Hallo,
ich habe ein großes Problem und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich war das letzte halbe Jahr in Tansania und habe dort einige Freunde kennen gelernt.
Meine Freundin von dort möchte mich nun für drei Monate hier in Deutschland besuchen kommen. Ihr Visum wurde heute jedoch abgelehnt.
Dabei sind alle Unterlagen (Flug, Versicherung, Verpflichtungserklärung… vorhanden)
Der Grund sei wohl, dass sie nicht glaubhauft machen konnte, wieder zurück zu kommen.
Dabei besteht da gar nicht der Wunsch oder Gedanke länger hier zu bleiben. Ihre (leibliche) Schwester um die sie sich kümmert wohnt in Dar, sie hat eine eigene erfolgreiche Tourismus Firma in Sansibar, die Wohnung ist für ein Jahr bezahlt…
Was kann ich noch tun, um das glaubhaft zu machen? Das muss doch auch ohne Mann und Kinder, die zurückbleiben gehen!!!
Bitte helft mir! Es wäre sehr schade, wenn ich sie hier nach all dem, nicht empfangen könnte.
Vielen Dank,
Tobias Reich
Hallo,
ich kann dir keine großen Hoffnungen machen, nur darauf hinweisen, dass deine Freundin nicht allein ist.
Eine unserer bekannten (selbst Sudanesin) möchte, dass ihre Schwester sie besucht. Schwester war schon zweimal in Deutschland und ist jedesmal wieder zurückgereist. Nachfolgende Visa-Bewerbungen (letztes Jahr und dieses Jahr) wurden abgelehnt.
Gruß
Elke
Hmm, das klingt ja nicht so optimistisch, wenn selbst bei „erfolgreicher“ mehrmaliger Rückkehr alles abgelehnt wird.
Ich habe gerade noch eine Einladung bzw. Stellungnahme geschrieben. Gibt es noch weitere Möglichkeiten, von denen ich Gebrauch machen könnte? Und was kann meine Freundin tun? Helfen Vereinsmitgliedschaften oder Geburtsurkunden von Verwandten, um Verbundenheit mit der Familie zu zeigen?
Macht es Sinn, Rechtsberatung zu konsultieren?
Bitte helf mir!
Vielen Dank,
Tobias Reich
Macht es Sinn, Rechtsberatung zu konsultieren?
Nein, aber es macht Sinn ein wenig „Druck“ von oben zu machen. Schreib deinen Bundestagsabgeordneten an. Im Normalfall sollte dann alles „flutschen“, wie frisch eingeseift.
Die pauschale „Ablehnungsproblematik“ gibt es nicht erst seit gestern, die ist seit Jahren (wenn nicht Jahrzehnten) an der Tagesordnung.
Gruß Andreas
Das Problem liegt darin, dass es keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums gibt.
(es gab mal einen wenig lustigen Fall, wo die Ausländerbehörde bei der Einladung eines Wissenschaftlers durch die Uni rumgezickt hat… Das wurde dann über den Kanzler der Uni abgewickelt, der bei einigen hohen Tieren vorstellig wurde… Die Sache wurde natürlich fein säuberlich unter den Teppich gekehrt)
Helfen Vereinsmitgliedschaften oder Geburtsurkunden von
Verwandten, um Verbundenheit mit der Familie zu zeigen?
Macht es Sinn, Rechtsberatung zu konsultieren?
Rechtsberatung macht absolut 0 Sinn.
Es besteht ja überhaupt kein Rechtsanspruch auf Visaerteilung.
Interessant wäre es zu erfahren, ob es an der Botschaft vor Ort liegt oder an der Ausländerbehörde hierzulande.
Ansonsten Bundestagsabgeordnete/n/Landtagsabgeordnete/n mobilisieren, Kontakt zur Presse eventuell suchen (Thema: „Deutschland: Zu Besuch bei Freunden“)
Gruß
Mike
Hallo Tobias,
Deine Freundin aus Tanzania soll ein EU-Land „offiziell“ als Touristin besuchen, z.B.Prag, oder Budapest und von dort kann sie weiter nach BRD. Ein Schengen-Visum gilt für das ganze EU. Das sollte aber deine Freundin als Inhaberin eines Reisebüros wissen und kennen!
