.Hr A hat mit seinem PKW einen Unfall verursacht bei dem nur er beteiligt war,der Schaden beläuft sich auf 10.000 Euro. Der Wert des PKW wurde auf 12,000 Euro Taxiert (vor dem Unfall) die Werkstatt würde den PKW für 5000 Euro ankaufen. Hr A hat eine Vollkasko Versicherung.Welchen Betrag zahlt die Versicherung nun 1.Reparaturkosten von 10.000 Euro
oder den Zeitwert von 12.000 Euro oder nur die 5000 Euro da es sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Hallo,
.Hr A hat mit seinem PKW einen Unfall verursacht bei dem nur
er beteiligt war,der Schaden beläuft sich auf 10.000 Euro. Der
Wert des PKW wurde auf 12,000 Euro Taxiert (vor dem Unfall)
Von wem, einem Gutacher?
die Werkstatt würde den PKW für 5000 Euro ankaufen.
Gut
Welchen Betrag zahlt die
Versicherung nun 1.Reparaturkosten von 10.000 Euro
Nur die tatsächlichen Reparaturkosten, sofern überhaupt repariert wird oder ein Reparatur möglich ist.
oder den Zeitwert von 12.000 Euro
Den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten des KFZ-Gutachters
oder nur die 5000 Euro da es
sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Die Versicherung wird vom Wiederbeschaffungswert die von der Werkstatt gezahlten 5.000€ für den Schrott abziehen und die Differenz an dich auszahlen.
Gruß
BHShuber
oder den Zeitwert von 12.000 Euro oder nur die 5000 Euro da es
sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
So einen Fall hatte ich gerade. Ergebnis: Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert minus dem Ankaufwert des Wracks, in diesem Fall also 7000 €.
Danke für die schnelle info,ich weis nun wie es weitergeht.