VL-Bausparer nach 7 Jahren auszahlen lassen?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe einen 30.000 € VL-Bausparer mit Sparzinssatz 1,5% bei der Schwäbisch Hall, in den ich über meinen Arbeitgeber nun 7 Jahre lang die VL-Beiträge eingezahlt habe und für den ich auch jährlich die staatlichen Zulagen bekommen habe.

Nun könnte ich mir den angesparten Betrag ja auszahlen lassen. Habe ich in diesem Fall irgendwelche Abzüge zu befürchten?

Die BSH rät mir dazu, den Vertrag zu teilen mit 20.000 € zum weiteren VL-Besparen und 10.000 € zum Auszahlen. Macht das Sinn?

Eine weitere Option wäre ja das weitere VL-Besparen, bis der Bausparer zuteilungsreif wird. Macht das Sinn?

Lieber Andreas,

grundsätzlich ist es ja so, dass eine Auszahlung erst bei Zuteilung erfolgen kann. Alles andere ist eine (vorzeitige) Zwischenfinanzierung.
Folgende Vorgehensweise schlage ich vor:
Lass Dir die Zuteilungsaussichten berechnen (wird unverbindlich sein) unter der Voraussetzung, dass der Vertrag so reduziert wird, dass das vorhandene Guthaben dem für eine Zuteilung erforderlichen Mindestguthaben entspricht.
Auf diese Höhe reduzierst du dann den Vertrag und lässt VL und Prämiern darauf weiterlaufen (er wird praktisch „überspart“).
Durch das damit steigende Guthaben im Verhältnis zur (reduzierten) Bausparsumme beschleunigst Du die Zuteilung und schöpfst dann die bis dahin angefallene VL + die Prämien ab.
Eine bessere Rendite wirst Du derzeit kaum erzielen, noch dazu, weil du ja kein eigenes Geld zum Besparen eingesetzt hast.

Gruss
Walter

Habe ich in diesem Fall irgendwelche Abzüge zu befürchten?

Bei Einhaltung der Kündigungsfrist nein.

Die BSH rät mir dazu, den Vertrag zu teilen mit 20.000 € zum
weiteren VL-Besparen und 10.000 € zum Auszahlen. Macht das
Sinn?

Ja, das macht Sinn. Der Vertrag für die VL-Besparung war ursprünglich viel zu hoch. Wurde vermutlich aus Provisionsgründen gemacht. Die Teilung heilt das nun ein wenig, denn es werden keine neuen Abschlussgebühren berechnet. Der neue Vertrag über 20.000 wird dann für die weiteren VL-Zahlungen genutzt.

Eine weitere Option wäre ja das weitere VL-Besparen, bis der
Bausparer zuteilungsreif wird. Macht das Sinn?

Es macht vielleicht Sinn, wenn mit der Zuteilungsreife das Darlehen in Anspruch genommen werden kann. Ist aber eine Rechenaufgabe. Der Vertrag ist ja schon ein paar Jahre alt, somit vermute ich, dass die Darlehenszinsen deutlich höher sind, als das, was seit Jahren auf dem freien Markt verlangt wird. Alle Bausparkassendarlehen von alten Verträgen sind derzeit vieeel zu teuer. Dieses Szenario rechnet sich für Sie also nur, wenn Sie in der Zukunft von stark steigenden Zinssätzen ausgehen. Steigende Zinsen sind zu erwarten, wenn die Wirtschaft brummt, infolge dessen die Preise und damit die Inflation deutlich steigen. Dann wird es auch steigende Zinsen geben. Frage: gehen Sie von einer bummenden Wirtschaft in den nächsten Jahren aus?

Hallo Andreas,
ohne deine Ziele zu kennen ist eine gute Antwort sehr schwer:
Willst du Oder /Partner mal selbst ne Immobilie kaufen und bauen?
Hast du bereits eine?
Brauchst du Geld , wann wieviel?
richtig ist immer: Der BV bei SHA hat mit 1,5 % einen guten Zins-deshalb evtl den BV weiter besparen
Nicht erhöhen oder teilen, da sonst die 7 Jahre neu beginnen!!!
LG
Dieter

Hallo,

also das weiterzahlen wird sich nicht rechnen, da der BSV noch ewig braucht bis er allein mit VL bespart ist.

Müßte wissen welcher Tarif das bei BSH ist, da bei den meisten Tarifen gibt es zu den 1,5% noch einen Zinsbonus. Und dann würde sich das Teilen anbieten. Und dann ist das Geld gut angelegt.

lg vom Chiemsee
Stefan

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie unklar die Frage eigentlich formuliert ist, stelle ich Ihnen eine Gegenfrage: Welches Fahrrad empfehlen Sie mir nach einem Umzug?

