, dass also weiter nach Ablauf des Visums ein
neuer Antrag gestellt werden muss.
Ich würde den Antrag sofort stellen. Es ändert sich sehr viel, da das Aufenthaltsrecht der EU Bürger sehr viel besser abgesichert ist, als das der Drittstaatsangehörigen. Sobald ein EU Bürger entweder selbststänidg oder unselbstständig erwerbstätig ist oder (!) genügend Unterhalt hat, darf er einwandern. Nach einer gewissen Zeit erwirbt er ein sogenanntes Bleiberecht, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Außerdem ist dieses Aufenthaltsrecht gemeinschaftsrechtlich abgesichert, was einen zusätzlichen Schutz bedeutet.
Besorgt sie sich diesen Ausweis nicht, so ist das eine
Ordnungswidrigkeit, das Aufenthaltsrecht selbst, soferne die
Voraussetzungen dafür vorliegen (das ist jedenfalls der Fall,
wenn sie arbeitet oder genügend Unterhalt hat), wird davon
nicht berührt.
Was ist denn dann der Unterschied zwischen diesem kostenlosen
Ausweis und der eigentlichen Aufenthaltserlaubnis?
Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis ist eigentlich der falsche Aufenthaltstitel für einen EU Bürger. Die Aufenthaltserlaubnis EWR ist juristisch gesehen nur ein Feststellungsbescheid, dass der Aufenthalt rechtmäßig ist (aus diesem Grund verlangen manche Staaten, wie zB Österreich, diesen Aufenthaltstitel gleich gar nicht mehr). Mit diesem wird das Aufenthaltsrecht dokumentiert. Die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige begründet erst das Aufenthaltsrecht.
Insgesamt ist zu sagen: als EU Bürger kann es dir, solange du nicht wirklich etwas Gravierendes anstellst, praktisch nicht passieren, dass du das Land verlassen musst - das ist der entscheidende Vorteil.
Gruß
Tom