Volle Erwerbsminderungsrente

Hallo,

wer von euch hat Erfahrungen mit voller Erwerbsminderungsrente (ich kürze sie mal EMR ab)?
Wir/Mein Vater soll/en jetzt eine solche beantragen und es wäre schön, wenn ihr mir die Infos, die ich bis jetzt bekommen habe, bestätigen oder widerlegen könnt:

  1. die EMR ist zeitlich befristet und muss immer neu beantragt werden
  2. sie wird auf der Gemeinde beantragt
  3. es gibt keinen besonderen Stichtag für die Beantragung, aber je eher man sie beantragt, desto eher bekommt man Geld
  4. man braucht folgende Dokumente um sie zu beantragen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder ( Kindererziehungszeiten )
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge ( Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen )
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1975
  • Angaben über ausgeübte Tätigkeiten und Berufe
  • Angaben zu Krankheiten und Gesundheitsstörungen
  • Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu stationären Behandlungen der letzten Jahre
  • Angaben zu medizinischen Leistungen der Rehabilitation und amtsärztlichen Untersuchungen
  • Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid

Braucht man das wirklich alles?

  1. Muss der „Patient“ selbst auf der Gemeinde erscheinen, braucht man andernfalls eine Bevollmächtigung?

  2. Fällt euch sonst noch etwas ein, was ich wissen müsste?

Vielen Dank
Kati

PS: Ich nehme an, dass wir uns demnächst beim VdK anmelden, bin aber trotzdem über alle Infos froh, die ich von euch bekommen kann.

Hallo Kati!

Mein Mann ist seit 2004 auf voller Erwerbsminderungsrente!
Ich versuche mal, Dir ein paar Hilfestellungen zu geben!

  1. die EMR ist zeitlich befristet und muss immer neu beantragt
    werden

Ja, sie wird zunächst befristet und wird gegebenenfalls später auf unbefristet aber bis Widerruf gewährt. D.h. wenn sich die Vorraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente ändern, ist der EMRner verpflichtet, das zu melden und die EMR kann umgewandelt werden in teilweise EMR oder sogar ganz aberkannt werden. ( im Falle einer Genesung z.Bsp.)Es gibt da eine Neun-Jahresregel (glaub ich).

  1. sie wird auf der Gemeinde beantragt

Dort gibt es jemanden, der bei der Antragstellung hilft und den dann weiterleitet! Der kann auch wertvolle Hinweise geben.

  1. es gibt keinen besonderen Stichtag für die Beantragung,

Nein, die EMR kann jederzeit beantragt werden.

aber je eher man sie beantragt, desto eher bekommt man Geld

Jein- die Bearbeitungszeit dauert sehr lange! Eiv Vierteljahr ist durchaus normal.
Und, Geld wird rückwirkend gezahlt- Datum der Antragstellung zählt.

  1. man braucht folgende Dokumente um sie zu beantragen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw.
    Beschäftigungsnachweise
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (
    Kindererziehungszeiten )
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge ( Betriebs- oder
    Zusatzrenten, Pensionen )
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1975
  • Angaben über ausgeübte Tätigkeiten und Berufe
  • Angaben zu Krankheiten und Gesundheitsstörungen
  • Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu stationären Behandlungen der letzten Jahre
  • Angaben zu medizinischen Leistungen der Rehabilitation und
    amtsärztlichen Untersuchungen
  • Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid

Braucht man das wirklich alles?

Punkt 1-2: Sicherlich hat Dein Vater schon einmal eine vorraussichtliche Rentenberechnung bekommen. Die hat so ziehmlich jeder in letzter Zeit automatisch bekommen. Dort müßten auch Hinweise aufgeführt sein, was in den Nachweisen noch fehlt. Sollte der BFA schon alles vorliegen, brauchen auch keine weiteren Nachweise geführt werden. Also schaut da mal drauf!
Ihr müßt bei der Gemeinde sowieso einen Termin machen und da würde ich gleich fragen, was noch mitzubringen ist.

  1. Muss der „Patient“ selbst auf der Gemeinde erscheinen,
    braucht man andernfalls eine Bevollmächtigung?

Kann ich nicht beurteilen. Mein Mann war damels selbst dort. Am Telefon fragen!

  1. Fällt euch sonst noch etwas ein, was ich wissen müsste?

Oftmals werden EMR-Anträge erstmal abgelehnt. Bei meinem Mann nicht, da ihn die Krankenkasse damals dazu gezwungen hat!
Hilfestellung und Rückenstärkung bekommt man beim SOVD (früher Reichsbund). Für wenig Monatsbeitrag (7,50 €) eine ganze Menge Leistung. Die helfen auch beim Widerspruch durchfechten usw. Selbst anwaltliche Unterstützung kann man kriegen.

  • Nur als Tip.-

Ich hoffe, ein wenig hilfts!?

LG Doreen

Hallo Doreen,

danke, ja du hast geholfen!