Das können Sie nicht wissen, weil Sie nicht wissen, wohin der Umzug geht.

So ähnlich geht es mir hier.

Vielleicht einfach erst mal die grundsätzliche Frage an Sie, wozu Sie den Bausparvertrag abgeschlossen haben.

Finanzierungen lohnen sich bei dem derzeitigen historischen Zinstief über Bausparverträge grundsätzlich nicht.

Lieber Andreas,

der Vertrag in Höhe von 30.000,-- ist noch nicht zuteilungsreif. Daher würden Abzüge gemacht im Bereich der Zinsen von der BSK und im Bereich der staatlichen Zulagen durch das Finanzamt. Wenn das Geld jetzt benötigt wird, wäre eine Teilung sinnvoll, so dass die angesparten 10.000,-- in die Zuteilung kommen. Der verbleibende 10-er-Vertrag würde dann weiterhin angespart mit 5000,-- Euro.

Eine abzugsfreie Auszahlung erfolgt nur dann, wenn die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme durch Ansparung erreicht ist. Dann wird meist auch die Abschlussgebühr erstattet, die in diesem Fall ca. 300,-- Euro betragen haben dürfte. Einen schönen Sonntag und viel Erfolg wünscht

Sue Melle-Rönn

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Andreas,

Ich habe einen 30.000 € VL-Bausparer mit Sparzinssatz 1,5% bei
der Schwäbisch Hall, in den ich über meinen Arbeitgeber nun 7
Jahre lang die VL-Beiträge eingezahlt habe und für den ich
auch jährlich die staatlichen Zulagen bekommen habe.

Nun könnte ich mir den angesparten Betrag ja auszahlen lassen.
Habe ich in diesem Fall irgendwelche Abzüge zu befürchten?

Bei der Auszahlung wahrscheinlich schon.Du verzichtest damit auch auf das Dahrlehen.

Die BSH rät mir dazu, den Vertrag zu teilen mit 20.000 € zum
weiteren VL-Besparen und 10.000 € zum Auszahlen. Macht das
Sinn?

Wenn Du das Geld brauchst… ja. Wenn du weiter Eigenkapital für ein Eigenheim ansparen willst… nein.

Eine weitere Option wäre ja das weitere VL-Besparen, bis der
Bausparer zuteilungsreif wird. Macht das Sinn?

Das macht sicher Sinn, allerdings kenne ich die Konditionen dieses Bausparvertrages nicht und es gibt Bausparverträge z.B. bei der Debeka oder Alten Leipziger, wo Du weitaus mehr Guthabenzins bekommst.

Sparen macht immer Sinn, meist tut einem der VL Beitrag auch nicht weh, und es sammelt sich mit den Jahren ein Sümmchen an, das man dann vielleicht gebrauchen kann.

Bei allem kommt es aber auch darauf an, was Du mit dem Bausparvertrag vor hast und welches Ziel Du verfolgst.

Gruß Gaby

Hallo,
wenn Sie derzeit nicht auf das Guthaben aus dem VL-Vertrag angewiesen sind, dann ist es die beste Idee, den Vertrag eifach so weiterlaufen zu lassen, so steigt die Zuteilbare Summe permanent weiter an. Hinzu kommt der Vorteil, dass die 7-jährige Laufzeit auch für die jetzigen Einzahlungen abgelaufen ist. Somit hätten Sie keine Wartezeiten. Sollten Sie den Vertrag Teilen und weiter in den 20.000er Vertag eizahlen, so beginnt für diesen die Sperrfrist von sieben Jahren mit dem Datum der Teilung des Vertrages.
Als am besten alles so lassen, wie es ist.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Andreas,

grundsätzlich könnten Sie den Bausparvertrag (BSV) jetzt durch eine Kündigung (Kündigungs-Frist??) komplett auflösen und sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen - die staatlichen Zulagen würden Ihnen nach 7 Jahren nicht verloren gehen.
Den Anspruch auf ein Bauspardarlehen verlieren Sie mit einer Vertragskündigung allerdings.

Das Angebot, den BSV zu teilen, macht durchaus Sinn. Sie können das bisher angesparte Geld entnehmen (es dürften nach 7 Jahren vL-Einzahlung knapp 4.000 EUR sein) und den Rest-Teil des BSV weiter zur erneuten Ansparung nutzen - schließlich hatten Sie für 30.000 EUR Bausparsumme die Abschlussgebühr bezahlt.
Was die Schwäbisch Hall für eine Teilung an Gebühr berechnet weiß ich allerdings nicht, aber das ist sicher einfach herauszufinden.

