unmöglich ist gar nix… aber bleib bei deiner meinung, ich bleib bei meiner… es besteht ja kein zwang zur einigkeit.
Willkürmaßnahme
Ich meinte nicht den Verfahrensgang, sondern das, was letztlich beim EU-Bürger ankommt. Das aber ist eine Willkürmaßnahme. Ergänzt man in Deinem Sinne das Attribut „perzeptiv“, steht man trotzdem blöd da, wenn man „Subsidiaritätsprinzip!“ sagt und der andere „Glühlampe!“
Gruß
Marzeppa
Hallo,
… und die einflussreichen
Verbraucherorganisationen und Umweltorgansiationen anscheinend
auch.
Wirklich? Jetzt sind sie aber dagegen.
Gruß
Werner
Wirklich? Jetzt sind sie aber dagegen.
Sicher? Kenne mich bei den Standpunkten solcher Organsiationen wenig aus, der nicht ganz unbedeutende BUND ist meiner Meinung nach aber schon immer ein glühender Verfechter der Energiesparlampe gewesen.
Ich meinte nicht den Verfahrensgang, sondern das, was
letztlich beim EU-Bürger ankommt.
Also stört dich der Inhalt der Verordnung? Meinst du es sei Willkür weil die Begründung für das Verbot nicht ausreichend wissenschaftlich belegt wurde?
Ergänzt man in Deinem Sinne das Attribut
„perzeptiv“, steht man trotzdem blöd da, wenn man
„Subsidiaritätsprinzip!“ sagt und der andere „Glühlampe!“
Und soll jetzt deiner Meinung nach jede Kommune ihre eigene Energiesparverordnung erlassen? Das ist schon rein rechtlich nicht möglich, weil es ja um Produktstandards im Binnenmarkt geht und hier eine Diskriminierung innerhalb des Binnenmarktes nicht möglich ist, es sei denn ein Land kann belegen, dass Energiesparlampen ein Gesunderheits- und Sicherheitsrisiko darstellen.
also gibt es nie irgendeine behörde, die das überprüft was die
da oben so machen?Momentan nicht. Das ist ja das Problem. Das wird sich auch
nicht ändern, wenn bei jedem Ansatz, die EU endlich zu einem
demokratischen Konstrukt zu machen, stets ein Land aus der
Reihe Tanzt und gegen eine Verfassung stimmt.
Das ist ja ein ordentlicher Widerspruch, einerseits soll die EU eine demokratisches Konstrukt werden, andererseits sollen aber die Bürger in (einigen) Mitgliedstaaten bitte nicht von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen, gegen eine Verfassung für die EU zu stimmen.
Und nun noch zur Frage, wer eigentlich die Kommission kontrolliert. Das sind zum einen die Mitgliedstaaten und Beamte aus den jeweiligen Ministerien der Mitgledstaaten. Keine Gesetzesinitiative der Kommission erfolgt ohne vorherige Konsultation mit nationalen Beamten aus den entsprechenden Ministerien. Keine Gesetzesinitiative wird ohne Zustimmung des Ministerrates erlassen. In der Regel muss auch das EP zustimmen oder zumindestens konsultiert werden.
Genau das ist auch bei der Glühlampenverordnung passiert, hier hat der Umweltausschuss des EP und der Ministerrat jedes Mal dafür gestimmt. Man höre und staune, die Glühlampenverordnung wurde im „sehr teuer bezahlter Abfallhaufen für sonst nirgends mehr zu gebrauchender Politiker ohne jede Kontrollfunktion“ sogar kontrovers diskutiert.
Perzeptiv ist das Glühlampenverbot eine Willkürmaßnahme, weil es ohne Not in die Gestaltung der Wohnstuben eingreift. Die Wohnstube ist für den Betroffenen ein Gegenstand der Subsidiarität, auch wenn dieser Begriff damit etwas extrapoliert wird.
Also stört dich der Inhalt der Verordnung? Meinst du es sei
Willkür weil die Begründung für das Verbot nicht ausreichend
wissenschaftlich belegt wurde?
