Hallo, ich habe vor ueber 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto von einem gewerblichen Haendler gekauft. Aufgrund von diversen Mängeln an dem Auto haben wir nun einen vollstreckbaren Titel und der Gerichtsvollzieher ist auch schon mit dem Schuldner in Verhandlung. Lt. seiner Aussage gibt es mehrere Gläubiger bei einem Betrag von insgesamt 10tsd, wovon ueber 4tsd mich betreffen. Im Telefonat mit dem GV gab dieser an, Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbarem zu wollen. Meine Frage nun: Macht es Sinn, sofort eine Vermögensauskunft über den Anwalt erwirken zu lassen? Wäre es dem Schuldner jetzt noch möglich sein gesamtes Vemögen z.B. auf Ehefrau, Bruder, etc. zu übertragen, damit er bei einer Vermögensauskunft „kein Vermögen mehr hat“? Seine private Adresse gibt er dem GV bisher nicht preis und einen Anwalt hat er selbst auch nicht. Ich würde mich über Antworten freuen. Danke!
Guten Morgen Cyba,
Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft (VM) gibt es zur Ratenzahlung erstmal nur ein entweder oder:
Entweder der GV versucht es mit der Ratenzahlung oder er nimmt die VM direkt ab.
Erst wenn der Schuldner die Ratenzahlung nicht einhält kann der dann die Auskunft abnehmen.
Aus den dort angegeben Daten kann man dann erstmal weiter vollstrecken.
Allerdings ist die VM auch nur ein halbscharfes Schwert, da zwar viele Schuldner versuchen die Abgabe mit allen Mitteln zu verhindern, es aber auch niemanden hindert bei seinen Angaben zu lügen. Die Lüge bei der Abnahme der VM stellt zwar einen Straftatbestand dar, muss aber erstmal bewiesen werden (Mir ist das einmal gelungen, aber da hatte der Schuldner auch „vergessen“ ein Dutzend Wohnungen anzugeben, die ihm zum Zeitpunkt der Abnahme noch gehört haben - gab ein halbes Jahr auf Bewährung).
Unabhängig davon ob Dein Schuldner bei der Abgabe lügt oder vorher alles verschiebt und dann wahrheitsgemäß angibt das er über kein Vermögen mehr besitzt, wäre eine solche VM für Dich ein Beleg, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. In einem solchen Fall könntest Du einen Insolvenzantrag nach § 16 InsO stellen.
Der Insolvenzverwalter würde dann auch solche „Schenkungen“ prüfen und ggf. zurückfordern.
Ich an Deiner Stelle würde ich den GV erstmal die Ratenzahlung versuchen zu lassen und die VM hintenanstellen. Sofern sich der Schuldner daran hält, ist es für Dich die schnellste Möglichkeit Dein Geld zurück zu bekommen. Hält sich der Schuldner nicht dran, kann man das mit der VM immer noch machen.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer
Hallo, guten Morgen! Vielen Dank! Ja, das hilft mir sehr weiter, da ich den Zusammenhang von Ratenzahlung und Vermögensauskunft nicht wusste/verstand. Aber was ist, wenn ich in ein paar Monaten evtl. doch eine VA einholen lassen muss und der Schuldner bis dahin vielleicht alle Vermögenswerte an jemanden anderes übertragen hat? Und wird eine abgegebene Vermögensauskunft nicht irgrndwie überprüft? LG
[quote=„Cyba1969, post:3, topic:9509904, full:true“]
Hallo, guten Morgen! Vielen Dank! Ja, das hilft mir sehr weiter, da ich den Zusammenhang von Ratenzahlung und Vermögensauskunft nicht wusste/verstand. Aber was ist, wenn ich in ein paar Monaten evtl. doch eine VA einholen lassen muss und der Schuldner bis dahin vielleicht alle Vermögenswerte an jemanden anderes übertragen hat? [/quote]
Habe ich doch schon gesagt: Dann hättest Du die Möglichkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Vermögenslosigkeit zu beantragen und der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit diese Schenkungen zurückzufordern.
Ein gewisser Herr Anton Schlecker e.K. hat da einschlägige Erfahrungen gesammelt.
Nein, zumindest nicht durch den GV. Der verlässt sich darauf das die Angaben durch den Schuldner wahrheitsgemäß sind, weil er ihn ja vor der Abgabe belehrt wurde, dass die Falschauskunft eine Straftat ist.
Solltest Du, als Gläubiger, hinterher feststellen das die Angaben falsch sind, interessiert das den GV auch nicht.
Du musst ihn dann selbst anzeigen.
Fairerweise muss man natürlich auch sagen, dass dem GV für eine Überprüfung der Angaben auch der Hintergrund fehlt, weil er nur seinen Auftrag kennt. Er hat halt keine dicke Akte über den Schuldner in dem auch die Erkenntnisse aus vorherigen Verfahren vorliegen, die man dann abgleichen kann.
Das von Dir angesprochene ist auch die größte Kritik an dem Verfahren. Aber solange der gläserne Bürger nicht zulässig ist, ist eine systematische Prüfung durch den GV nicht möglich.
Vielen Dank! Dann wird es momentan für mich erstmal das Beste sein, darauf zu warten, ob und wie der GV das mit der Ratenzahlung hinbekommt, oder?
Richtig. Meist reicht der Druck den der GV ausübt. Und 10.000 € sind für einen Gewerbetreibenden normalerwose keine unüberwindbare Summe.
Vielen Dank! Das hat mir alles sehr geholfen!