Hallo Wissende,
ich habe eine profane Frage:
Wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird und danach das streitige Verfahren durch den Gläubiger zu 100% gewonnen wurde, kann man über die Kosten des Mahnbescheides einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen?
Verwendet man das Formular, der am betreffenden Mahnbescheid dranhängt?
Und muss man die Kosten des Mahnbescheides unter weitere Auslagen des Antragstellers aufführen oder wird das vom Gericht automatisch berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Rudi