Weiterer Aspekt: Aktuelle Bauspartarife haben oft einen niedrigeren Sparzinssatz als die 1,5% in Ihrem jetzigen Vertrag und kosten beim Neuabschluss wieder neue Abschlussgebühr.

Ein Weiterbesparen mit den vL bis zur Zuteilungsreife ist dann sinnvoll, wenn Ihr Ziel ist, das Bauspardarlehen später einmal in Anspruch zu nehmen. Sie müssten dann aber noch recht lange sparen (oder mehr sparen als nur die vL), denn für die Zuteilungsreife muss man je nach Tarif 40 bis 50% der Bausparsumme angespart haben.

Mein Rat:
Wenn Sie das Geld aktuell brauchen, machen Sie die Teilung.
Wenn Sie das Geld im Moment nicht brauchen, lassen Sie den Vertrag einfach so weiterlaufen und zahlen Ihre vL weiter ein. Eine Teilung mit Auszahlung des dann angesparten Guthabens können Sie bei Bedarf auch später noch machen.

Herzliche Grüße

marandsan

Hallo,
beide Versionen machen Sinn, je nachdem, was Du mit dem angesparten Vertrag vor hast. Im Zweifelsfall würde ich den Vertrag erstmal ohne Änderungen weiter besparen und erst bei absehbarer Verwendung entsprechend anpassen. Beachte hierbei: eine Teilung ist mit Gebühren verbunden und es verschlechtert die Punktzahl, heisst im Ernstfall spätere Auszahlung. Gruß, Fun.

Da der Bausparvertrag vermutlich noch nicht zugeteilt wird, sollte durch eine Teilung die Zuteilung herbeigeführt werden, falls Sie den Vertrag ausgezahlt bekommen möchten. Ansonsten den Vertrag einfach weiter besparen und dann teilen, sobald der Verwendungszeitpunkt bekannt ist. Dann kann ja immer noch entsprechend sinnvoll geteilt werden.

Hallo, die Beratung deines Bausparberaters ist richtig. Auf die kleinst mögliche Bausparsumme teilen. In einem Vertrag bleibt das Guthaben und der andere ist praktisch ein neuer Vertrag den du wieder besparen kannst. Da du die Arbeitnehmersparzulage bekommst, hast du auch anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Wenn du also etwas mehr sparen möchtest könntest du diese noch in Anspruch nehmen. Wenn du das Guthaben brauchst, dann müsste der Vertrag relativ schnell zur Auszahlung kommen. Wenn du das Geld nicht verplant hast kannst du dir überlegen, ob du mit 1,5 % Guthabenzins (mehr wie auf dem Sparbuch!) im Moment gut fährst, oder eine bessere Analge möglichkeit hast. Wenn du nur VL sparst würde ich den neuen Vertrag aber nicht wieder auf 30 TE anheben, sondern so belassen.

Hallo Andreas,

am Ende geht es darum, was Du mit dem Geld vorhast. Wenn Du kein Darlehen haben willst, brauchst Du auch nicht auf eine Zuteilung warten.

Ein Fachmann kann Dir nach Durchsicht Deiner Unterlagen Tarifoptionen aufzeigen. Ohne nähere Kenntnis Deiner Situation und Deiner Vorstellungen kann man da schwer zu etwas raten. Ausser – einer Produktunabhängigen Beratung. Wie warst Du denn mit der Verzinsung des Vertrages zufrieden? Es gibt lukrativere Angebote, die individuell auszuwählen sind. Es sei denn, es gibt konkrete Pläne für Bau oder Finnazierung.

Eine schöne Woche wünscht

Uli.

Hallo,

kommt drauf asn was man vorhat aber die Aussagen treffen zu…

Ausz. erfolgen nach 7 Jahren ohne Abzüge das es ja die VWL sind…

ein 30.000er Bausparer der nur für die VWL ist der wurde eh falsch verkauft und der einzige Gewinner ist der Vermittler… sorry

Zuteilungsreif ist der in ca. 30 Jahren…! war das so gewünscht??

vielleicht mal einen „richtigen“ Versicherungsfachmann ran lassen…!!!

MfG Thomas WOlter

Hallo,

kommt drauf an was Sie vorhaben?!
7 Jahre sind rum, d.h. die Sperrfrist für die Arbeitnehmersparzulage ist abgelaufen, bzw. läuft ab und Sie erhalten die Zulage über Ihre Einkommensteuer aufs Konto.

Wenn Sie das Geld nicht benötigen, macht es Sinn, das Bausparkonto weiter zu besparen, da Sie auf dem Sparbuch weniger Zins bekommen. Wenn Sie das Geld benötigen, können Sie sofern der Vertrag nicht zuteilungsreif ist, kündigen. Die Frist beträgt bei der Schwäbisch Hall allerdings 6 Monate. Früher können Sie zwar auch ans Geld jedoch mit Kündigungsdiskont von 2,5 %.

