Hallo Andreas,
grundsätzlich könnten Sie den Bausparvertrag (BSV) jetzt durch eine Kündigung (Kündigungs-Frist??) komplett auflösen und sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen - die staatlichen Zulagen würden Ihnen nach 7 Jahren nicht verloren gehen.
Den Anspruch auf ein Bauspardarlehen verlieren Sie mit einer Vertragskündigung allerdings.
Das Angebot, den BSV zu teilen, macht durchaus Sinn. Sie können das bisher angesparte Geld entnehmen (es dürften nach 7 Jahren vL-Einzahlung knapp 4.000 EUR sein) und den Rest-Teil des BSV weiter zur erneuten Ansparung nutzen - schließlich hatten Sie für 30.000 EUR Bausparsumme die Abschlussgebühr bezahlt.
Was die Schwäbisch Hall für eine Teilung an Gebühr berechnet weiß ich allerdings nicht, aber das ist sicher einfach herauszufinden.
Weiterer Aspekt: Aktuelle Bauspartarife haben oft einen niedrigeren Sparzinssatz als die 1,5% in Ihrem jetzigen Vertrag und kosten beim Neuabschluss wieder neue Abschlussgebühr.
Ein Weiterbesparen mit den vL bis zur Zuteilungsreife ist dann sinnvoll, wenn Ihr Ziel ist, das Bauspardarlehen später einmal in Anspruch zu nehmen. Sie müssten dann aber noch recht lange sparen (oder mehr sparen als nur die vL), denn für die Zuteilungsreife muss man je nach Tarif 40 bis 50% der Bausparsumme angespart haben.
Mein Rat:
Wenn Sie das Geld aktuell brauchen, machen Sie die Teilung.
Wenn Sie das Geld im Moment nicht brauchen, lassen Sie den Vertrag einfach so weiterlaufen und zahlen Ihre vL weiter ein. Eine Teilung mit Auszahlung des dann angesparten Guthabens können Sie bei Bedarf auch später noch machen.
Herzliche Grüße
marandsan