Das Land, wo das Gesuch gestellt wurde, soll bei kleinsten Bedenken BEI ALLEN ANDEREN EU-Ländern das Einverständnis holen und das ist eine Mordsarbeit, einfacher ist den Gesuchsteller abzuweisen, es sind aber Länder, die das nicht so streng nehmen.
Gruss
Urs
Ja, das Problem ist in anderen Ländern natürlich, dass dort die Grundlage für den Aufenthalt gänzlich fehlt. Hier in Deutschland habe ich wenigstens die Verpflichtungserklärung, Einladung usw. ausstellen können.
Wie kann sie denn belegen, dass sie in Prag oder Budapest wohnen will? Da stellen sich dann doch noch viel mehr Frage, oder?
Naja, wir werden jedenfalls am Montag einen zweiten Versuch starten, bei dem sie dann, dadurch dass wir jetzt das Problem kennen, Unterlagen für die Glaubhaftigkeit ihrer Rückkehr (Familien- und Arbeitsverhältnisse, Mietvertrag usw.) bringen wird. Vielleicht hilfts ja…
Vielen Dank erst einmal.
Hallo Tobias,
wenn ich Prag empfohlen habe, meinte ich, dass sie ein turistisches Visum (max. 30 Tage)in der Tschechei beantragen wird, dann braucht sie selbstverständlich keine Verpflichtungserklärung etc. Jetzt, wenn sie einmal abgewiesen wurde, kriegt sie von Deutschland das Visum für 30 Tage auch nicht. Wenn die Visumbeamten hören: Wohnung, wohnen, 3 Monate Aufenthalt, Afrika etc, läuten sofort die Alarmglocken.
Gruss
urs
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das sind mal amerikanische Verhaeltnisse
oft wird ja im debilen Zustand gesagt das amerikanische Verhaeltnisse in Deutschland herrschen. Konnte ich aber noch nie zustimmen.
Aber das AA hat es nun doch geschafft.
‚Zu Besuch bei Freunden‘ ROFL
Man sollte ein disclaimer anhaengen a la Deutsche Freundschaften sind nicht so herzlich wie man es woanders gewohnt ist.
Ah, das ist interessant zu wissen, denn für Deutschland scheint es mir, als bräuchte man auch für einen einzigen Tag eine Verpflichtungserklärung bzw. Finanzmittelnachweis…
Ich wäre ja über einen Monat schon recht zufrieden.
Aber dass die Beamten bei der Botschaft so verdrossen sind, ist schade.
Dabei besteht eigentlich gar kein Zweifel, dass sie zurückkehren wird. Unter anderem, da
• sie sehr wohl darüber im Klaren ist, dass ein eventueller Asylantrag auf Grund ihrer persönli-chen als auch der politischen Situation in Tansania keine Chance auf Genehmigung hätte;
• sie bei Absicht einer eventuellen Hochzeit ein einfaches Heiratsvisum beantragt hätte;
• die amtliche Verpflichtungserklärung eine etwaige Abschiebung inklusive sämtlicher damit verbundenen Kosten einschließt;
• Ihre Familie (einschließlich einer Adoptivschwester) in Tansania lebt und dort ein nach den Maßstäben des Landes gesichertes Einkommen hat;
• das Rückflugticket bereits gebucht und zum Reiseantritt bezahlt wäre, wodurch bei einem Versäumnis des Rückfluges finanzielle Unkosten entstehen würden;
• sie selbst einen eigenen Haushalt führt, der einen nach Landesmaßstab überdurchschnittlichen Wert darstellt und von ihr keinesfalls ohne weiteres aufgegeben würde;
• sie selbst in der Tourismusbranche tätig ist und nur die Sommermonate, die - gemessen am Jahresdurchschnitt - in dieser Hinsicht auftragsarm sind, für einen Besuch in Deutschland nutzen kann, ohne ihren eigenen Arbeitsplatz zu gefährden…
Da sind doch so viele Argumente, ich versteh das nicht. Oder bin ich jetzt einfach zu subjektiv, weil ich weiß, dass sie wirklich nur als Tourist hier her möchte?
