Vollstreckungsbescheid über Kosten des Mahnbescheides bei Widerspruch

Hallo Wissende,

ich habe eine profane Frage:

Wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird und danach das streitige Verfahren durch den Gläubiger zu 100% gewonnen wurde, kann man über die Kosten des Mahnbescheides einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen?

Verwendet man das Formular, der am betreffenden Mahnbescheid dranhängt?

Und muss man die Kosten des Mahnbescheides unter weitere Auslagen des Antragstellers aufführen oder wird das vom Gericht automatisch berücksichtigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Rudi

Ein Vollstreckungsbescheid wird nur erlassen, soweit gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wurde.

Mit den Kosten des Mahnbescheids meinst du vermutlich die Gerichtsgebühren für den Mahnbescheid. Diese wurden auf die Gerichtsgebühren für das streitige Verfahren angerechnet. Darum sind sie von der Kostengrundentscheidung in dem Urteil („Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.“) enthalten.

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