Vollmacht Erteilen

Hallo Liebe WWW Community,

Ich habe eine Frage bezüglich Vollmachten.

Ich möchte gerne für eine Person eine Vollmacht erteilen. Damit sie bei meinem Todesfall oder, wenn ich einen Unfall hatte und nicht mehr ansprechbar bin (z.B. Koma), mich vertreten kann, (z.B Miteverträge) und auch Bankverfügung hat.

Ich habe viel gelesen darüber und habe eigentlich alles gut verstanden. Nur etwas habe ich nicht verstanden:

Man sagt, dass man diese Vollmacht auch in einem Ordner aufbewahren kann, und die Person somit jederzeit Zugriff hat. Meine Frage wäre: Könnte es sein, dass die Person diese Vollmacht nutzen kann, obwohl ich gar nicht Tod bin oder im Spital liege? z.B. wenn ich im Urlaub bin. Sie könnte ja die Vollmacht nehmen, und dann zur Bank gehen, und sagen: Ich bin der Bevollmächtigte, hier das Original.

Sehe ich das Falsch?

Danke für eure Hilfe!
Thomas

Nein.
So eine Vorsorgevollmacht gibt man auch nur nahen Angehörigen oder überhaupt vertrauenswürdigen Personen mit denen man auch vorher abspricht, man hat sie in so einer Vollmacht eingesetzt.
und man kann die Vollmacht auf einzelne Punkte begrenzen.

Im Todesfall gilt so eine Vollmacht i.d.R. nicht, weil sie ja nicht die Erbfolge regelt (gesetzlich oder durch Testament) und die Erben die Vollmacht widerrufen können.

Eine Vorsorgevollmacht macht man für solche Fälle wenn man, wie Du richtig ansprichst, nicht mehr selbst handeln kann. Dann bestimmst du vorab, wer was im Fall der Fälle regeln darf. Also z.B. über die Krankenhausbehandlung entscheiden soll usw.

Die Bank wird hoffentlich vom Vorleger der Vorsorgevollmacht einen Nachweis verlangen, der Vorsorgefall ist auch eingetreten.
Beim Tod sowieso.

MfG
duck313

Apropos:

Es gibt Vordrucke für Vollmachten zuhauf im Netz.
Ich hatte eine für meine Großmutter direkt von den Seiten ihres Altersheims, und die wurde überall akzeptiert.

Nur Banken sind anders. Die haben ihre eigenen Formulare und eigene Verfahren, um sicherzustellen, daß die Vollmacht denn auch wirklich vom Kontoinhaber so gewünscht wird!

Lieber Duck313,

Danke für deine schnelle Antwort!

Habe noch eine Fragem die aber nicht so klar ist.
Der Todesfall ist für mich klar.
Aber was ist, wenn ich einen Unfall habe, und ich nicht mehr Handlungsfähig bin.
Kann also die Person, die die Vollmacht hat, nur mit einem Nachweis, dass ein Vorsorgefall eingetreten ist, diese Vollmacht auch nutzen? Wenn ja, wer erteilt diesen Nachweis? Der Arzt?

Danke für die Antwort,
Thomas

Hallo1

das weiß ich nicht. kommt doch darauf an wer überhaupt einen Nachweis verlangt wenn die bevollmächtigte Person irgendwas im Namen von Dir unternimmt.
Gegenüber Ärzten reicht das so aus.
Und gegenüber anderen wird man sehen.
Das mit der Bank ist angesprochen, die wollen gerne eigene Vollmachtsformulare haben. rein rechtlich müssen sie m.E. aber eine Vorsorgevollmacht anerkennen.
Beides hindert aber nicht, dass die Vollmacht missbräuchlich genutzt wird und dein Konto geleert wird.

Es steht und fällt mit der Zuverlässigkeit der Person die Du einsetzt !

MfG
duck313

das kann man in die Vollmacht reinschreiben - aber irgendwie muss ja einer das Vorliegen der Voraussetzungen feststellen.

Naja, das ist jetzt so eine Sache…

Was genau zeichnet denn eine gültige Vollmacht aus? Es gibt Vollmachten wie Sand am Meer, und letztendlich ist das ein Ausdruck aus dem Computer, und irgendeine Person hat mit Kuli ein paar Striche drunter gesetzt, die aussehen wie der drüber gedruckte Name.
Im Grunde ist hier dem Enkeltrick 2.0 Tür und Tor geöffnet, denn der, von dem man etwas will, kann nicht prüfen, ob die Vollmacht denn gültig ist.
Die Unterschrift hat der „Enkel“ vielleicht selbst drunter gesetzt.
Notariell be-irgendwas? Naja, macht mehr her, ist aber auch kein wirklicher Nachweis, wenn es nicht nachprüfbar ist.

Ich kann schon verstehen, daß die Bank zu Zeiten, in denen der Kontoinhaber noch lebt und mündig ist, sich selbst versichert, daß das seinem Wunsch entspricht.
Wenn es dafür zu spät ist, muß die Bank vermutlich dann auch andere Vollmachten akzeptieren, aber dabei werden sie sehr sehr genau hinschauen. Mal eben Geld abheben is nich.
Ich denke mal, eine notariell bestätigte Vollmacht ist da schon von Vorteil.

In meinem Fall war es nebenei so, daß das Konto meiner Oma mit meinem irgendwie verbunden war. Beim Geldabheben mit meiner EC-Karte an Automaten unserer Sparkasse wurde dann gefragt, von welchem Konto ich es abheben wolle. Und ich war mit Unterschritftenprobe, Ausweis etc. im System bekannt, und konnte so auch am Schalter Dinge erledigen.

Auf der anderen Seite: Bei sämtlichen anderen geschäftlichen Dingen, die ich für meine Oma erledigt habe, wurde allerseltenst nach der Vollmacht gefragt. Oft hatte ich sie in der Hand, und es schien für die Personen eher eine Höflichkeit statt Notwendigkeit zu sein,da nen Blick drauf zu werfen…
Telefonanschluss umziehen? Kein Problem, Telefonnummer und letzte Rechnungsnummer im Internet eingeben, Häkchen bei „Ich bin bevollmächtigt“ gesetzt, und fertig war.
(Aber gnade Gott, wenn das Konto der Oma aufgelöst werden soll, und dann bei der Telekom auffällt, daß der Vertrag noch auf Opa läuft. Dann muß er mit nem 10-seitigen Staatsakt mit drei Duchschlägen erstmal übertragen werden)

Also… Ich fand es sehr angenehm, daß ich für meine Oma alles ohne größeren Widerstand erledigen konnte… aber… beunruhigend ist es schon!