Vollmacht zur Vorbereitung einer notariellen Kaufvertragsurkunde und Kostentragung für Notarkosten

Der Entschluss einer Eigentumswohnung zur Vermietung zu kaufen ist gefasst, Wohnung gefunden, Finanzierung geregelt. Kaufvertragsentwurf und alle weiteren Unterlagen zu der Wohnung angefordert …

Plötzlich soll ich eine Vollmacht unterschreiben, damit die Maklerin mir einen Entwurf zusenden kann. Ok, Vollmacht für die Unterlagen dachte ich. Jetzt steht da aber: Vollmacht zur Vorbereitung einer notariellen Kaufvertragsurkunde UND Kostentragung für Notarkosten …

Klar trage ich die Notarkosten für die Beurkundung und die Grundstückseintragung … aber doch bitteschön nicht, wenn der Termin beim Notar aus welchen Gründen auch immer ausfällt, oder wenn sich der Verkäufer anders entscheidet und der Kaufvertrag bereits ausgefertigt wurde. Oder wenn wir den Kaufvertrag mehrmals ändern müssen, weil Fehler drin sind oder man noch Absprache trifft. Mir liegt ja bislang nur das Expose der Wohnung vor, aber mehr auch nicht. Kein Grundriss, keine Nebenkostenabrechnung, kein Mietvertrag, keine Bonitätsprüfung der Mieter …
Mit dieser Vollmacht würde ich ja alle Notarkosten blind übernehmen … das will ich natürlich nicht.

Kann ich jetzt eine eigene Kaufvertragsurkunde erstellen (habe bereits eine Vorlage) und dann zu einem Notar meiner Wahl gehen, wenn ich diesen inhaltlich mit dem Verkäufer geklärt habe?

Und kann ich, weil ich ja jetzt die Arbeit mache, die Maklergebühr reduzieren? Bislang habe ich nur den Kaufpreis der Wohnung zugesagt.

Reden hilft! Freundlich darauf hinweisen, dass man die Notarkosten nur bei eigenem Verschulden des Abbruchs der Vertragsverhandlungen/bei Erfolg übernimmt, und vom Verkäufer erwartet, dass der bei eigenem Verschulden ebenfalls die Kosten trägt / man im Zweifelsfall die Kosten hälftig übernehmen wird, und gut ist.

Das sind halt Standardvorlagen, die das Leben einfach und für den Verwender komfortabel gestalten sollen. Die sind aber nun mal nicht in Stein gemeißelt. Wer so etwas aufmerksam liest, darf selbstverständlich Änderungswünsche haben. Und dann verhandelt man darüber, und sieht dann, wer sich wie durchsetzen kann.

Was Dir aber auch klar sein sollte: Wenn die Maklerin zum Notar gehen soll, wird sie ganz sicher nicht bereit sein, dessen Kosten zu übernehmen, weil die im Falle des Falles sicher nicht diejenige ist, an der die Sache scheitern wird.

Stimmt, reden hilft. Ich habe jedes Mal freundlich darauf hingewiesen, dass ich den Notar bezahle und somit auch den Notar aussuche - egal mit wem die Maklerin bisher gut zusammengearbeitet hat.
Dabei muss man aber auch sehen, wie man mit dem Notar klar kommt, Hilfe der Maklerin wird nicht mehr groß drin sein,

Gruß
Jörg Zabel

PS: Ob der „von Dir erstellte Entwurf“ so in Ordnung ist, wird man dann sehen müssen.

Hallo,

Ja. Kannst Du. Ist aber üblicherweise nichts für Laien, Du brauchst einen Notar, dem Du vertraust.

Nein. Der Makler bekommt das Geld für die Vermittlung, nicht für die Vorbereitung des Kaufvertrages usw.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
grundsätzlich hast Du (in der Theorie!) die freie Notarwahl, erst recht, dann, wenn Du ihn bei Kauf der ETW auch zahlen sollt. In der Praxis ist das immer dann selten bzw. nicht der Fall, wenn von einem Bauträger oder von demjenigen gekauft wird, der alle Wohnungen zuvor nach WEG aufgeteilt hat. Warum leuchtet ggf ein: zum einen ist dann halbwegs sichergestellt, dass alle Wohnungseigentümer die gleichen Vertragsbedingungen (soweit von der Teilungserklärung abweichend möglich) haben, zum anderen weil ein Bauträger in der Regel mit einem bestimmten Notar dauerhaft zusammenarbeitet und keinen anderen möchte (weil er ihm vertraut, er die Teilungserklärung auch angefertigt hat und sich damit am besten auskennt oder weil er dort schlichtweg „Rabatt“ erhält…). Du kannst es also versuchen und vielleicht damit scheitern.