Da Sie Abschlussgebühr bei Neuvertrag bezahlt haben, macht es natürlich Sinn, sofern Sie das Geld benötigen, den Vertrag zu Teilen. In 10 und 20 Tausend. Den 20 Tausender lassen Sie dann weiterlaufen und müssen somit keinen teuren Neuvertrag mit schlechteren Sparzinsen abschliessen. Ich rate Ihnen, lassen Sie sich von einer Volks- bzw. Raiffeisenbank oder dem Aussendienst der Schwäbisch Hall beraten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit helfen.

Gruß

Hallo Andreas,

ich muss sagen, das hört sich ganz gut an, was Ihnen die Schwäbisch Hall angeboten hat.

Durch eine Teilung bringt man die 10.000,00 EUR in die Zuteilung.

Es gibt allerdings noch ein paar Dinge die Sie unbedingt klären sollten bevor sie das Angebot annehmen.

  1. bekommen Sie die Abschlussgebühr erstattet und wenn ja, in welcher Höhe?
  2. wirkt sich eine Teilung in 10.000,00 und 20.000,00 EUR schlecht auf die Erstattung der Abschlussgebühr aus (falls die Erstattung überhaupt möglich ist)?
  3. bekommen Sie durch die Teilung einen Bonus (bei vielen älteren Verträgen erhalten Sie eine Bonusverzinsung wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen)?
  4. Bleiben die gleichen Bedingungen (gleiche Guthabensverzinsung, Bonus etc.)?
  5. Fällt eine Gebühr für die Teilung an?

Wichtig für Sie ist, dass nur weil die 7 jährige Bindungsfrist abgelaufen ist, nicht gleichzeitig auch der Vertrag beendet ist.

Das ist aber von Bausparkasse zu Bausparkasse anders.

Sie könnten also auch nachfragen ob Sie den Vertrag nicht einfach weiterlaufen lassen können.

Falls Sie Geld benötigen lohnt sich eine Teilung auf jeden Fall eher, als einen neuen Vertrag abzuschließen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen Helfen. :smile: Falls Sie weitere Fragen haben: Zögern Sie nicht! :smile:

Viele Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe einen 30.000 € VL-Bausparer mit Sparzinssatz 1,5% bei
der Schwäbisch Hall, in den ich über meinen Arbeitgeber nun 7
Jahre lang die VL-Beiträge eingezahlt habe und für den ich
auch jährlich die staatlichen Zulagen bekommen habe.

Nun könnte ich mir den angesparten Betrag ja auszahlen lassen.

Das geht, weil die 7-jährige Bindungsfrist um ist.

Habe ich in diesem Fall irgendwelche Abzüge zu befürchten?

Nein.

Die BSH rät mir dazu, den Vertrag zu teilen mit 20.000 € zum
weiteren VL-Besparen und 10.000 € zum Auszahlen. Macht das
Sinn?

Die möchten natürlich das VL-Sparen nicht verlieren.
Es ist auch sinnvoll die Förderung weiter zu nutzen, das muss aber nicht dort sein sondern kann auch bei einem anderen Anbieter passieren (z.B. bei uns :wink: )
Der Vorschlag kann sinnvoll sein, weil dann keine Abschlusskosten mehr anfallen.

Eine weitere Option wäre ja das weitere VL-Besparen, bis der
Bausparer zuteilungsreif wird. Macht das Sinn?

Welche Variante einen Sinn ergibt, hängt von den weiteren Planungen ab und ob Du konkret eine wohnungswirtschaftliche Verwendung beabsichtigst…

Eine pauschale Beratung hier ist nicht sinnvoll… lass Dich persönlich von jemandem beraten, dem Du vertraust.

Gruß Dirk

Tarif ist A-Spezial.

Müßte wissen welcher Tarif das bei BSH ist, da bei den meisten
Tarifen gibt es zu den 1,5% noch einen Zinsbonus.

Gehe jetzt davon aus, das der Vertrag nach 8/2003 abgeschlossen wurde.
Es gibt evtl. einen Zinsbonus von 1% rückwirkend von Anfang an, wenn ihr eine Treuezeit erklärt und dann 1 Jahr diese durchhaltet…Näheres erfahrt ihr bei eurem Schwäbisch Hall Berater.

Tarif ist A-Spezial.

Müßte wissen welcher Tarif das bei BSH ist, da bei den meisten
Tarifen gibt es zu den 1,5% noch einen Zinsbonus.