Hallo!
Der Hintergrund der deutschen Kirchensteuer ist die
widerrechtliche
Enteignung der Kirchen in der napoleonischen Zeit (
Säkularisation).
Als Schadensersatz für die immensen verstaatlichten
Besitztümer
hat der deutsche Staat sich vertraglich verpflichtet, den
Kirchen eine
jährliche Zahlung zu leisten und bestimmte Dinge wie
Lehrstühle
und Bischofsgehälter zu zahlen.
Das war vor über 200 Jahren. Hut ab vor so viel Vertragstreue und vor so viel Ignoranz und Untätigkeit aller Parlamente und Regierungen seit der Weimarer Republik, denn der uralte Hut soll verfassungsgemäß schon seit fast 100 Jahren dergestalt neu geordnet werden, dass eben nicht für alle Ewigkeit gezahlt wird.
Während sich Kirchen und Regierungen in schöner Einigkeit seit Generationen darauf verständigen, nicht daran zu rütteln, das Geld der Bürger (der Staat sind wir!) an den Klerus zu reichen, frage ich, ob die Vertragsgrundlage womöglich nichtig ist. Die Kirchen behaupten, vor 200 Jahren Eigentümer dieser und jener Landstriche und Güter gewesen zu sein. Dann sollen die Kirchen bittschön den Eigentumsnachweis führen. Beruhte das vorgebliche Eigentum womöglich auf Raub, Inbesitznahme, Gewohnheit und/oder freien Erfindungen? Eigneten sich die Gottesmänner womöglich Ländereien von Leuten an, die zuvor ihrerseits nur durch Krieg, Raubzüge und Diebstahl an den Besitz gekommen waren? Bitte aufdröseln, jedes Detail, Eigentumsnachweis über jeden Quadratmeter.
Das funktioniert natürlich nicht, weil es größtenteils keine belastbaren Eigentumsnachweise geben kann. Wer wo herrscht und welche Obrigkeit etwas als Eigentum betrachtet, wurde über Jahrhunderte durch Krieg und Mord entschieden. Heißt unter dem Strich: Der zu angeblich dauernder Zahlungspflicht aller Bürger dieses Landes führende Vertrag wird nicht etwa angeführt, weil er belastbar oder auch nur das Papier wert wäre, sondern weil es genügend klerikale Interessenvertreter gibt.
Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht einmal Rechtsnachfolger des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation sein, wenn es um laufende Entschädigungszahlungen im Gebiet des Reiches von 1803 geht, das insbesondere im Osten und Südosten nicht sehr viel Ähnlichkeit mit der heutigen Bundesrepublik hatte. Wir, die Bürger der Bundesrepublik, leisten damit laufend Ersatzzahlungen für kirchliche Einbußen im heutigen Österreich, Ungarn, Tschechien und Polen.
Die Kirchen sind seit Jahrhunderten bis heute eine wirtschaftliche und politische Macht. Früher war Menschen der Blödsinn zu vermitteln, kirchliche Macht sei irgendwie göttlich. Niemand kam auf die Idee, die Eigentümerschaft der Kirchen an den Erträgen ganzer Landstriche auch nur anzuzweifeln. Aber genau das sollten wir tun.
Gruß
Wolfgang