Viele Grüße
Kati

Hallo Ihr beiden,

so ganz kann ich all diesen Punkten nicht zustimmen.
Schade, das war schon immer mein Wunsch gewesen, solch betroffenen Personen vor Ort mit Rat und Tat zu helfen. Doch das geht leider nicht.
Also, mußte selbst seit 4 Jahren mit 49 in volle unbefirstete EU-Rente.
Wer sagt z.B. er muß einen Antrage stellen?
Niemand kann einem dazu zwingen, ggf. nur raten oder dringend raten. Wenn dies aus medizinischen Gründen sooooo notwendig sein sollte, sorgt in der Regel die Krankenkasse dafür bzw. berät einem dahingehend, dass man solch einen Antrag stellen soll.
Dort, bei der Krankenkasse sind übrigens auch diese „Formulare“. Da kann man auch getrost hingehen und die müssen, ich widerhole, die müssen einem helfen nach allen Reglen der Kunst.
Die Krankenkasse ist i.d.R. eine Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. so eine Art beliehenes Unternehmen.
Also, dort hingehen und mit den das alles eingehend bequatschen, warum, wieso, weshalb, bla, bla…
Die zeitliche Befristung der EU-Rente setzt der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers fest. Je nach Befund und Diagnose des Hausarztes bzw. Facharztes/Fachärzte ist eine Fristsetzung dann zu erwarten.
Einen Widerspruch zu einem möglichen Bescheid kann man aber auch zur angegebenen Stelle, Gemeindeverwaltung, Krankenkasse o.d.gl. zur Niederschrift bringen.
Eine mögliche spätere Klage beim Sozialgericht ist aber für den Kläger kostenfrei und man kann sich rechtlich dort auch selbst vertreten.
MfG
Hans13

Mal kurz wie es bei mir war.
Während eines Klinkaufenthalts wurde mit nahe gelegt einen Rentenantrag zu stellen.
Ich bin dann nach Freiburg zur Rentenstelle gegangen. Dort wurde der Antrag ausgefüllt, und auch gleich die zu erwartende Rentenhöhe mitgeteilt. Die Rentenversicherung holte sich dann die notwendigen Krankengeschichten von den Klinken und Ärzten ein. Dann noch eine Untersuchung durch eine Ärztin welche die Rentenversicherung bestimmte. Danach ging es schnell bis der Rentenbescheid gekommen ist. Alles problemlos.

Wie ich aber von Ärzten erfahren habe, meist wird der erste Antrag abgelehnt. Dann gleich Rechtmittel einlegen.

Von Zeit zur Zeit kommt ein Fragebogen ob die Erwerbsunfähigkeit noch vorliegt.

Gruß

hartmut

Hallo Hans!

Wer sagt z.B. er muß einen Antrage stellen?
Niemand kann einem dazu zwingen, ggf. nur raten oder dringend
raten. Wenn dies aus medizinischen Gründen sooooo notwendig
sein sollte, sorgt in der Regel die Krankenkasse dafür bzw.
berät einem dahingehend, dass man solch einen Antrag stellen
soll.

Eigentlich soll es ja so sein, aber bei meinem Mann war es nicht so! Man hat ihm sogar das Krankengeld gestrichen! Er sollte Antrag stellen, weil die KK nicht mehr bezahlen wollte ( nach 7 Monaten). Da er aber zu einem früheren Zeitpunkt schon Antrag auf Umschulung gestellt hatte und wir das der KK mitteilten, wurde ihm fehlende Mitarbeit unterstellt und die Zahlung eingestellt. Das wir in Erfahung brachten, das ein Antrag auf Umschulung bei Nichtgenehmigung einem Antrag auf Rente gleichgestellt wird, hat man bei der KK nicht verstanden- bzw. nicht verstehen wollen. Letztendlich hat ihm ein von der Gewerkschaft meines Mannes bezahlter Anwalt zu seinem Recht verholfen.
Aber in Rente mußte er trotzdem- mit damals 38!

Eine mögliche spätere Klage beim Sozialgericht ist aber für
den Kläger kostenfrei und man kann sich rechtlich dort auch
selbst vertreten.

Ja, geb ich Dir Recht: aber! Wenn es Dir schlecht geht, die ganze Welt aus den Fugen gerät, weil nichts mehr so ist wie früher, dann hast Du nicht die Kraft, Dich durch Papierberge und Gesetze zu wühlen!
Selbst ich als Angehörige war derartig überfordert mit der gesundheitlichen und finanziellen Situation! Und man muß sich selbst alles erlesen und erfragen- es gibt keine konkrete unabhängige Anlaufstelle! Außer diesen SOVD und VdK, glaub ich, ist auch so was.
Da kamen wir aber erst ziehmlich spät dahinter. Aber besser als gar nicht!

Liebe Grüße zurück!
Doreen

Hallo,

und danke für deine Ergänzung.

Wer sagt z.B. er muß einen Antrage stellen?
Niemand kann einem dazu zwingen, ggf. nur raten oder dringend
raten. Wenn dies aus medizinischen Gründen sooooo notwendig
sein sollte, sorgt in der Regel die Krankenkasse dafür bzw.
berät einem dahingehend, dass man solch einen Antrag stellen
soll.