Das ist ein anderer Aspekt der Willkür, und ja: die Wissenschaftlichkeit der Begründung (i.e. Energieeinsparung), so sie denn zweifelsfrei wäre, ist keine valide Verbotsbegründung, weil die Energieeinsparung (ohne Verbot) ihre Wirkung zunächst einmal auf wirtschaftliche Weise entfalten sollte (was sie i.d.T. tut), und insofern Zwangsmaßnahmen erstens unnötig (weil ohnehin im wirtschaftlichen Interesse des Bürgers) und zweitens in der bereits von mir angsprochenen Hinsicht der freien Entfaltung kontraproduktiv sind. Ein Bürger, der seine Stromrechnung selber bezahlt, darf auch Strom verschwenden, solange genug davon vorhanden ist.
Ein Gegenbeispiel:
Im Dritten Reich sind Karbidlampen für Fahrräder und Pferdekutschen außer Gebrauch gekommen, weil es technisch bessere Möglichkeiten gab (Dynamo und Glühlampe). Selbst das Schreckensregime Hitlers hielt es m.W. nicht für erforderlich, die Karbidlampen bzw. Einfuhr, Vertrieb und Einsatz von Karbid für Beleuchtungszwecke ausdrücklich zu verbieten. Ein Grund dafür mag gewesen sein, daß man den Leuten nicht auf die Nerven gehen wollte.
Und soll jetzt deiner Meinung nach jede Kommune ihre eigene
Energiesparverordnung erlassen? Das ist schon rein rechtlich
Von mir aus kann jede Kommune ihre eigenen Energiesparrichtlinien erlassen genauso wie jeder Privathaushalt. Solange kein notfallmäßiger Mangel herrscht, will ich mir Strom kaufen können, wie es mir paßt, sofern ich den Kaufpreis dafür selber bezahle.
Dieses Liberalitätsprinzip gilt in anderer Hinsicht selbstverständlich.
Produktstandards sind eine gute Sache. Sie sind nur in begrenztem Maße auf die EU-Kommission angewiesen. Sie können nämlich, wenn sie gut sind, der Konkurrenz standhalten.
Diskriminierungen im Binnenmarkt sind etwas, das viele Leute, auch ich, im Alltag ganz selbstverständlich tun. Soweit es halt noch möglich und sinnvoll ist.
Ja, und wem gegenüber soll ein souveräner Staat eine wissenschaftliche Hypothese zu belegen verpflichtet sein? Der Souverän ist die höchste Instanz, er kann glauben, was nach seiner Auffassung richtig ist. Oder was jetzt?
Gruß
Marzeppa
Perzeptiv ist das Glühlampenverbot eine Willkürmaßnahme, weil
es ohne Not in die Gestaltung der Wohnstuben eingreift. Die
Wohnstube ist für den Betroffenen ein Gegenstand der
Subsidiarität, auch wenn dieser Begriff damit etwas
extrapoliert wird.
Jedes Gesetz greift in die Freiheit des Individuums ein. Gesetzesakte sind immer eine Abwaegung zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Beduerfnissen der Allgemeinheit.
Ein Bürger, der seine Stromrechnung
selber bezahlt, darf auch Strom verschwenden, solange genug
davon vorhanden ist.
Ich bin auch gegen staatliche Eingriffe um den Buerger zu belehren. Aber mir scheint, hier wurde einfach der Weg des geringsten Wiederstandes gewaehlt. Viel logischer waere es gewesen den Stromverbrauch staerker zu besteuern, aber zum einen gibt es eine riesige Lobby dagegen und zum anderen kann die EU auch keine Steuern einfuehren.
Diskriminierungen im Binnenmarkt sind etwas, das viele Leute,
auch ich, im Alltag ganz selbstverständlich tun. Soweit es
halt noch möglich und sinnvoll ist.
Natuerlich diskriminiere ich gegen Firma X wenn ich Produkte der Firma Z kaufe. Jedoch kann ein Land nicht einfach den Marktzugang fuer Firma X im europaeischen Binnenmarkt untersagen, mit Hinweis auf eine nationale Produktvorschrift die keine sicherheits- oder gesundheitsrelevante Begruendung hat.
Ja, und wem gegenüber soll ein souveräner Staat eine
wissenschaftliche Hypothese zu belegen verpflichtet sein? Der
Souverän ist die höchste Instanz, er kann glauben, was nach
seiner Auffassung richtig ist. Oder was jetzt?
