Vollkasko für Mietwagen fordert "schlüssigen Nachweis"

Hallo,

ich habe bei der Anmietung eines Mietwagens eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die im Schadensfall die Selbstbeteiligung übernimmt.

Als ich den Mietwagen zurückgegeben habe, war ein neuer 4cm Kratzer an einer Felge vorhanden, für den die Mietwagenfirma natürlich eine Reparatur in Rechnung stellt.

Ich gehe davon aus, dass ich auf der Reise beim Einparken an einen Bordstein geschrammt bin und es wegen dem Straßenlärm nicht gehört habe.

So habe ich den Schadenshergang auch der Versicherung geschrieben, und die wollen nun nicht zahlen, da „ein schlüssiger Nachweis für das versicherte Ereignis fehlt“.

Ich verstehe nicht, was die Versicherung von mir will. Dass man so einen Kratzer an der Felge im Stadtverkehr nicht sofort mitbekommt, ist doch nicht total abwegig, oder liege ich da falsch? Wie soll ich ein solches Ereignis „schlüssig nachweisen“?

Falls hier jemand Erfahrung hat und mir einen Tipp geben könnte, was die Versicherung von will, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo,

vielleicht wollen die ein Bild von dem Kratzer?

Die Schadensaufnahme durch die Mietfirma hast du kopiert hingeschickt?
Komische Versicherung, die nicht schreibt: Für die Bearbeitung benötigen wir…

Die haben ein Protokoll von der Mietwagenfirma erhalten, da war dann auch ein Foto dabei, und die Kostenschätzung.
Die Kosten wurden mir von der Kaution natürlich auch schon abgezogen, nur dass meine Versicherung jetzt nicht zahlen will, weil „ein schlüssiger Nachweis fehlt“ :expressionless:

Ich bin auch recht baff…
So nach dem Motto „Wenn sie das nicht sofort bemerken und Bürgersteig, Uhrzeit und Unfallstelle für uns dokumentiert haben, dann greift ihre Vollkasko nicht“.
Ich würde das ja verstehen, wenn es ein großer Schaden wäre, dann wäre es wirklich seltsam, wenn ich das nicht mitbekommen habe, aber irgendwo in Bremen in der Innenstadt parken und sich da einen Kratzer in die Felge fahren… Ja ist doof, aber dafür ist doch die Vollkasko da, oder?

Wende Dich deswegen an den Verbraucherschutz, wenn´s Bremen sein sollte werden die schon ´ne eigene Filiale haben, sonst die Deines Bundeslandes.
ramses90

hi,

mit fällt auf: du hast eine Versicherung abgeschlossen, welche die SB übernimmt.

Das ist aber uninteressant, oder?
Wo geht daraus hervor, dass die Vollkasko den Schaden übernommen hat?
Der Betrag mag durchaus der gleiche sein, aber wenn du eine Versicherung für den SB in Anspruch nehmen willst, sollte es auch wirklich die SB sein und nicht der Rechnungsbetrag.
Auch wenn die Höhe gleich ist.

Du hast schließlich nicht den Schaden selbst versichert.

grüße
lipi