Vollkasko wirtsch. Totalschaden

Hallo,

folgende hypothetische Daten (Dekra-Gutachter):
Wiederbeschaffungswert 4500
abzgl. 300 Selbstbeteilgung
abzgl. 855 MWST
Reparatur lt. Gutachten: 8900
Restwert: 1800

Selbstverschuldeter Vollkaskoschaden.

Besitzer (Gewerbe) würde Wagen gerne behalten und reparieren lassen. Angebot der Werkstatt liegt noch nicht vor.

a) laut http://www.frag-einen-anwalt.de/KFZ-Vollkasko-Versicherung-Totalschaden---f156662.html
werden bei vollständiger Reparatur Kosten bis 130% erstattet. Darf die Rep. dann nur 30% über dem WBW liegen oder darf sie noch höher sein, wenn der Versicherte die Differenz zu 130% selbst trägt?

b) muß alles, was im Gutachten aufgeführt ist, repariert werden, auch wenn sich bei der Reparatur herausstellt, dass nicht alles von der Liste ersetzt werden muß?

c) wie wird die MWSt zum Abzug gebracht? Schon von der Versicherung oder erst als Einnahme in der Steuererklärung des Versicherten?

d) habt ihr weitere Tipps oder Ideen?

Danke schonmal für die Hilfe!

nicky