Vodafone-FN/Internet-Vertrag vorzeitig kündigen

Hallo zusammen!

Ärgerliche Sache.

Unser Student hat einen Vodafone-Vertrag, der sich (vor 3 Wo. erst)um 12 weitere Monate verlängert hat.
Nun zieht er in eine WG, wo aber bereits ein anderer Telefon- und Internet-Dienst besteht.

Auf telefonische Anfrage sagte der Vodafone-Mitarbeiter, dass das Sonderkündigungsrecht nur mit Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt möglich sei, in dem bestätigt würde, dass „am neuen Wohnort kein Vodafone verfügbar sei“.

Natürlich ist in der Stadt auch Vodafone dort verfügbar…

Tja dann, so sagte der Mitarbeiter, würden 2/3 der üblichen monatlichen Kosten weiterhin berechnet für die verbleibende Zeit, wenn wir kündigen würden.

Habt Ihr eine Idee, was man vielleicht doch tun könnte?
(Und ja, wir könnten uns in den Allerwertesten beißen, dass wir das Kleingedruckte mit der automatischen Vertragsverlängerung nicht mehr im Kopf hatten)

Danke,
Angelika

Auf telefonische Anfrage sagte der Vodafone-Mitarbeiter, dass
das Sonderkündigungsrecht nur mit Bescheinigung vom
Einwohnermeldeamt möglich sei, in dem bestätigt würde, dass
„am neuen Wohnort kein Vodafone verfügbar sei“.

Halbwahr. Das EMA kann nur den neuen Wohnort bestätigen, aber kennt wohl kaum die Verfügbarkeit von Vodafone.
Zudem ist es nach aktueller Rechtsprechung vollkommen unerheblich, ob da die Leistung erbracht werden kann oder nicht, da ein Kündigungsrecht per se nicht daraus folgt, wenn nicht in den AGB anders (kundenfreundlicher) geregelt ist.

Tja dann, so sagte der Mitarbeiter, würden 2/3 der üblichen
monatlichen Kosten weiterhin berechnet für die verbleibende
Zeit, wenn wir kündigen würden.

Immerhin gewähren die einen Abschlag für die Nichtnutzung.
Da hat man schon Schlimmeres gehört.

Habt Ihr eine Idee, was man vielleicht doch tun könnte?

Vielleicht kann man den Vetrag auch ruhend stellen?
Oder der Vertrag der WG wäre kündbar?

[MOD] FAQ:1129 beachten bei Antworten!
Hallo,

damit ich nicht sperren oder löschen muss:

Bitte keine Beratung in Rechtsfragen machen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert!

Danke schön.

Hallo Angelika,

Anfragen dieser Art gibt es „zu viele“ hier. -> Umzug berechtigt in keinem Fall zur (außerordentlichen) Kündigung eines Telefon-/Internet-Vertrages. (Bei http://www.gidf.de gibt es ebenso mehr Details.)

Da dies eher eine rechtliche Frage ist, wird es auch im entsprechenden „Brett“ keine zufriedenstellenderen Antworten geben.

Ro

Hallo!

Danke für die Denkanstöße.
Ruhend stellend war mir bisher nicht bekannt, wäre vielleicht eine Möglichkeit.

Angelika

Guten Tag,

ein „ruhend stellen“ wie bei Verkehrsrechtschutz- u. a. versicherungen ist beim Telefonvertrag nicht möglich, da das Festnetz ja geschaltet ist.

Es gäbe noch die Möglcihkeit eines Vertragspartnerwechsels, also das mit der alten Wohnung auch jemand das Telefon übernimmt. Muss Vodafone aber auch Einverstanden sein, die stimmen aber jedem zu der auch einen Neuvertrag bekommen würde

Hallo,

Umzug berechtigt (Änderung des TKG) in dem Fall zur außerordentlichen Kündigung, wenn an der neuen Lokation nicht die gleiche Leistung erbracht werden kann, wie sie der Vertragsinhaber momentan hat.

z.B. der Vertrag läuft über eine 6000er Bandbreite und am neuen Wohnort stehen nur 2000 zur Verfügung

oder es wurde zuvor VDSL bereitgestellt und nun kann man nur ADSL schalten

dann besteht bei Umzug nach Vorlage einer Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit einer 3monats Frist zum Monatsende ein Recht zur Kündigung

Umzug berechtigt (Änderung des TKG) in dem Fall zur
außerordentlichen Kündigung, wenn an der neuen Lokation nicht
die gleiche Leistung erbracht werden kann, wie sie der
Vertragsinhaber momentan hat.

Es muss die vertraglich geschuldete Leistung erbracht werden.
Das ist nicht die selbe Leistung!

Vertraglich schuldet z.B. ein Anbieter eines „DSL 6000“ Tarifes einen Internetzungang mit BIS ZU 6000kbit/s, in den AGB findet sich ggf. auch eine Mindest-Datenrate. Diese wäre dann einzuhalten.

z.B. der Vertrag läuft über eine 6000er Bandbreite und am
neuen Wohnort stehen nur 2000 zur Verfügung

So einen Vertrag findest du aber sicher nicht im Endkunden-Geschäft.

oder es wurde zuvor VDSL bereitgestellt und nun kann man nur
ADSL schalten

Das schon eher! Oder man hat einen „Entertain“-Tarif, der am neuen Ort nicht verfügbar ist.

dann besteht bei Umzug nach Vorlage einer Ummeldebescheinigung
vom Einwohnermeldeamt mit einer 3monats Frist zum Monatsende
ein Recht zur Kündigung

Ich sehe bei vorzeitiger Kündigung in diesem Fall leider keine Regulierung der Kosten. Es wäre denkbar, dass die Anbieter in den AGBs Regelungen haben werden, die für den Fall der Ausübung dieses Rechtes Entschädigungszahlen verlangen.