Ich habe mein examen am 28. Juli bestanden und bekommen. Bin allerdings laut azubivertrag bis 1.sep. in der ausbildung. Jetzt die frage, kann ich von meinem arbeitgeber verlangen das ich schon volles gehalt bekomme? Da ja eigentlich der staat sagt das ich bestanden hab und fertig bin. 2. Frage ich habe noch kindergeld bekommen und nun schreiben die, sollte die prüfung vor dem eigentlichen ausgemachten „zahlstop“ termin (also 1.sep.) bestanden worden sein würden sie nicht mehr zahlen bzw. müsste ich dies zurück zahlen. Also bin ich laut familienkasse doch kein azubi mehr sondern fachkraft. Also irgendwas stimmt da doch nocht, oder?
Schau mal in den Vertrag.
Da dürfte sinngemäß drinstehen, dass die Ausbildung in dem Augenblick beendet ist, wenn der ausbildende Betrieb die Nachricht von der bestandenen Prüfung bekommen hat.
Zumindest ist das in den Verträgen so drin, die ich als Formulare von der Kammer bekomme.
Das Schöne:
Wenn der Betrieb weiß, dass jemand bestanden hat, dann nicht sagt: „OK, bestanden. Dann mal alles Gute für die Zukunft. Tschüss!“ und den ehemaligen Azubi nach Hause schickt, sondern arbeiten lässt, dann hat er den Azubi soeben als Facharbeiter/Geselle eingestellt.
Danke. Mein freund hat auch mal recherchiert weil er fest von der Überzeugung ist das ich ab dem zeitpunkt an dem mein bestehen bestätigt ist kein azubi mehr bin. Er hat auch gleich was aus dem arbeitsrecht gefunden(http://www.w-und-b.com/recht-und-berufsberatung/wann…, bestehen vor beendigung der vertraglichen vereinbarung ). Dann werd ich am montag mal zum chef wandern
Jetzt die frage, kann ich von meinem arbeitgeber verlangen das
ich schon volles gehalt bekomme?
Verlangen nicht - kann man nur vereinbaren
Da ja eigentlich der staat
sagt das ich bestanden hab und fertig bin.
Lt. Gesetz: (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Dies wird dem Azubi bekanntgegeben.
- Frage ich habe
noch kindergeld bekommen
Nein, deine Eltern
und nun schreiben die, sollte die
prüfung vor dem eigentlichen ausgemachten „zahlstop“ termin
(also 1.sep.) bestanden worden sein würden sie nicht mehr
zahlen bzw. müsste ich dies zurück zahlen.
richtig
Also bin ich laut
familienkasse doch kein azubi mehr
richtig
sondern fachkraft.
Was du jetzt bist entscheidet nicht die Familienkasse. Das steht im Zeugnis der Kammer.
Also
irgendwas stimmt da doch nocht, oder?
Stimmt alles. Noch eine konkrete Frage?
Auch ohne Gruß