Vollkasko - Schaden zwischen zwei Fahrzeugen desselben Besitzers

Hallo zusammen,

wie beurteilt Ihr folgende theoretische Situation:

Einer Familie gehören zwei Fahrzeuge, die beide auf den Mann zugelassen sind.

Beim Rückwärtseinparken in der Familieneinfahrt (also auf Privatgrund) kommt es zu einer Kollision , so dass an beiden Fahrzeugen ein Blechschaden entsteht.

Beide Fahrzeuge sind bei der gleichen Versicherungsgesellschaft Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversichert.

Die Haftpflicht greift ja in so einem Fall m.W. nicht, da beide Autos ein und derselben Person gehören. Kann denn in so einem Fall die Vollkasko beider Fahrzeuge in Anspruch genommen werden?
Ansonsten müsste die Familie ja beide Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Ich freue mich über jeden Hinweis oder Urteile.

Grüsse in die Runde

Madmorphi

Warum wird nicht einfach die Versicherung mal gefragt?
Ich weiss nicht, ob das die Regel ist, aber meine Versicherung hat mir bisher immer sachliche Auskünfte erteilt, auch wenn sie zu ihrem Nachteil waren.
Grüße

Natürlich, dafür hat man sie und zahlt hohe Prämien.

Wo ist denn der Unterschied für Dich, ob man mit 1 PKW seine Garageneinfahrt verpasst und sich die ganze Seite zerbeult oder ob man dabei auch noch sein 2. Auto beschädigt ?

2 Autos, 2 Kaskoverträge- also wird beides von VS übernommen .
Abzug 2 x Selbstbehalt und sicherlich nachfolgende Rückstufung der Kasko-SF-Klassen.
Die Kasko ist doch die einzige VS, die auch Eigenschäden versichert.

MfG
duck313

Nein, nur wenn repariert wird.
Vielleicht wird es ueber die Versicherung sogar teurer als selbst zahlen. Nach der Schadensbegleichung durch die Versicherung koennen je nach Vertrag die Beitraege hochgehen, fuer einige Jahre, das vergleichen mit den Reparaturkosten.