Hallo, ich wollte mal fragen, was für Auflagen man erfüllen muss, um Straße halten zu dürfen? Ich habe nicht vor, einen einzelnen Vogel Strauß in meinen 200-Quadratmetergarten zu pferchen. Mich interessieren nur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Ist das vom jeweiligen Bundesland und der Gemeinde abhängig?
beim zuständigen veterinäramt nachfragen!!!
Hallo Hamburgerin,
die Auflagen und Anforderungen an eine artgerechte Haltung sind sehr umfangreich und würden den Rahmen hier sprengen. Fängt schon damit an, dass Strauße unser Klima spätestens im Winter nicht vertragen und einen Stall brauchen, in dem alle Tiere Platz finden und in dem neben einer Trocknungsmöglichkeit für nasses Gefieder (bei mind. 15°C) auch ansonsten eine Temperatur von 10°C gewährleistet sein muss - temporäres Absinken auf 5°C zur Auslaufvorbereitung ist erlaubt und sinnvoll). Gleichzeitig brauchen die Tiere auch im Winter ihren Auslauf - reine Stallhaltung ist nicht artgerecht und verboten. Es müssen entsprechende Anforderungen an Gehegeflächen, Zäune, Bodenbeschaffenheit, Trennungsmöglichkeiten für z.B. TA-Versorgung vorhanden sein, extra Gehege für das Straußenmännchen (max. eines pro Gruppe) etc…
Die Auflagen-Liste ist lang und die Straußenhaltung stellt hohe Anforderungen an den Züchter - so nebenbei mal einen Strauß halten, funktioniert also nicht und wäre auch in keinster Weise artgerecht. Die Sachkunde zur Haltung und Zucht muss nachgewiesen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit ein wenig helfen konnte. Für die detailierten Auflagen für Straußen-, Emu- und Nanduhaltung googlen Sie einfach „Straußenhaltung Deutschland“.
Herzlichen Gruß
Astrid Biallawons
du must dich an das tierschutzgesetz halten.
Hallo hamburgerin68!
Leider bin ich in dieser Angelegenheit auch überfragt und müsste mich genauer erkunden. Der erste Schritt wäre die Überlegung, wo man entsprechende Informationen herbekommt. Das Beste wäre, wenn Sie den Besitzer einer „Straußenfarm“ fragen, denn es gibt sicher viele Stellen, die in dieser Angelegenheit mitreden wollen.
Strauße sind letztendlich keine Ziervögel, sondern Nutztiere. Daher wird vordringlich der landwirtschaftliche Teil der Auflagen interessant sein. Angefangen mit dem Gewerbe, über den Veterinär, bis hin zur Berufsgenossenschaft.
Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.
Viel Erfolg bei der Recherche,
Peter L.
Bite entschuldige meine späte Antwort. Ich war verreist. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, habe von Straußenvögeln keine Ahnung. Gruß Elke