Hallo,
… ich bin 18 und somit volljährig.
Insofern verfüge ich über das Recht, Verweise, Mitteilung ect.
selbst zu unterschreiben. Darf dann aber mein Lehrer meinen
Eltern einen Brief schreiben wo es um Noten,
Verhalten…geht? (Er rechtfertigte sich mit dem Argument
„Sie sind zwar 18 aber keine 21!“
auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums (http://www.bildungsoffensive-bayern.de/km/) - ist wohl für deine Schule zuständig, wenn du in Nürnberg wohnst - findet sich dazu folgende allgemeine Aussage:
An öffentlichen Schulen gilt, dass Schüler mit Volljährigkeit grundsätzlich selbst die Rechte der Erziehungsberechtigten ausüben und somit z.B. ihre Entschuldigungen selbst unterschreiben.
Kann mir jemand jetzt erklären was das bitte mit 21 zutun
hat?!
Das ist wahrscheinlich auf diese Diskussion zurückzuführen:
Unter den Parteien ist ein heftiger Streit über die Volljährigkeit und das Waffenrecht entbrannt. Nach dem Massaker von Erfurt fordert Bundesinnenminister Otto Schily, die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben. Union und Grüne sind dagegen. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,194…)
Gruß Kreszenz