Hallo zusammen,
wie beurteilt Ihr folgende theoretische Situation:
Einer Familie gehören zwei Fahrzeuge, die beide auf den Mann zugelassen sind.
Beim Rückwärtseinparken in der Familieneinfahrt (also auf Privatgrund) kommt es zu einer Kollision , so dass an beiden Fahrzeugen ein Blechschaden entsteht.
Beide Fahrzeuge sind bei der gleichen Versicherungsgesellschaft Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversichert.
Die Haftpflicht greift ja in so einem Fall m.W. nicht, da beide Autos ein und derselben Person gehören. Kann denn in so einem Fall die Vollkasko beider Fahrzeuge in Anspruch genommen werden?
Ansonsten müsste die Familie ja beide Schäden aus eigener Tasche bezahlen.
Ich freue mich über jeden Hinweis oder Urteile.
Grüsse in die Runde
Madmorphi