Mir ist jetzt nicht so recht klar was hier verwirrend in der
Fragestellung ist??? Die Frage im Textinhalt war doch vom
Schwerpunkt klar zu erkennen: Wozu kann ein RA auch noch
zusätzlich eine Vollmacht-Kaskoregulierung fordern? Das war
ganz schlicht meine Frage.
Ok, dann eine Erweiterung zum besseren Verständnis.
Dir ist also nicht bekannt, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung nicht den vollständigen Schaden übernimmt.
Und es evt. Sinn macht den Eigenschaden über eine Vollkaskoversicherung abzurechen.
Eine Vorgehensweise wie man bei einem Schaden
bez. Versicherung usw. vorzugehen hat wurde eigentlich nicht
von mir gewünscht, denn das weis ich selbst.
Scheinbar nicht, denn sonst hättest Du den Schaden selbst bei der Versicherung eingereicht und keinen Anwalt dafür beauftragt.
Einen RA schalte
ich ein, weil ich keine Lust und Zeit habe mich über
Streitpunkte mit dem Unfallverursacher auf privater Basis zu
streiten. Das soll der RA machen, denn der kann das
aussagefähiger und besser. Aber diesbezüglich wollte ich ja
keine Information.
Ah ja, und warum schreibst Du oben:
Eine Vorgehensweise wie man bei einem Schaden
bez. Versicherung usw. vorzugehen hat wurde eigentlich nicht
von mir gewünscht, denn das weis ich selbst.
Fazit: 2 Antworten und keine Auskunft auf meine Frage.
Man muss auch Antworten verstehen und nicht jedesmal darauf hoffen,
dass die erwartete Antwort kommt.
Danke!
Keine Ursache!
Was ich jedoch nicht verstehe, warum bespricht man die Vorgehensweise nicht mit seinem eigenen Anwalt!
Gruss fuerte
Gruß Merger