Vollkasko KFZ Reparatur oder nicht?

Folgender Fall:

PKW 22 Monate alt - Neupreis damals 11470€ - selbstverschuldeter Unfall- Reparatur kostet 8750€ - WBW : 10.400 €- Schrottwert : 4380 €- Klausel im Vertrag : Neuwagen bis 24 Monate Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden

Wie sieht nun die Regelung aus. Was muss die Versicherung zahken,
a- repariere - da zahlt sie wohl die Reparaturkosten( bei dem Schaden nicht)
b-  nicht repariere -

Welche Leistungen kann man noch beanspruchen? Nutzungsausfall, Mietwagen,Zulassungskosten des neuen Autos etc. etc??? Bitte nur aufzählen, was möglich ist - jeder Vertrag ist ja anders.man muss ja der Versicherung nichts schenken nachdem sie wegen ein paar € keinen Totalschaden draus macht und man den Neupreis gezahlt bekäme.

Folgender Fall:

PKW 22 Monate alt - Neupreis damals 11470€ -
selbstverschuldeter Unfall- Reparatur kostet 8750€ - WBW :
10.400 €- Schrottwert : 4380 €- Klausel im Vertrag : Neuwagen
bis 24 Monate Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden

Wie sieht nun die Regelung aus. Was muss die Versicherung
zahken,

Bei einer Reparatur durch eine Kfz-Werkstatt - das was im Gutachten steht.
Abzüglich dem Selbstbehalt der Vollkasko.

Welche Leistungen kann man noch beanspruchen? Nutzungsausfall,
Mietwagen,Zulassungskosten des neuen Autos etc. etc???

Diese Leistungen sind in der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt.
Kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

man muss ja der Versicherung nichts schenken nachdem
sie wegen ein paar € keinen Totalschaden draus macht und man
den Neupreis gezahlt bekäme.

wow… also 1.650 € sind bei dir nur ein paar €.

Na vielleicht solltest Du deine Frage nicht in einem Forum stellen, sondern einen Fachanwalt (Versicherungsrecht) beauftragen. Der kostet auch nur ein paar €.

Gruß Merger