Hallo liebe Community
Ich beschreibe hier einen FIKTIVEN Fall.
Person A baut mit seinem Auto ein Unfall. Da es ein Auffahrunfall war, wird die Rechnung von der Vollkaskoversicherung getragen. Die 300 Euro Eigenanteil sind bei der Abholung des Fahrzeuges zu begleichen.
Nach drei wöchtiger Reperatur im Frontbereich des Autos, wird noch einmal der Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht. Bei der darauf folgenden Probefahrt tritt ein Fehler auf. Dieser wird die nächsten 2 Tage versucht zu beheben. Da es die Werkstatt nicht beheben kann, wird das Fahrzeug zu einer Fachwerkstatt geschleppt. Diese Stellen die Reperatur in Kosten von 150 Euro der ersten Werkstatt in Rechnung.
Als Person A den Wagen abholt, wird von Ihm verlangt, das er Folgende Posten Bezahlt.
- 300 Euro eigener Anteil der Versicherung (wird akzeptiert)
- 150 Euro Reperatur der Fachwerkstatt (Wird nicht akzeptiert, da keine schriftliche sowie mündliche Auftragsbestättigung vorliegt)
- 70 Euro für das Schleoppen den Fahrzeuges zu der Fachwerkstatt. (Wird auch nicht akzeptiert, da das Fahrzeug voll Fahrtüchtig war, und Person A es hätte rein theoretisch auch in die Fachwerkstatt bringen können.
Wie ist die Rechtslage zu der bereits von Person A bezahlen Rechnung der Werkstatt. Der Eigentlichanteil wurde noch nicht beglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Person B