Wenn ein Ausländer mit einem Schengen-Visum in Deutschland heiratet und anschließend von hier aus ein Visum für Familienzusammenführung beantragt, um mit seinem deutschen Partner zusammenzuleben, muß er unter Umständen erst noch einmal das Land verlassen.
Wodurch kann diese Trennung nach der Hochzeit vermieden werden?
Könnte z.B. der deutsche Ehepartner noch einmal im Rahmen des Schengen-Visums einladen?
Gibt es in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, für einen Sprachkurs ein Visum zu beantragen?
Kann das bestehende Schengen-Visum (von der dort genannten Person) verlängert werden?