Visitenkarten fuer Dritte als wären sie Mitarbeiter

Hallo,

Dürfen eigentlich für Herrn Müller folgende Visitenkarte bestellt werden:  

Müller Andreas Sales Mitarbeiter Firma Beispiel GmbH  

Wenn Müller nicht bei der Beispiel GmbH angestellt ist sondern bei der Tannenbaum GmbH.  

Danke   (Personen und Namen sind frei erfunden)

Hallo!

Klar darf man sich solche Karten drucken lassen. Wer sollte es denn verbieten ?

Problematisch wird es erst, wenn man diese Karten missbräuchlich benutzt, in dem man sich z.B. eingeräumte Vorteile der genannten Firma( bei der man gar nicht tätig ist) verschafft. Oder im Namen dieser Firma agiert.
Auch kann ein verwendetes Firmenlogo urheberrechtlich geschützt sein.

mfg
duck313

Hallo,

ja, natürlich.

Gruß,
Steve

Moin,

der, der sie drucken lässt, müsste die Erlaubnis haben, das tun zu können. Wenn das der Firmeninhaber o.ä. macht, ist das ja kein Problem. ABER … aus einer Visitenkarte kann ein Dritter, der sie bekommt, ja schliesslich ableiten, dass der, von dem er/sie diese hat, bei der aufgedruckten Firma auch wirklich tätig ist. Daraus können sich Haftungsgrundlagen ergeben. Schliesslich könnte der, der sie ausgibt, auf putzige Ideen kommen. Zum einen.

Zum anderen kann sowas auch die Sozialversicherungen interessieren, wenn jemand diese Karten ausgibt, bei der aufgedruckten Firma aber nicht in den Büchern auftaucht.

Da wäre zu überlegen, ggf. einen Zusatz wie „freier Mitarbeiter“ oder ähnliches zu verwenden. Wobei ich solche Karten für Nicht-Angestellte ohne einen zugrundeliegenden Vertrag keinesfalls erstellen lassen würde (Thema hatte ich hier auch einmal, ich hab es sein gelassen, andere Lösung gefunden).

Gruß
Ex.

Auf eine Visitenkarte drucken lassen kann man zunächst mal alles. Die Frage ist, inwieweit man die Visitenkarte verteilen und sich damit als Mitarbeiter der Firma Beispiel GmbH ausgeben darf. Da kommt es darauf an, warum man dies tut.

Beispiel:

  • Man gibt sich als Mitarbeiter der Firma Beispiel aus, um z. B. einen Mitarbeiterrabatt zu bekommen => Das geht nicht, weil es Betrug ist.
  • Die Tannenbaum GmbH betreibt Arbeitnehmerüberlassung. Herr Müller ist als Leiharbeitnehmer bei der Firma Beispiel eingesetzt und verteilt im Rahmen dieser Tätigkeit die Visitenkarten. Dies ist o.k., denn dem Kunden ist es egal, ob Herr Müller seinen Arbeitsvertrag direkt mit der Firma Beispiel abgeschlossen hat.

Viele Grüße
annetteka

Hi

Klar, solange keine Täuschungen begangen werden…

Beispiel:
Person A ist Ärztin und arbeitet bei einer Stiftung in weitweitweg

Person A hat Visitenkarten dieser Stiftung.

Person A ist auch wenige Stunde im Monat als Beraterin für Kultureinrichtung X tätig, auch von dieser Kultureinrichtung erhält sie Visitenkarten.

lg
Kate