Naja, hoffen wir mal, dass sie diese Argumente überzeugen.
Vielen Dank erst einmal für die Hilfe!
Tobias
Wobei ich irgendwie schon das Gefühl habe, dass die guten Abgeordneten sich da nicht wirklich drum kümmern würden und die Presse von „Immigrantenstories“ sicher auch nichts wissen möchte…
Naja, probieren wir es einfach mal.
Zumal die auch so nett sind, nicht gleich während des Gespräches eine Antwort zu geben oder noch einmal nachzufragen, sondern erst später mitteilen, dass der Antrag abgelehnt wurde (die Kosten aber dennoch bestehen). Die Auskunft, weshalb dies der Fall sei, dauert in aller Regel wohl gute vier Wochen…
Hmm, ich werds mal probieren, aber was genau soll denn der „Normalfall“ sein? Ich habe eher das Gefühl, diese „Wählerstimmenerpressung“ hat zuletzt in den 90ern funktioniert, oder?
Da ist man doch heute einfach eher geneigt, die Sache einfach zu vergessen.
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Würde es denn Sinn ergeben, sich mit dem Konsul in einer anderen Tansanischen stadt bzw. Sansibar in Verbindung zu setzen? Hat damit jemand Erfahrungen? Können diese sich gegenseitig beeinflussen und beratschlagen? Oder vermag dieser vielleicht gleich selbst ein Visum auszustellen?
Vielleicht kann man den Konsul eher überzeugen als kaltherzige, paranoide Botschafter.
Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.
Tobias
oft wird ja im debilen Zustand gesagt das amerikanische
Verhaeltnisse in Deutschland herrschen.
Solche Verhältnisse hershen in den USA definitif nicht.
Geh mal auf ein Thailand Forum wie Nittaya.de oder auf ein Philippinen Forum. Da haben die Leute ähnliche Probleme.
Die Rückkehrwilligkeit weist man am besten mit Auto, Grundstück, gutem Job, Haus,… nach.
Hmm, ich werds mal probieren, aber was genau soll denn der
„Normalfall“ sein?
Der „Normalfall“ ist die Ablehnung, es sei denn die Antragsteller nehmen das nicht so einfach hin.
Ich habe eher das Gefühl, diese „Wählerstimmenerpressung“ hat zuletzt :in den 90ern funktioniert, oder?
Nun versuchen wirst du es wohl selbst müssen…
Gruß Andreas
Na gut, hinnehmen werde ich es wohl nicht einfach so.
Ich frage mich nur, was ich dafür tun kann. Ich habe gelesen, der Antragsteller musst Widerspruch einlegen. Na,mal sehen, ob das etwas bringt. Dieser landet ja eh wieder bei der Botschaft. Und dann?
Aber vielleicht kann man ja schon einmal die Glaubwürdigkeit belegen, indem man es eben nicht einfach vergisst und sogar von Deutscher Seite aus sich meldet. Schließlich sollte doch eine „Gastfamilie“ hier belegen, dass sie nicht einfach verschwinden wird, oder?
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Würde es denn Sinn ergeben, sich mit dem Konsul in einer
anderen Tansanischen stadt bzw. Sansibar in Verbindung zu
setzen?
Eher nicht.
Hat damit jemand Erfahrungen? Können diese sich
gegenseitig beeinflussen und beratschlagen? Oder vermag dieser
vielleicht gleich selbst ein Visum auszustellen?
Das geht immer über die Botschaft und die folgt im allgemeinen wiederum den Empfehlungen der deutsche Ausländerbehörde. Ich schätze mal, die machen icht viel Aufhebens um einen Eizelfall.
Vielleicht kann man den Konsul eher überzeugen als
kaltherzige, paranoide Botschafter.
Unwahrscheinlich, weil es bloss einer auf den anderen schiebt.
Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.
Gruß
Torsten