Bei uns war es auch die Krankenkasse, die uns mitgeteilt hat: entweder weitere Reha (wird aber nicht genehmigt) oder eben Rente beantragen.
Ist es nicht auch besser, die Rente so früh wie möglich zu beantragen? Könnte es nachteilig sein, sie jetzt schon zu beantragen?

Dort, bei der Krankenkasse sind übrigens auch diese
„Formulare“. Da kann man auch getrost hingehen und die
müssen, ich widerhole, die müssen einem helfen nach allen
Reglen der Kunst.

Na ja, die waren schon nett und wir haben immerhin erfahren, dass wir die Rente auf der Gemeinde beantragen müssen. An die wurden wir dann auch für weitere Fragen verwiesen.

Einen Widerspruch zu einem möglichen Bescheid kann man aber
auch zur angegebenen Stelle, Gemeindeverwaltung, Krankenkasse
o.d.gl. zur Niederschrift bringen.

welchen Widerspruch, den gegen die Befristung?

Eine mögliche spätere Klage beim Sozialgericht ist aber für
den Kläger kostenfrei und man kann sich rechtlich dort auch
selbst vertreten.

Wobei ich froh wäre, wenn es nicht soweit kommt, es gibt nur meine jüngere Schwester und mich, die diese Sachen regeln können…

Viele Grüße
Kati

Hallo Hartmut,

auch dir danke!

Viele Grüße
Kati

Hallo Kati!

Ich klinke mich hier auch noch mal mit ein!

Ist es nicht auch besser, die Rente so früh wie möglich zu
beantragen? Könnte es nachteilig sein, sie jetzt schon zu
beantragen?

Zum einen könnte Dein Vater noch weiterhin Krankengeld beziehen bis längstens 1 1/2 Jahre (glaube ich)- da müßte man vergleichen zur möglichen Rente. Es gibt aber kein Gesetz, daß die Krankenkasse verpflichtet, so lange bezahlen zu müssen. Sie ist also im Recht, einen Antrag auf EMR zu forden - obwohl ich das bis heute nicht verstehe oder einsehen kann! Akzeptieren mußten wir es letztendlich.
Wenn er also mehr Krankengeld als Rente bekommt und die KK ihn nicht konkret auffordert, den Antrag zu stellen, würde ich abwarten. Die gesundheitliche Situation Deines Vaters wird sich wohl nicht ändern demnächst, oder doch?

welchen Widerspruch, den gegen die Befristung?

Man kann gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen- gegen Befristung zum XX.XX.XX genauso wie gegen eine Ablehnung der EMR.

Wobei ich froh wäre, wenn es nicht soweit kommt, es gibt nur
meine jüngere Schwester und mich, die diese Sachen regeln
können…

Und gerade deswegen würde ich mir Rückendeckung holen! Aber das muß jeder selbst entscheiden! Wir haben soviel durchgemacht: Ärger mit KK, Sorge um den Arbeitsplatz, überhaupt diese Zukunftsangst und natürlich die Angst ums Leben und Weiterleben! Es war teilweise sehr unverschämt, wie mit uns umgesprungen wurde.

Ich wünsche Euch viel Kraft bei der Unterstützung Eures Vaters!

LG Doreen

Hi Kati !

Ich möchte schnell die bisherigen Artikel ergänzen:

Antragstellung für EU-rente ist die LVA oder BVA (stellen sich aber gegenseitig zu - )

Die Rente kann unbefristet oder befristet gewährt werden. Sie wird befristet (2 od.3 Jahre), wenn eine Verbesserung des Leidens in der Zeit möglch ist - ist dieser Fall nicht eingetreten, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden - i.d.R. 3x - dann wird meist entgültig entschieden.

So viel ich weiß - wird kein Geld durch die Rentenkasse nachgezahlt, wenn während der Antragstellung noch Krankengeld bezogen wurde. Rente gibts dann erst ab „Beschlusstag“

Die Formulare braucht man, um möglichst lückenlos !! ein Versicherungsverhältnis belegen zu können - danach richtet sich die Berechnung.
Ein Elternteil (legen Eltern je nach Lage selbst fest) - kann ein paar Euro mehr für Kinder/Erziehungszeiten bekommen.(Nachweis der Geb.urkunden…)

Und die Arztbefunde … verstehen sich von selbst. Mitunter mus Dein Vater noch einmal zu einer besatellten Ärztin/Arzt des Rentenversicherungsträgers.

Schwerbehindertenausweis(gibt´s auf Antrag beim Versorgungsamt ab 50%Schwerbehinderung -dafür gibt es Tabellen -welche Beeinträchtigung wieviel %…) - ist hilfreich - doch kein Garant für pos. Rentenbescheid.

Es wird ein wenig dauern, bis der Bescheid kommt - und dann könnt Ihr immer noch sehen, was zu tun ist - vielleicht ist er ja genehmigt!. Bei manchen Erkrankungen gibt es da keine Probleme.

Also erst mal der Antrag und Geduld !
Alles Gute für Deinen Vater und Dich
Gruß Roxelane