schaut doch bitte einmal auf folgende Punkte zum Thema Visabefreiung mit der Bitte um Bestätigung bzw. Korrektur:
Bei einer Visabefreiung erhalten die Türken ein Touristenvisum, mit dem sie sich 3 Monate im Jahr in Schengen aufhalten dürfen.
Mit solch einem Touristenvisum hat man weder Wohnrecht, noch Arbeitsrecht, noch irgendeinen Zugang zu Sozialleistungen.
Türken, die aufgegriffen werden ohne ein solches Touristenvisum bzw. mit einem abgelaufenen Touristenvisum, machen sich strafbar und werden in Abschiebehaft genommen.
Aufgrund des Rückführungsabkommen werden diese dann postwendend wieder in die Türkei zurückverfrachtet, weshalb sich damit eigentlich rein praktisch nicht viel zum bisherigen Status ändert.
(I) Es entfällt die Plausibilitätsprüfung für den Einreisegrund. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, einen Alibigrund vorzubringen (Besuch Verwandtschaft), falls man ganz anderes im Sinne hat.
(II) Die Finanzierbarkeit des Aufenthalts wird nicht geprüft. Das regt Schwarzarbeiter an, sich die Mittel vor Ort zu besorgen.
(III) Am wichtigsten dürfte jedoch die Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro sein, bzw. die Bürgschaft Dritter in dieser Höhe.
Da ist mal schnell der Flug nach Frankfurt geplant, um eine teure OP/Untersuchungsserie in D erledigen zu lassen. Anschliessend geht es wieder in die Heimat und das Krankenhaus bleibt auf den Kosten sitzen. Denn bevor man die über offizielle Kanäle eintreiben kann, friert eher die Hölle ein.
Ein ganzer Mitarbeiterstab ist in dem Universitätsklinikum damit beschäftigt, Geld aus unbezahlten Rechnungen einzutreiben. Da müssen Versicherungen, Sozialämter, Konsulate und Ausländerbehörden kontaktiert werden.
Bei einer „Visabefreiung“ gibt es doch gar kein Visum mehr. So wie in Thailand oder Hong Kong. Da legt man bei der Einreise seinen deutschen Pass auf den Tresen und bekommt einen Stempel (TH) oder ein Kärtchen (HK) wo drauf steht dass man 90 Tage im Land bleiben darf. Niemand prüft ob man genug Geld hat, wo man gedenkt zu wohnen oder ob man eine Krankenversicherung hat.
So verstehe ich „Visabefreiung“ und habe ein sehr ungutes Gefühl wenn das genau so auch für die Türkei gemeint ist.
bis auf meine dargestellten Einwände, die die Richtigkeit ja nicht unterlaufen, sondern nur "Gefahren"potential beleuchten. Bei Punkt 4 gibt es eine winzige Kleinigkeit zur Differenzierung, falls man pingelig sein möchte.
Ein Rückführungsabkommen ist auch ein Rückübernahmeabkommen. Es bestünden zukünftig zwei davon.
Für Staatsbürger der Türkei. Bspw. für abgelehnte Asylbewerber, aber natürlich auch türk. Touristen.
Für die Flüchtlingen mit nichttürkischer Nationalität (Stichwort „72.000“).
Nr. 1 ergibt sich als Selbstverständlichkeit aus der Visabefreiung selbst.
Nr. 2 ergibt sich aus dem Kuhhandel „Türkei-Deal“.
mag ja alles sein, aber mir geht es hier um die von rechtsaußen hineingehetzte Propagandalüge, daß durch eine Visabefreiung Millionen von Türken unaufhaltbar ins Land strömen.
Und das ist halt eine Lüge - so wie immer, wenn was von den Lügenpresse-Vorwerflern kommt
Sollte diese Regelung nicht einfach das Ziel verfolgen, dass die türkischen Familien sich problemloser besuchen können, und wäre diesem Zweck nicht gedient?
Da ist mal schnell der Flug nach Frankfurt geplant, um eine teure OP/Untersuchungsserie in D erledigen zu lassen. Anschliessend geht es wieder in die Heimat und das Krankenhaus bleibt auf den Kosten sitzen. Denn bevor man die über offizielle Kanäle eintreiben kann, friert eher die Hölle ein.
100.000 Touristen und 100.000, die speziell wg. der Behandlung eingereist sind. Kein Hinweis darauf, wieviele aus der zweiten Gruppe Deutsche sind. Ich habe nicht behauptet, dass es keinen Gesundheitstourismus in die TÜR gäbe. Sicher sind dort die Standards und Möglichkeiten höher als in Ägypten, Simbabwe oder Nordkorea.