Vollstreckung von Reisekosten für die Gerichtsverhandlung

Guten Tag,
angenommen, ich habe als Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Der Schuldner widerspricht aufgrund von Verjährung.
Beim bisherigen schriftlichen Austausch zwischen mir, Schuldner und Gericht wurde der Sachverhalt soweit aufgearbeitet.
Das Gericht schreibt, dass keine Verjährung vorliegt. Und hat dem Begklagten schon 2x geraten, meine Forderung zu akzeptieren um die Kosten nicht weiter zu treiben. Das hat er nicht getan.
Jetzt kommts zur Verhandlung. Einladung hab ich bekommen. Allerdings ist das eine deutsche Maximal-Entfernung mit mindestens einer Übernachtung.
Ich habe sorge, dass der Gerichtsvollzieher weder meine eigentliche Forderung, noch die Gerichtskosten noch die noch nicht entstandenen Reisekosten eintreiben kann.
Welche Möglichkeiten hätte ich?
Danke!

  1. Das Risiko eingehen.

  2. Die Klage zurücknehmen.

  3. Dem Schuldner einen Vergleich anbieten.

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Danke!
Wie kommen Gericht und Gerichtsvollzieher zu ihrem Geld?

Auf dem gleichen Weg auf dem Du es versuchst. ramses90

Ein Urteil nach Faktenlage (bei gleichzeitigem Ausschluss einer Prozessverschleppung!) ist nicht möglich?

Falls du eine Entscheidung nach Aktenlage gemäß § 331a ZPO meinst: nein.

Leider sprengt deine Anfrage den Rahmen dessen, was man dir hier raten kann. Es ist schon ein Vollstreckungsbescheid in der Welt, es wurde Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, ein Vergleich sollte von einem Anwalt oder eine Anwältin formuliert werden (aus rechtlichen wie taktischen Gründen), ein Vollstreckungstitel ist er ohne mündliche Verhandlung nur unter den Bedingungen des § 278 Abs. 6 ZPO, und wenn du vor Gericht nicht erscheinst, kann der Beklagte ein Versäumnisurteil gegen dich beantragen (§ 330 ZPO). Wenn du dann Einspruch einlegst und wieder nicht zum Termin erscheinst, oder wenn du gar nicht erst Einspruch einlegst, verlierst du sogar deinen unverjährten Anspruch.

Du brauchst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für die Prozessvertretung.

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