Gingen wir mal von folgendem fiktiven Fall aus und gingen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass der Nachweis des Hergangs absolut zweifelsfrei mit Zeugen so belegt sei. Gingen wir weiters davon aus, dass wir keine Grundsatzdiskussion über „Raser“ und „Schleicher“ anzetteln möchten.
Wir haben einen Kreisel außerorts und Auto_1 möchte den Kreisel an der zweiten Ausfahrt verlassen, es befindet sich gerade so im Kreisel als das von rechts kommende Auto_2 vor dem Auto_1 in den Kreisel einfährt. Auto_1 wird deshalb zum abrupten Bremsen (so heftig, dass das ABS aktiviert wird) gezwungen und vor lauter Entsetzen hupt der Fahrer von Auto_1 (einmal, kurz). Daraufhin stiege der Fahrer von Auto_2 voll in die Bremsen. Nun würde Auto_1 auf Auto_2 auffahren, es käme zum Unfall.
Normalerweise ist ja das Auto_1 verpflichtet so viel Abstand zu Auto_2 zu halten, dass es eben auch im Falle einer Vollbremsung von Auto_2 nicht zum Unfall kommt (kann ja auch ein Kind überraschend auf die Strasse springen). Aber in dem Fall haben wir ja zwei Randparameter
- durch das „Vorfahrt nehmen“ von Auto_2 war der Sicherheitsabstand ohne Zutun von Auto_1 eh unterschritten
- war diese Vollbremsung in diesem Fall grundlos (immerhin ist ja ein Auffahrunfall meist „besser“ als ein überfahrenes Kind)
Achja, für diese Geschichte gingen wir mal davon aus, dass der Fahrer von Auto_2 nicht besonders schreckhaft sei und die Vollbremsung wirklich nur dem Zwecke der Provokation von Auto_1 diente. Gingen wir davon aus, dass diese Annahme sich durch Obszönitäten durch’s offene Fenster manifestiere.
Wie würde ein Gericht so einen Unfall bewerten?