Jeder kann glauben was er will. Nur hat der Staat die Aufgabe der Risikovorsorge fuer sein Staatsvolk. Wenn der Staat (i.e. die staatlichen Behoerden) den Klimawandel also als Bedrohung ansieht, ist er gezwungen zu handeln um seine Buerger vor diesem potentiellen Risiko zu schuetzen. Das Problem ist nur, wie ein solches Risiko im vornherein einzuschaetzen ist.
Glühbirnen wird es später überall noch geben nur eben in der EU nicht mehr das heißt nachschub gibt es in den USA Kanada und wahrscheinlich wohl auch norwegen da die ja nicht in der EU sind.
Natürlich kann man dagegen demonstrieren immerhin leben wir in einer Demokratie ich denke du könntest auch viele gleichgesinnte finden:
http://www.youtube.com/watch?v=QdHvSie2EqU
Aber wer weiß wohin das verbot von Glühbirnen führt immerhin soll das in Energiesparlampen vorhanden quecksilber bald on den vereinten nationen verboten werden …
dann bleiben nur noch teure LED-Lampen…
Dann frage ich mich, warum sie zugestimmt haben…
vielleicht weil alle politiker in einem großen teuren haus wohnen bei denen man helles licht braucht um die hinteren winkel der zimmer noch zu sehen. oder so viel geld, dass sie die lampen im bad durchgängig brennen lassen können. und angestellte die sich um die entsorgung kümmern, damit sie selbst keine schäden davon tragen…
Prohibition
Gesetzesakte sind immer eine Abwaegung zwischen der Freiheit
des Einzelnen und den Beduerfnissen der Allgemeinheit.
Ja, und hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
geringsten Wiederstandes gewaehlt. Viel logischer waere es
gewesen den Stromverbrauch staerker zu besteuern, aber zum
einen gibt es eine riesige Lobby dagegen und zum anderen kann
die EU auch keine Steuern einfuehren.
Die Stromrechnungen sind teuer genug. Viel logischer wäre es gewesen, ich sagte das bereits, den freiwilligen Verzicht auf Glühlampen dem technischen Fortschritt frei folgen zu lassen, was er ja auch seit Jahren tut.
der Firma Z kaufe. Jedoch kann ein Land nicht einfach den
Marktzugang fuer Firma X im europaeischen Binnenmarkt
untersagen, mit Hinweis auf eine nationale Produktvorschrift
die keine sicherheits- oder gesundheitsrelevante Begruendung
hat.
Ist halt Souveränitätsverzicht oder -entzug.
der Risikovorsorge fuer sein Staatsvolk. Wenn der Staat (i.e.
die staatlichen Behoerden) den Klimawandel also als Bedrohung
ansieht, ist er gezwungen zu handeln um seine Buerger vor
Nein. Wenn das Volk den Klimawandel, insbesondere den durch den doch schwindenden Glühbirnengebrauch bewirkten Klimawandel durch schlüssiges Handeln als nicht bedrohlich ansieht, dann hat der Staat darüber zu schweigen, wenn er das Volk als den Souverän ansieht.
Es gibt als viel schwerwiegender empfundene, z.B. demographische Probleme des deutschen Volkes, auf welche erklärtermaßen weder BRD noch EU reagieren wollen.
Gruß
Marzeppa
Ein Legislativakt der EU hat eine Verordnung oder eine Richtlinie zur Folge. Eine Verordnung wird direkt zu europäischen Recht und für jeden EU-Bürger bindet. Die demokratische Legitimation erfolgt durch den Rat der Europäischen Union und durch das Europaparlament anhand verschiedener Entscheidungsverfahren. Das gilt auch für die Richtlinien. Letztere überlassen es allerdings den Mitgliedstaaten die Richtlinie anhand eigener Gesetze umzusetzen. Diese müssen aber der Richtlinie entsprechen. Volksentscheide gibt es in einigen EU-Staaten nur in Bezug auf die Ratifizierung wichtiger europäischer Vetragswerke, wie den Verträgen von Nizza und Lissabon. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet in der Regel aber auf diese Form der Ratifizierung. Wenn das Ende der Glühbirne auf eine Verodnung zurückgeht, kann man diese wohl also nicht mehr retten
Hallo,
Glühbirnen wird es später überall noch geben nur eben in der
EU nicht mehr das heißt nachschub gibt es in den USA Kanada
und wahrscheinlich wohl auch norwegen da die ja nicht in der
EU sind.
