Obwohl die Unzterscheidung nicht ganz scharf zu definieren ist: „angehörig“ betrifft eine Mitgliedschaft in einer formellen, definierten Gesamtheit. Etwas oder jemand ist dann „Teil von“.
„zugehörig“ bezieht sich auf informelle oder vorübergehende „Teilnahme“.
So ist „Staatsangehörigkeit“, „Familienangehörigkeit“ ein juristisch bzw. amtlich eindeutiger Terminus. Auch ein „Religionsangehöiger“ ist dies aufgrund eines auch formellen. „Bekenntnisses“. Dagegen spricht man von „Volkszugehörigkeit“ („Nationalität“), weil „Volk“ ein nicht so eindeutig definierter, auch sachlich nicht eindeitig begrenbarer Begriff ist.
„Zugehörigkeit“ auf Sachen bezogen ist weitgehend synonym zu „Zubehör“.
Auf Personen bezogen bedeutet es eher physisches oder emotionales „Dabeisein“: Daher gibt es auch ein „Zugehörigkeitsgefühl“, aber kein „Angehörigkeitsgefühl“.
Der Schlagzeuger gehört der Band „an“. Aber ein Groupie gehört „zu“ der Band.
Gruß
Metapher