Vollmacht Kaskoregulierung

Hallo,

wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall hat, so gibt er in der Regel die Angelegenheit einem RA. Dieser braucht zur Mandaterteilung eine unterschriebene Vollmacht. Wozu kann ein RA auch noch zusätzlich eine Vollmacht-Kaskoregulierung fordern? Wenn der Mandant über eine Vollkaskoversicherung verfügt, dann ist es ihm als Versicherungsnehmer doch selbst überlassen zu entscheiden, ob er den Schaden über die Vollkasko an seinem Auto regulieren läßt, falls es zu einem Schuldspruch kommt. Dazu braucht er keinen RA. Sollte der andere Beteiligte Schuld sein, muß ja sowieso seine Versicherung zahlen. Zu was dient also diese zusätzliche Vollmacht-Kaskoregulierung bei einer Mandaterteilung dem RA?
Danke für die Antwort!

Grüsse fuerte

Dein Text ist sehr verwirrend!

Warum soll überhaupt ein RA eingeschaltet werden,
wenn der Versicherungsnehmer den Schaden direkt über die Versicherung abwickeln möchte.

Sinnvoller wäre es doch zuerst mal den Schaden bei der eigenen Versicherung zu melden.
Wenn es bei der Abwicklung dann Probleme gibt, kann man doch immer noch einen RA beauftragen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Dein Text ist sehr verwirrend!

Nö.

Sinnvoller wäre es doch zuerst mal den Schaden bei der eigenen
Versicherung zu melden.

Ja schon, jedoch nicht für den Kontostand des Anwaldt. :wink:

16BIT

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Mir ist jetzt nicht so recht klar was hier verwirrend in der Fragestellung ist??? Die Frage im Textinhalt war doch vom Schwerpunkt klar zu erkennen: Wozu kann ein RA auch noch zusätzlich eine Vollmacht-Kaskoregulierung fordern? Das war ganz schlicht meine Frage.
War doch eigentlich leicht zu verstehen und deutlich dargestellt. Eine Vorgehensweise wie man bei einem Schaden bez. Versicherung usw. vorzugehen hat wurde eigentlich nicht von mir gewünscht, denn das weis ich selbst. Einen RA schalte ich ein, weil ich keine Lust und Zeit habe mich über Streitpunkte mit dem Unfallverursacher auf privater Basis zu streiten. Das soll der RA machen, denn der kann das aussagefähiger und besser. Aber diesbezüglich wollte ich ja keine Information.
Fazit: 2 Antworten und keine Auskunft auf meine Frage. Danke!

Gruss fuerte

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Mir ist jetzt nicht so recht klar was hier verwirrend in der
Fragestellung ist??? Die Frage im Textinhalt war doch vom
Schwerpunkt klar zu erkennen: Wozu kann ein RA auch noch
zusätzlich eine Vollmacht-Kaskoregulierung fordern? Das war
ganz schlicht meine Frage.

Ok, dann eine Erweiterung zum besseren Verständnis.

Dir ist also nicht bekannt, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung nicht den vollständigen Schaden übernimmt.
Und es evt. Sinn macht den Eigenschaden über eine Vollkaskoversicherung abzurechen.

Eine Vorgehensweise wie man bei einem Schaden
bez. Versicherung usw. vorzugehen hat wurde eigentlich nicht
von mir gewünscht, denn das weis ich selbst.

Scheinbar nicht, denn sonst hättest Du den Schaden selbst bei der Versicherung eingereicht und keinen Anwalt dafür beauftragt.

Einen RA schalte
ich ein, weil ich keine Lust und Zeit habe mich über
Streitpunkte mit dem Unfallverursacher auf privater Basis zu
streiten. Das soll der RA machen, denn der kann das
aussagefähiger und besser. Aber diesbezüglich wollte ich ja
keine Information.

Ah ja, und warum schreibst Du oben:

Eine Vorgehensweise wie man bei einem Schaden
bez. Versicherung usw. vorzugehen hat wurde eigentlich nicht
von mir gewünscht, denn das weis ich selbst.

Fazit: 2 Antworten und keine Auskunft auf meine Frage.

Man muss auch Antworten verstehen und nicht jedesmal darauf hoffen,
dass die erwartete Antwort kommt.

Danke!

Keine Ursache!
Was ich jedoch nicht verstehe, warum bespricht man die Vorgehensweise nicht mit seinem eigenen Anwalt!

Gruss fuerte

Gruß Merger