Visitenkarten in Briefkasten - erlaubt?

Hallo,

ist es generell erlaubt Visitenkarten in Briefkästen zu verteilen oder wird dort eine Zustimmung vom Ordnungsamt benötigt? Selbstverständlich ist, dass in Briefkästen mit dem Aufdruck „Keine Werbung“ auch keine Karten eingesteckt werden.

Hallo,

ist es generell erlaubt Visitenkarten in Briefkästen zu
verteilen oder wird dort eine Zustimmung vom Ordnungsamt
benötigt?

Dasm Ordnungsamt hat da nichts mit zu tun.

Selbstverständlich ist, dass in Briefkästen mit dem
Aufdruck „Keine Werbung“ auch keine Karten eingesteckt werden.

Abgesehen davon, dass Visitenkarten in Briefkästen keine besondere Werbewirksamkeit entfalten, darf man die da reinwerfen.

lg
Richard

Hallo,

und wie will man sich dagegen wehren.
Man weiß ja noch nicht einmal ob derjenige der auf der Visitenkarte steht diese auch eingeworfen hat.

Wenn man diese schlimmen Visitenkarten nicht benötigt, kann man sie auch als Feueranzünder verwenden und muss dafür noch nicht einmal einen Cent bezahlen

Gruß Merger

Moin,

und wie will man sich dagegen wehren.
Man weiß ja noch nicht einmal ob derjenige der auf der
Visitenkarte steht diese auch eingeworfen hat.

Und wenn eine Firma einen Werbeflyer in einen „Keine Werbung“-Briefkasten einwirft, passiert auch nichts, weil die sagt „Ich hab das da nicht eingeworfen“?

Danke für die Aufklärung,
-Efchen

Hallo Efchen,

Moin,

und wie will man sich dagegen wehren.
Man weiß ja noch nicht einmal ob derjenige der auf der
Visitenkarte steht diese auch eingeworfen hat.

Und wenn eine Firma einen Werbeflyer in einen „Keine
Werbung“-Briefkasten einwirft, passiert auch nichts, weil die
sagt „Ich hab das da nicht eingeworfen“?

dazu ein Beispiel das sich tatsächlich zugetragen hat:

vor einigen Jahren fand ich in meinem Vorgarten einen Packen mit ALDI-Prospekten ca. 10 cm. hoch.

Ein Anruf bei ALDI ergab, dass in unserm Städtchen Prospekte von mehreren Leuten ausgetragen werden.

Nun die Frage - wen sollte ich verklagen ?

Oder ist es nicht einfacher, diesen Packen zu entsorgen.
Kein Ärger und keine vergeudeten Stunden.

Danke für die Aufklärung,
-Efchen

Gruß Merger

PS: warum ist man heute so aggressiv und möchte immer nur sein Recht durchsetzen ?

‚Keine Werbung‘ gilt auch hier.

Moin,

Hallo.

und wie will man sich dagegen wehren.
Man weiß ja noch nicht einmal ob derjenige der auf der
Visitenkarte steht diese auch eingeworfen hat.

Und wenn eine Firma einen Werbeflyer in einen „Keine
Werbung“-Briefkasten einwirft, passiert auch nichts, weil die
sagt „Ich hab das da nicht eingeworfen“?

Das nützt dem Werbenden nicht viel, da er der Auftraggeber ist. Der Verteiler ist sein Erfüllungsgehilfe. Der Werbende erteilt ja den Auftrag eine bestimmte Werbung in einem bestimmten Gebiet verteilen zu wollen. Macht er dies nicht selber, beauftragt er einen Verteiler.

Danke für die Aufklärung,
-Efchen

Die Visitenkarte oder auch andere Karten, Flyer, was auch immer, welche aber letztlich Werbung darstellen, sind natürlich ebenfalls in Briefkästen mit dem Aufdruck „Keine Werbung“ nicht einzuwerfen. Es kommt nicht auf die Größe des Druckstücks an.

Will man dertiges unterbinden ist folgendes zu empfehlen:

  1. Den Werbenden direkt kontaktieren, abgmahnt und für den Wiederholungsfall Unterlassungserklärung angedroht.
  2. I.d.R. reagiert dieser. Dies geschieht mitunter direkt durch die Verteilerfirmen.
  3. Dann wird die Verteilerfirma abgemahnt usw. wie oben.
  4. Die Verteilerfirma weißt dann den Austräger an, dies zu unterlassen.
  5. Zu 99% ist dann Ruhe. (Es sei denn die Verteilerfirma wechselt)

MfG

Moin,

vor einigen Jahren fand ich in meinem Vorgarten einen Packen
mit ALDI-Prospekten ca. 10 cm. hoch.
Nun die Frage - wen sollte ich verklagen ?

Aldi.

PS: warum ist man heute so aggressiv und möchte immer nur sein
Recht durchsetzen ?

Das frage ich mich auch fast jeden Tag.

Solche Probleme hatten wir damals in der Steinzeit nicht. :smile:

Gruß,
-Efchen

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Moin,

Man weiß ja noch nicht einmal ob derjenige der auf der
Visitenkarte steht diese auch eingeworfen hat.

Und wenn eine Firma einen Werbeflyer in einen „Keine
Werbung“-Briefkasten einwirft, passiert auch nichts, weil die
sagt „Ich hab das da nicht eingeworfen“?

Das nützt dem Werbenden nicht viel, da er der Auftraggeber
ist.

Eben. Deswegen habe ich das Beispiel gewählt. Das sollte dann genauso bei der Visitenkarte gelten. Verantwortlicher ist dann derjenige, der auf der Visitenkarte steht, genauso wie bei Werbung der Firma Brutto auch die Firma Brutto der Ansprechpartner ist.

Die Visitenkarte oder auch andere Karten, Flyer, was auch
immer, welche aber letztlich Werbung darstellen, sind
natürlich ebenfalls in Briefkästen mit dem Aufdruck „Keine
Werbung“ nicht einzuwerfen.

Wobei das natürlich schon doof ist, wenn ich irgendwo eine Visitenkarte verliere, jemand anders die in so einem Briefkasten einwirft und ich dann dafür haften muss. :-/

  1. Die Verteilerfirma weißt dann den Austräger an, dies zu
    unterlassen.

Dann schmeißt der Nachbar seine Werbung in einen „Keine Werbung“-Briefkasten und wird dabei nicht bebachtet. Die Firma kriegt die Probleme?

Gruß,
-Efchen