Hallo,
um dem Mythos mit dem Geld mal die Wahrheit entgegenzusetzen: Die TÜR hatte in den Verhandlungen zwar erwünscht, dass das Geld direkt der türk. Staatskasse zugeführt werden solle. Aber so dämlich waren die EU-Vertreter auch nicht. Die drei Mrd. werden ausschliesslich und projektbezogen den int. Organisationen und NGOs in Tranchen bis 2018 ausgezahlt, die die Flüchtlinge in der TÜR versorgen und betreuen.
Zu den Visavereinbarungen: die TÜR ist Beitrittskandidat der EU und hat mit ihr ein Assoziierungsabkommen. Alle anderen Länder, die diesen Status haben, genießen auch die Visafreiheit. Hier eine Gesamtliste aller Nicht-EU-Länder: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html?nn=350374 aus der anschaulich hervorgeht, dass viele andere Länder, mit denen nicht einmal Assoziierungsabkommen bestehen, dennoch die Visafreiheit geniessen.
Für die TÜR war dieser Status für die zweite Hälfte des Jahres 2016 geplant. Voraussetzung ist, dass ein 72-Punkte-Plan von dem Land zu erfüllen ist, dass Visafreiheit haben möchte. Im Zuge des EU-TÜR-Deals wg. der Flüchtlingskrise wurde lediglich der Zeitplan vorverlegt, nicht aber auf die Erfüllung der Kriterien verzichtet.
Bei der letzten Prüfung der Kriterienerfüllung wurde von der EU-Kommission (?) entschieden, dass man vom Prinzip her der Visafreiheit zustimmen könne, wozu noch das EU-Parlament und einige Nationalparlamente ihr O.K. geben müssten. Ausnahme wäre wohl die türk. Regelung bzgl. Terrorismus, die noch umzusetzen wäre. Die wenigen anderen, noch nicht erfüllten Voraussetzungen erhalten wg. minderer Bedeutung eine Nachfrist zur Umsetzung. Zudem würde eine Suspendierungsklausel greifen, wenn diese Nachfrist nicht eingehalten würde oder die TÜR in anderer Form gegen die Vereinbarung verstieße.
Für die türk. Bürger stellt es eine erhebliche Vereinfachung dar, nicht erst einen Antrag in einem weit entfernten Konsulat oder einer Botschaft stellen zu müssen. Sie können darauf verzichten, Sicherheitsleistungen mitzunehmen oder vor der Abreise eine Bürgschaft von in D lebenden Verwandten einzuholen. Sie benötigen allerdings einen Reisepaß mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke etc.), den praktisch bislang kaum einer besitzt. Haben sie den nicht, benötigen sie wie zuvor ein Visum mit allen Begleiterfordernissen.
Mich beruhigt zumindest die Suspendierungsklausel ungemein. Denn damit kann kurzfristig das Abkommen ausgesetzt werden, falls irgendetwas aus dem Ruder läuft. Bspw. ein Ansturm von Kurden, die Asyl beantragen ohne tatsächlich pol. verfolgt zu sein. Oder aber die Ausnutzung von evtl. Lücken in der Notfallversorgung (KRH) samt anschliessender Nichtzahlung der Kosten.
Gruß
vdmaster