Vollstreckungsankündigung unberechtigte

Ich habe heute eine Vollstreckungsankündigung bekommen ( die ist Datiert vom 19.07.2017 ).
Ich soll ein Bußgeld für zu schnelles Fahren bezahlen. Gegen den Bußgeldbescheid habe ich rechtzeitig Widerspruch eingelegt. Ich soll angeblich am 7.12.16 irgendwo geblitzt worden sein. Ich erhielt den Anhörungsbogen am 23.03.17 und damit auch erstmals Kenntnis von der Angelegenheit. Ich habe dennen dann mitgeteilt das Verfolgungsverjährung eingetreten ist und ich nicht nachvollziehen kann wer mit dem Auto gefahren ist da es sich zudem um ein mir nocht bekanntes Fahrzeug mit nichtbekannten Kennzeichen handelt. Man teilte mir dann mit das keine Verfolgungsverjährung eintreten sei. Auf die Tatsache das es nicht mein Fahrzeug ist ging man nicht ein.
Am 22.5.17 bekam ich einen Bußgeldbescheid und daraufhin habe ich ndenen nochmals mitgeteilt das in der angelegenheit Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ich das Fahrzeug nicht kenne. Und ich legte Widerspruh per Einwurfeinschreibe ein. Auf diesen Widerspruch wurde nicht reagiert sondern jezt eben eine Vollstreckungsankündigung geschickt. Was nun

Mein Güte, was ist das wieder für eine unglaubliche Story !

Wenn man mir einen Bußgeldbescheid schickt in dem ein fremdes Kennzeichen und fremdes Fahrzeug steht, dann eiere ich doch nicht mit „Verfolgungsverjährung“ und langer Zeit „weiß nicht wer damals gefahren ist“ herum sondern schreibe, das es sich offensichtlich um ein fremdes Fahrzeug handelt.

Nur wie hat man dann eigentlich diese Kennzeichen Dir als Halter zugeordnet ?

ich wundere mich wieder mal

duck313

Nun, die drei Monate können ja auch zwischenzeitlich mal „gehemmt“ worden sein.
Aber egal:
Das Wichtigste zuerst, daher hätte man doch nur schreiben sollen:
„Ich habe die OWi nicht begangen. Ich kenne weder Fahrzeug noch Kennzeichen, ich habe das bezeichnete Fahrzeug noch nie geführt. Ich kenne auch nicht die auf dem Photo zu sehende Person.“

Offenbar hat man sich nur auf deinen Einwand der Verjährung eingelassen.
Deine Reaktion eines Einspruchs war richtig. Hast du den richtig begründet und fristgerecht abgesendet?

Dann sollte doch als nächstes entweder das Verfahren eingestellt werden oder es geht in die Verhandlung.
Wenn nichts davon passiert ist, dürfte der Einspruch nicht angekommen sein.


Was vermutlich passiert ist.
A) Du bindest uns einen Bären auf. Irgend jemand aus deinem Bekanntenkreis gehört das Auto.
B) Die Behörde hat eine Adressierungsschwäche und jemand anderes ist gemeint.
C) Irgend jemand hat dich zum Sündenbock gemacht. Er bekam den Anhörungsbogen und hat den mit „Ich wars nicht, Der @yiiz wars!“

Verjährung ist geregelt in § 31 OwiG.

[klugscheißmodus]das heißt „unterbrochen“[/klugscheißmodus]

Abgesehen davon, dass das Einspruch heißt: du hast doch den Einlieferungsschein noch, oder? Ab damit zur Behörde und fragen, was daraus geworden ist.