Volljährig?!

Hi zusammen,

also folgende Sachlage, ich bin 18 und somit volljährig. Insofern verfüge ich über das Recht, Verweise, Mitteilung ect. selbst zu unterschreiben. Darf dann aber mein Lehrer meinen Eltern einen Brief schreiben wo es um Noten, Verhalten…geht? (Er rechtfertigte sich mit dem Argument „Sie sind zwar 18 aber keine 21!“

Kann mir jemand jetzt erklären was das bitte mit 21 zutun hat?!
cya

Hallo,

der Lehrer darf das nicht. Er verstößt damit eklatant gegen Datenschutzbestimmungen. Er darf deinen Eltern nur dann Informationen weitergeben, wenn du vorher eingewilligt hast.
Ich würde ihn darauf hinweisen und bei Wiederholung mit einem Disziplinarverfahren drohen.

Gruß,
Francesco

Hi zusammen,

also folgende Sachlage, ich bin 18 und somit volljährig.
Insofern verfüge ich über das Recht, Verweise, Mitteilung ect.
selbst zu unterschreiben. Darf dann aber mein Lehrer meinen
Eltern einen Brief schreiben wo es um Noten,
Verhalten…geht? (Er rechtfertigte sich mit dem Argument
„Sie sind zwar 18 aber keine 21!“

Kann mir jemand jetzt erklären was das bitte mit 21 zutun
hat?!
cya

Wo nachlesbar
Hallo Francesco,
deine Antwort interessiert mich sehr.
Kannst du mir bitte die Stelle im BASS nennen, wo ich dies nachlesen kann? Oder aus welchen Quellen stammt dies?
Wäre dir für eine Antwort sehr verbunden.
MFG
Henning

Hier:
Hallo Henning,

laut SchO BBS §9 Absch.(6) haben volljährige Schüler das Recht, der Schule zu verbieten, ihren Eltern Auskünfte über ihren Leistungsstand zu geben. Die Eltern haben zwar auch nach SchO HRG §8 Absch.(7) das Recht, über den Leistungsstand des Schülers unterrichtet zu werden, allerdings nur, wenn der Schüler dem nicht widersprochen hat.

Gruß Alex

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Hallo,

… ich bin 18 und somit volljährig.
Insofern verfüge ich über das Recht, Verweise, Mitteilung ect.
selbst zu unterschreiben. Darf dann aber mein Lehrer meinen
Eltern einen Brief schreiben wo es um Noten,
Verhalten…geht? (Er rechtfertigte sich mit dem Argument
„Sie sind zwar 18 aber keine 21!“

auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums (http://www.bildungsoffensive-bayern.de/km/) - ist wohl für deine Schule zuständig, wenn du in Nürnberg wohnst - findet sich dazu folgende allgemeine Aussage:

An öffentlichen Schulen gilt, dass Schüler mit Volljährigkeit grundsätzlich selbst die Rechte der Erziehungsberechtigten ausüben und somit z.B. ihre Entschuldigungen selbst unterschreiben.

Kann mir jemand jetzt erklären was das bitte mit 21 zutun
hat?!

Das ist wahrscheinlich auf diese Diskussion zurückzuführen:

Unter den Parteien ist ein heftiger Streit über die Volljährigkeit und das Waffenrecht entbrannt. Nach dem Massaker von Erfurt fordert Bundesinnenminister Otto Schily, die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben. Union und Grüne sind dagegen. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,194…)

Gruß Kreszenz

Eventuell hat der Lehrer da etwas verwechselt.
Mit 18 bist du natürlich volljährig und darfst solche Sachen selbst unterschreiben, auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.

Eine Grenze bei 21 Jahren gibt es zum Beispiel im Strafrecht. Bei Straftätern, die zwischen 18 und 21 geistig noch nicht weit genug entwickelt sind, gibt es die Möglichkeit, Jugendstrafrecht anzuwenden.

Ab 21 ist bei allen Erwachsenenstrafrecht anwendbar, man ist dann voll strafmündig.

Vielleicht hat dein Lehrer mal sowas aufgeschnappt und hat das verwechselt.

Danke
Danke Alex,
das ist ja eine schnelle und kompetente Reaktion.
Da ich nicht in der Oberstufe unterrichte, war mir dies nicht so klar.
Nochmals danke und Sternchen von mir.
MFG
Henning