Guten Morgen!
Wo und wie ist eigentlich für private Gärten die Sache mit dem Hecken- und Gehölzschnitt und der Vogelbrutzeit geregelt?
Im Bayrischen Naturschutzgesetz gibt es wohl einen Paragraphen für Gehölze in der freien Natur, die vom 1.März bis Ende September nicht geschnitten werden dürfen.
Abgesehen von der gesetzlichen Regelung: Wann kann ich denn meine Ligusterhecke mit gutem Gewissen (betr. Vogelschutz) schneiden?
Danke
kernig