Volle EM-Rente auf Teilerwerbsminderung geändert

Ich bekomme seit mehreren Jahren volle EM-Rente,z.Zt. bewilligt bis 2011, habe während des Rentenbezuges eine Weiterbildung durchgeführt. Die Rente wurde mir bisher wegen der schlechten Arbeitsmarktlage im Gesundheitswesen zu 100% gewährt, ich bin in meinem Weiterbildungsberuf bis zu 6 Std. tägl. arbeitsfähig, aber als Krankenschwester erwerbsunfähig. im vergangenen Jahr habe ich als Aushilfe auf 400,- bei einem Pflegedienst angefangen zu arbeiten, da die Arbeit körperlich nicht sehr anstrengend ist und mir noch Berufserfahrung fehlt, um in meiner Weiterbildung arbeiten zu können. Nach einigen Monaten habe ich auf 70 Std. Monat aufgestockt, zunächst für 1/2 Jahr auf Probe, ob ich die Belastung aushalte. Das 1/2Jahr läuft Ende diesen Monats erst ab! In dieser Zeit habe ich meine Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Auch habe ich alles brav der Rentenversicherung mitgeteilt und wollte die Rente entsprechend gekürzt auf 75% haben. Jetzt geht die DRV her und wandelt meine volle EM-Rente um auf Teilerwerbsminderungsrente in voller Höhe, obwohl noch nicht klar ist, ob ich das Ganze auf Dauer durchhalte und das 1/2 Jahr auch noch nicht rum ist. Das macht unterm Strich rund 200,- € weniger im Monat aus. Auf 400,- € Basis stand ich sogar noch etwas besser dar. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, aber vielleicht habt ihr noch Tipps zur Begründung für mich, vor allem, ob diese Umwandelung so zulässig ist.
Im Moment sehe ich das so, dass ich als „Belohnung“ für´s arbeiten gehen, durch die DRV „bestraft“ werde.
Schon mal Danke für mögliche Antworten!

Hallo!

Es scheint so, als ob die Veränderung der Rente schon in Ordnung ist.
§43 Abs.1 SGB VI sagt:
(1) 1Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie

  1. teilweise erwerbsgemindert sind,
  2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
  3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

2 Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Da du an die 6-Stunde-Grenze kommst, wäre die Teilminderung wohl richtig. Die Höhe ergibt sich aus einer schwierigen Formel, §96a Abs.1 und 2 SGB VI.

(1a) Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird

  1. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte,
  2. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels,
  3. eine Rente für Bergleute in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel geleistet.
    (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
  4. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
    a) in voller Höhe das 0,23fache,
    b) in Höhe der Hälfte das 0,28fache
    der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten,

Hier ist mal wieder ein Mathematikstudium nötig, um zu prüfen, ob die Höhe, die sie dir mitgeteilt haben, auch richtig ist. Im Prinzip wird die Leistung immer weniger, je mehr du arbeiten kannst. Und wie immer sind sie mit dem Kürzen auch sehr schnell, auch wenn man ja noch gar nicht weiß, wie sich das entwickelt. Mein Tipp daher: mal bei der Verbraucherzentrale fragen, ob die eine Überprüfung machen und sobald sich das mit der Arbeit nicht verbessert, dem Amt auf die Füße steigen.
Mehr kann man wohl im Augenblick nicht tun. Wichtig ist halt immer am Ball zu bleiben, einmal mehr mit denen zu telefonieren als abzuwarten und fragen fragen fragen! Die Sache ist nicht einfach und wenn man Krank/Behindert ist, hat man genung andere Sorgen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Ciao
Garrett

Danke Garrett!
Die Berechnungsformel etc. sind mir aus dem Rentenbescheid bekannt. Mein Problem bei der ganzen Geschichte ist die Umstellung von bewilligter voller EMR auf Teilerwerbsminderung, weil ich die Hinzuverdienstgrenze für 75% EMR nicht überschritten habe. Auch arbeite ich höchstens 2oder3 Tage pro Monat bis zu 6 Stunden. Meistens sind es nur 3 Stunden pro Tag.

Hoi.

Sagen wir das mal so: rein rechtlich konnte ich nix finden, was den Schritt der DRV erklären kann - zunmindest nicht für den Moment. Ich kann nur vermuten, dass die aufgrund der Arbeitsaufnahme glauben, das du bald wieder mehr arbeiten wirst und dann auch an diese 6-Stunden-Grenze kommst. Das wäre dir natürlich zu wünschen, wenn gesundheitlich und so weiter alles besser wird, aber worauf die diese Annahme stützen??!!?? Wenn sie dir die Rente umwandeln, dann müßtest du ja auch einen neuen Bescheid mit einer Begründung erhalten/erhalten haben. Hast du da schon was und falls ja, was schreiben die da?

Ciao
Garrett

Hallo,

da Du (nach eigenen Angaben) ca. 70 Std. monatlich arbeitest, bist Du nicht mehr voll erwerbsgemindert, da Du im Schnitt mehr als 3 Std. täglich erwerbsfähig bist.
Dadurch hast du keinen Anspruch mehr auf volle EU-Rente, ganz egal ob zu 50, 75 oder 100 %
Deswegen bekommst Du eine Teilrente und es wird die entsprechende Rentenhöhe berechnet.
Du hättest halt mal vor Ausweitung Deiner Arbeitszeit fragen müssen.

&Tschüß

Wolfgang