Vollrentner und Selbstständigkeit

Hallo,

ein Voll-Altersrentner will auf selbstständiger/freiberuflicher Basis tätig werden. In den „ähnlichen Katalogberufen“ meint er sich wiederzufinden, ist sich aber nicht sicher. Nun hat er einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige FA geschickt. Demnächst will er dann mit seiner Tätigkeit beginnen. Die Krankenkasse und die RV will er auch noch informieren. Nach Jahresende will er dann die Einnahme-Überschußrechnung machen und an die genannten Institutionen melden. Kann das so korrekt laufen?

Danke!
jetme

Hallo Jetme,
Glückwunsch zum Entschluss.
Aus Erfahrung rate ich zunächst mal gegenüber KK und FA die Flamme klein zu halten.
Der std Gewerbeschein -bei der Gemeinde abzuholen- erlaubt nicht nur Beratung , sondern auch Handel und ich ziehe den der reinen Freiberuflichkeit vor.
Sie werden nach dem ‚möglichen‘ bzw. erwartetem Einkommen gefragt und wenn es auch nur etwas grösser Null ist kommen SOFORT Forderungen .
Und wahrscheinlich haben SIe eine längere Anlaufzeit und wollen nicht sofort die Forderungen aufgrund einer optimistischen Auftragsvorausschau zahlen.
Unter www.bundesfinanzministerium.de den Newsletter anfordern, der alle wichtigen und neuesten Nachrichten und Zugriff auf Formulare bringt, Z.B. die neuesten Vorschriften zur EÜR. Unter www.Gründungszuschuss.de  gibt es kompetenten Rat zu allen Fragen der Selbständigkeit.
Einige Jahre müssen Sie monatlich am 10ten des Folgemonats Umsatzsteuervoranmeldungen beim FA abgeben- alles per PC. >>Elster.de
Viel Erfolg . Erfahrung gewinnt man wenn man es macht.

Grüße

Kurt I.

Der std Gewerbeschein -bei der Gemeinde abzuholen- erlaubt
nicht nur Beratung , sondern auch Handel und ich ziehe den der
reinen Freiberuflichkeit vor.

Was meinen Sie denn mit std Gewerbeschein?
Handel soll nicht betrieben werden!

Sie werden nach dem ‚möglichen‘ bzw. erwartetem Einkommen
gefragt und wenn es auch nur etwas grösser Null ist kommen
SOFORT Forderungen .
Und wahrscheinlich haben SIe eine längere Anlaufzeit und
wollen nicht sofort die Forderungen aufgrund einer
optimistischen Auftragsvorausschau zahlen.

Was ist daraus zu schließen??

Unter www.bundesfinanzministerium.de den Newsletter anfordern,
der alle wichtigen und neuesten Nachrichten und Zugriff auf
Formulare bringt, Z.B. die neuesten Vorschriften zur EÜR.

Welche Rubrik sollte denn da ausgewählt werden?

Unter www.Gründungszuschuss.de  gibt es kompetenten Rat zu
allen Fragen der Selbständigkeit.

Wer bekommt den Gründungszuschuß und ist da irgend ein Nachweis nötig? Muss der zurück gezahlt werden?

Einige Jahre müssen Sie monatlich am 10ten des Folgemonats
Umsatzsteuervoranmeldungen beim FA abgeben- alles per PC.

Trifft das nich nur auf „Vollgewerbe“ zu? Im Gegensatz zum Freiberufler oder auch Kleingewerbler?

>>Elster.de
Viel Erfolg . Erfahrung gewinnt man wenn man es macht.

Grüße

Kurt I.

Danke sehr!

jetme

Hallo,
also soweit ich weiß stellt es keine Probleme dar wenn ein Rentner sich durch selbstständige Arbeit etwas "dazu verdienen " möchte.
Er wird sich beim zuständigen Amt ja sicherlich noch eine Bescheinigung holen daß er sich selbständig macht, und spätestens das Finanzamt wird ihm da genaueres sagen können.
Gut wäre sicherlich auch sich im Vorfeld einen guten Steuerberater zu suchen !
Viel Erfolg…

Hallo,

Handelt es sich denn tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit ?

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

Gruß Merger

Hallo,

Handelt es sich denn tatsächlich um eine freiberufliche
Tätigkeit ?

Wenn das so klar wäre, hätte die Ausgangsfrage entsprechend gelautet!

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören… und ähnlicher Berufe
Gruß Merger

jetme

Wenn man selbst nicht in der Lage ist auf Grund der Informationen zu erkennen,
dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist, dann sollte man auf jeden Fall bei der Gemeinde
ein Gewerbe anmelden.

Gruß Merger

Wenn man selbst nicht in der Lage ist auf Grund der
Informationen zu erkennen,
dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist, …

Wie auch!? Wenn man das Alles Erstmalig betreibt! Und noch dazu keine klaren Aussagen formuliert sind!? Damit meine ich, dass es heißt: …Akademiker …aber es steht nicht da, ob oder dass es zwingend ein Bildungsabschluß in der angestrebten Tätigkeit erfordert!?
Also, immer langsam mit den Vorwürfen!

jetme

Also, immer langsam mit den Vorwürfen!

Woran erkennst Du in meiner Antwort einen Vorwurf ?

Betrachte sie als Empfehlung, dann liegst Du richtig.