Vogelbrutzeit und Gehölzschnitt, Regelungen

Guten Morgen!

Wo und wie ist eigentlich für private Gärten die Sache mit dem Hecken- und Gehölzschnitt und der Vogelbrutzeit geregelt?

Im Bayrischen Naturschutzgesetz gibt es wohl einen Paragraphen für Gehölze in der freien Natur, die vom 1.März bis Ende September nicht geschnitten werden dürfen.

Abgesehen von der gesetzlichen Regelung: Wann kann ich denn meine Ligusterhecke mit gutem Gewissen (betr. Vogelschutz) schneiden?

Danke
kernig

Hallo, Kernig,
welches Land pflegst Du denn? (ViKa)

Normalerweise ist aus Brutzeitschutzgründen der Heckenschnitt in der Zeit von März bis September nicht erlaubt. Das ist aber örtlich und regional unterschiedlich.

Deinen Liguster kannst Du - wenn es nur um die Pflanzen geht - bedenkenlos jederzeit schneiden. Und wenn du vorher die Hecke sorgfältig auf Brutnester kontrollierst, richtest Du auch keinen Schaden an.

Seit ich einmal einer Amselhenne ums Haar den Hals mit der Heckenschere abgesäbelt hätte, halte ich mich aber lieber streng an die Zeiten.

Grüße
Eckard

Hallo, Kernig,
welches Land pflegst Du denn? (ViKa)

Derzeit gar keins, bin arbeitslos, weil Hochbauarchitekten, Tiefbauämter, Gartenbauunternehmen etc meine Arbeit machen…

Normalerweise ist aus Brutzeitschutzgründen der Heckenschnitt
in der Zeit von März bis September nicht erlaubt. Das ist aber
örtlich und regional unterschiedlich.

Hm, das wundert mich sehr, wo doch quasi jeder seine Hecke im Mai schneidet?

Deinen Liguster kannst Du - wenn es nur um die Pflanzen geht -
bedenkenlos jederzeit schneiden. Und wenn du vorher die Hecke
sorgfältig auf Brutnester kontrollierst, richtest Du auch
keinen Schaden an.

So licht wie der ist, brütet da freiwillig kein Vogel…

Seit ich einmal einer Amselhenne ums Haar den Hals mit der
Heckenschere abgesäbelt hätte, halte ich mich aber lieber
streng an die Zeiten.

Sei froh, dass sie dich nicht attackiert hat stattdessen…

Danke
kernig