Einladung statt Verpflichtungserklärung?
Im Internet steht, es gäbe die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Allerdings schätze ich mal, dass dies Wochen oder gar Monate dauern wird. Schließlich soll es ja schon vier Wochen dauern, eine Begründung für die Ablehnung zu erhalten.
Wäre es da vielleicht besser, nun mit neuen Belegen usw. ein erneuten Visumsantrag auszufüllen? Immerhin dauert das nur wenige Tage.
Weiterhin hat mir meine Freundin erzählt, sie hätte als sie in der Botschaft war, eine Frau getroffen, die Ihr Visum bekam, jedoch auch eine Einladung hatte. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes gibt es nur eine grobe erklärung, was darin zu stehen hat.
Dabei sind doch Probleme wie die Kostenübernahme eh mit der Verpflichtungserklärung geklärt. Oder schließt sich das gegenseitig aus?
Und wenn ich schon eine Einladung schreibe, meint ihr, es ist sinnvoll, diese von der ganzen (Gast)familie (unter)schreiben zu lassen, um zu zeigen, dass es hier auch tatsächlich Rückhalt gibt, oder wäre es besser, wenn nur ich diese Einladung schreibe? Nicht zuletzt, weil ein anderes Mitglied meiner Familie die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat.
Ich weiß, das sind alles sehr spezielle Fragen, aber vielleicht kann mir der eine oder andere ja doch weiterhelfen.
Vielen Dank,
Tobias Reich