Art. 74 GG
Hallo
Es lohnt sich übrigens grundsätzlich mal das GG mit Hirn
durchzulesen.
Das stimmt derzeit noch, ja.
Da steht einiges gut versteckt drin, was dem
Durchschnittsbürger wohl gar nicht so recht ist.
Mir kommt da spontan Art. 74 in den Sinn. Wer zu faul ist zum Nachlesen: Darin ist unter dem Stichwort „Konkurrierende Gesetzgebung“ abschließend geregelt, was Bundeskompetenzen sind. Vom Rundfunkrecht steht da allerdings nichts. Vermutlich deswegen gibt es einen Rundfunkstaatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern, aber ohne Beteiligung des Bundes.
P.S. wer zu faul ist den Wortlaut nachzuschlagen: Paragraph 31
GG: „Bundesrecht bricht Landesrecht“
Was das nun zur Diskussion beitragen soll?? Die Frage war: Kann auf Länderebene vom Volk gegen die GEZ vorgegangen werden. Antwort: Ja, mit zeitlicher Verzögerung (nämlich : Laufzeit Rundfunkstaatsvertrag) könnte ein Land ausscheren. Art. 31 GG regelt da garnix.
smalbop