Ich habe da ein Problem und zwar habe ich meiner Freundin eine vollmacht gegeben das sie mit ihrem unternehmen auf meinen namen geschäfte tätigen kann jetzt möchte ich wissen kann sie mit der vollmacht was anfangen obwohl ich sie wiederrufen habe. Vielen dank schon mal
Eigentlich sollte der Widerruf der Vollmacht zugestellt werden und die Ausfertigung der Vollmacht zurückgefordert werden. Ich weiß nicht genau wie das rechtlich ist, wenn mit der Vollmacht nach dem Widerruf Geschäfte getätigt werden. Es ist immer besser, wenn die Ausfertigung bzw. die Vollmacht zurückgefordert wird.