Die Einfuhr ist aber verboten.
Aber wer weiß wohin das verbot von Glühbirnen führt …
dann bleiben nur noch teure LED-Lampen…
Oder Kerzen und Öllampen! Das kann man dann zwar praktisch vollständig aus erneuerbaren Stoffen machen, aber die Effizienz ist wieder grottenschlecht.
Gruß
Werner
Hallo,
Nein. Wenn das Volk den Klimawandel, insbesondere den durch
den doch schwindenden Glühbirnengebrauch bewirkten Klimawandel
durch schlüssiges Handeln als nicht bedrohlich ansieht, dann
hat der Staat darüber zu schweigen, wenn er das Volk als den
Souverän ansieht.
das halte ich für ziemlich weltfremd.
Bei fast allen Eingriffen in die gewohnten Rechte ist dem Volkssouverän entweder der damit beabsichtigte Nutzen erst mal egal oder er ist sogar dagegen, etwa den höheren Spritpreis zu zahlen. Scheiß egal ob später auch deswegen die Küstenlinie bei Osnabrück verläuft.
Ich halte dieses Verbot auch für ziemlichen Quatsch, aber eine Verfassungskrise oder Politikverdrossenheit daraus zu generieren ist Unsinn.
Außerdem hat der Volkssouverän dazu auch durch schlüssiges Handeln nichts ausgesagt, denn eine Kaufentscheidung ist kein politisches Votum.
Gruß
Werner
dann bleiben nur noch teure LED-Lampen…
… die dann erheblich billiger werden und dein Leben lang halten.
Hallo,
Das ist ja ein ordentlicher Widerspruch, einerseits soll die
EU eine demokratisches Konstrukt werden, andererseits sollen
aber die Bürger in (einigen) Mitgliedstaaten bitte nicht von
ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen, gegen eine
Verfassung für die EU zu stimmen.
Nein, ich bin sogar ein großer Befürworter der direkten Volksabstimmungen. Man hat die EU aber als undemokratischen Club gegründet und bekommt das jetzt nicht mehr in den Griff. Zumindest nicht mit 200 seitigen Verfassungsplacebos. Ich hoffe, dass dieser Mist in Irland so oft abgelehnt wird, wie da neu abgestimmt wird.
Nicht, weil ich grundsätzlich gegen eine EU Verfassung bin, sondern weil dieser Vertrag eine Frechheit ist.
Keine Gesetzesinitiative der Kommission erfolgt ohne vorherige
Konsultation mit nationalen Beamten aus den entsprechenden
Ministerien. Keine Gesetzesinitiative wird ohne Zustimmung des
Ministerrates erlassen. In der Regel muss auch das EP
zustimmen oder zumindestens konsultiert werden.
Das Parlament darf ne Weile drüber reden, aber ohne jeden Einfluss auf das Ergebnis. Der EU Ministerrat entscheidet ohne jede parlamentarische Kontrolle. Und das ist der Skandal. In jedem demokratischen Land gibt es neben der Regierung ein Paralament, dass darüber wacht, dass die Damen und Herren Minister und Kanzler keinen zu großen Unfug anrichten. Nicht so in der EU.
Das Verfahren dürfte Dir doch bekannt sein. Wenn ein Gesetz in Deutschland zu scheitern drohte oder zu kontrovers zu werden drohte, dann hat die Regierung schnell eine entsprechende Initiative im EU Rat gestartet, in einem möglichst fachfernen Gremium kurz vorm Wochenende zum abnicken auf die Tagesordnung gesetzt (z.B. Softwarepatente im Fischereiausschuss) und dann mit jammervoller Mine in Berlin erzählt, dass man das leider leider umsetzen müsse, es sei EU Recht.
Dem hat aber zumindest hierzulande jüngst das Verfassungsgericht ein Ende bereitet.
Gruß
Fritze