„Volksangehörigkeit“ ist mir nicht geläufig.
„Volkszugehörigkeit“ kommt im Zusammenhang mit z.B. den erwähnten Gruppen vor, besonders in rechtlichen Zusammenhängen bzgl. Anerkennung der Staatsbürgerschaft.
Mir schon in dem Sinn, dass Angehörige dem Volk durch Herkunft (Geburt) angehört, während dem Zugehörigen das von außen zugeschrieben wird (z.B. Einbürgerung, Heirat usw.).
Ersetze mal Volk durch Familie, dann wird es vielleicht deutlicher.
Staatszugehörig klingt nach Reichsbürger, der den offiziellen und neutralen Begriff vermeiden und durch einen alternativen Begriff mit irgendeiner Botschaft ersetzen möchte, z.B. den Gedanken an „volkszugehörig“. Daher kommen damit per Google auch gleich ein paar dubiose Seiten.
Nur weil ein paar Idioten einen Begriff in ihrem Sinn verwenden heißt das doch nicht, daß man ihn vermeiden soll.
Die Reichsbürger verwenden auch das Alphabet
Solche Verständnisunterschiede wie jetzt bei uns sind normal, schließlich kommen wir aus unterschiedlichen Umfeldern und evtl. auch aus unterschiedlichen Schulzeiten.
Aber warten wir mal auf die Zenzi, die wird uns aufklären.
Ja. Hab ich geschrieben: Nach meinem Empfinden der korrekte und offiziell verwendete Begriff.
Ist dir „volksangehörig“ geläufig?
PS: Ah, jetzt kapiere ich den Zusammenhang der Antwort… sorry.
Halte ich aber klar für falsch, da die rechtliche Verwendung von „Volkszugehörigkeit“ eindeutig andere Bedeutung hat.
Das ist ja interessant! Wer hat gedacht, dass der Kosename für @Kreszentia „Zenzi“ lautet. Ist das höflich und in Ordnung @Kreszentia mit „Zenzi“ anzusprechen?