Hallo,
ich halte einen Begriff wie „Gott“ für nicht abstrakter als
- Gewissen
- Menschheit (Würde des Menschen, Menschenrechte)
- Volk
- Nation
die „Abstraktheit“ des Begriffes ist hier völlig ohne Belang. Nicht belanglos ist hingegen der Zweck, der mit der Verankerung eines solchen Begriffs in einer staatlichen Verfassung verfolgt werden soll.
Davon abgesehen, ist es deutlich einfacher, Begriffe wie ‚Gewissen‘, ‚Menschheit‘, ‚Volk‘ und ‚Nation‘ allgemein konsenfähig zu definieren, als den Begriff ‚Gott‘. Von ‚Gewissen‘ einmal abgesehen, das in die psychologische Kategorie gehört, sind die zum Vergleich angeführten Begriffe der soziologischen Kategorie entnommen. Kein geistig gesunder Mensch dürfte Probleme damit haben, konkrete Personen aufgrund beschreibender Merkmale unter einem oder mehreren dieser Abstrakta zu subsumieren. ‚Gott‘ ist hingegen ein nicht nur abstrakter, sondern auch rein spekulativer Begriff - ohne nachweisbaren Bezug auf irgend etwas Konkretes. Schon gar nicht auf eine Landesverfassung.
Und auch Bezug bzw. Opposition zu einzelnen Religionen sehe
ich nicht, da in unserem Kulturkontext „Gott“ in dieser doch
sehr allgemeinen Form auch universeller Transzendenz-Begriff
ist.
Das halte ich für eine reichlich schräge gewagte These. Auch Atheisten ‚arbeiten‘ mit dem Transzendenzbegriff, aber mit Sicherheit benutzen sie dafür (und zwar aus gutem Grund) nicht den Ausdruck ‚Gott‘ - der eine ganze Menge mehr impliziert als lediglich ‚Transzendenz‘. Von einem universellen Transzendenzbegriff kann da also höchstens in den Wunschträumen verstiegener Theologen die Rede sein.
Denkst Du, dass
Buddhisten, Shintos, Guandi-Anhängern, Neopaganen, Hindus, etc. etc…
damit ein Problem hätten?
Sie haben damit ein Problem - jedenfalls viele von ihnen. Näheres dazu in meiner direkten Antwort auf die Eingangsfrage.
Freundliche Grüße,
Ralf