Hinsichtlich der Kostentragung haften grundsätzlich immer beide Urkundsparteien gesamtschuldnerisch! Guckst Du §29 bis 33 GNotKG. Es ist kein Notar gezwungen, seinem Geld hinterherzurennen. Zahlt die eine Seite nicht, zahlt die andere! Das ist Ermessen des Notars. Jedenfalls zahlt auf keinen Fall die Maklerin. Das würde sie aber, wenn sie in Deinem Namen eine Urkunde beauftragt und Du anschließend nie da erscheinst, daher die Vollmacht.

Das Anfertigen eines eigenen Entwurfs ist absolut nicht zu empfehlen, wenn man sich nicht sehr gut damit auskennt! Es gibt im „Grundstücksvertragsrecht“ den Grundsatz „Es gibt keine Musterkaufverträge“. Die Gefahr, hier „schludrig“ eine allgemeine Annahme auf eine bestimmte oder sehr spezielle Immobilie zu übertragen ist erheblich. Außerdem ändern sich insbesondere Haftungsregelungen schonmal im Sechs-Monats-Takt oder sind von besonderen „Rollen“ (Verbraucher, Unternehmer, öffentliche Körüerschaften usw) abhängig. Man kann einen Entwurf dem Notar vorlegen, der das auch gebührenmindernd anrechnen kann, muss dann aber damit rechnen, dass er gewisse Erklärungen daraus auch nicht weiter hinterfragt, die man vieleicht nur irgendwo „aufgeschnappt“ hat!

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Du hast die Wohnung und das Umfeld hoffentlich mit eigenen Augen gesehen, kannst den Zustand der Immobilie beurteilen und weißt, über welche Rücklagen die Eigentümergemeinschaft verfügt.

Niemand kann Dich an solchen Tun hindern. Aber irgendwelche aus dem Netz gefischte Vorlagen kannst Du vergessen. Außerdem brauchst Du belastbare Sachkunde, was erkennbar nicht der Fall ist.

An dieser Frage lässt sich mit Gewissheit festmachen, dass Du über keine ausreichende Sachkunde beim Immobilienkauf verfügst. Ein Makler ist ein Vermittler, hat seinen Maklerlohn mit Vertragsabschluss verdient. Mit der Beurkundung hat der Makler nichts zu tun, verfügt dafür so gut wie nie über irgendwelche wirklich belastbaren Kenntnisse, darf weder rechtlich beraten noch irgendwas beurkunden.

Deiner Frage lässt erkennen, dass Du mangels Sach-/Fachkenntnis und Erfahrung ohne fachkundige Begleitung leicht zum Opfer werden könntest. Eigentumswohnungen sind sind Mist ein vermintes Feld, auf dem sich ungezählte Leute in den Ruin ritten. Manche Leute begucken sich ganz genau den Fliesenspiegel in der Küche, aber weder bekamen sie vom Schädlingsbefall im Dachstuhl, vom durchfeuchteten Kellermauerwerk und von der überalterten Heizung etwas mit, noch merkten sie, dass die Eigentümerversammlung von einer einzigen Person dominiert wird…

Gruß
Wolfgang

Ich hätte den Vertrag auf Basis meines alten Vertrages erstellt, da ich bereits eine selbst bewohnte Wohnung in dem gleichen Block habe. Daher kenne ich das Mauerwerk, den Keller, das Dach, die getätigten Investitionen, die Heizung, das Badezimmer, die Bauweise, die auftretenden Probleme, die Hauseigentümerschaft, die Verwaltungsgesellschaft etc. Sonst wäre mir das auch zu unsicher …

Nur … mit dem vorherigen Makler lief es ganz anders ab. Ich musste da keine Vollmacht unterschreiben, daher war ich so irritiert. Er hat sich auch um den Vertrag und alles gekümmert. Ein Rundum-Sorglospaket für mich, da ich ihn ja auch bezahle. So dachte ich … Nachdem ich gestern Abend noch recherchiert habe und eure Antworten gelesen habe, weiß ich, dass dem nicht so ist. Dafür herzlichen Dank.

Ich bin da immer etwas impulsiv. Aber ich hab mittlerweile gelernt, dass dann erst mal nachzufragen und im I-Net zu checken, bevor ich mich dann bei der entsprechenden Person äußere.

Ich werde mit der Maklerin sprechen. Vor allen Dingen möchte ich vorher die Mietunterlagen und die Bonitätsprüfung der Mieter haben, bevor ich eine Vollmacht zur Kostenübernahme ausstelle …