Volvo Gebrauchtwagengarantie

Volvo Gebrauchtwagengarantie

Hallo zusammen vielleicht kann mir hier jemand helfen,

wir haben Mitte April dieses Jahres einen Volvo XC60 als vier Jahreswagen mit ca. 40000 km Laufleitung bei einem Markenhändler für ca., 40.000€ samt Garantie gekauft. Vor der Auslieferung wurde das Auto von dem Händler überprüft und durch den TÜV gebracht

Ende Mai also nach etwas mehr als einem Monat sind wir dann 70 km auch über Autobahn gefahren und haben nach einparken der Fahrzeugs ein qualmen unter der Motorhaube bemerkt und Lambda Fehlermeldung in gelb abgelesen

Daraufhin haben wir Pannenhilfe gerufen und den Wagen nach Rücksprache mit dem Pannenhelfer zur nächsten Volvo Werkstatt gefahren.

Ende letzter Woche habe ich dann die Werkstatt erreicht, die sagten mir die Reparatur würde ca. 6000€, kosten und ich müsste 1000€ bezahlen, woraufhin ich dann darauf bestanden habe, dass sie mir die Reparaturkosten einzeln auflisten, sie aber schon mal anfangen sollen zu reparieren.

Jetzt würde ich gerne eure Meinung lesen, was haltet Ihr davon.

Wie kann es sein dass ich für Reparaturen an einem Volvo Fahrzeug bezahlen muss, obwohl der Wagen, vor dem Kauf vor so kurzer Zeit von einem Volvo Händler überprüft und mit Garantie verkauft und dieser wieder bei einer Volvo Werkstatt abgegeben wurde?

War es ein Fehler der Reparatur zuzustimmen?

Danke im Voraus

Was steht denn in den Garantiebedingungen ? Welche Schäden werden abgedeckt, und ist da von einer Art Selbstbeteiligung die Rede ?
Nach nur 1 Monat nach Kauf hättest Du ja auch gesetzliche Rechte aus der Sachmängelhaftung ,sogar wegen der kurzen Frist mit Beweisvorteilen für Dich.
Was ist denn nun eigentlich kaputt gegangen ? 6.000 € sind ein stolzer Preis und deutet ja auf eine größere Sache hin,die teure Ersatzteile und viel Arbeitszeit braucht.

MfG
duck313

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Danke für Deine Antwort.

Im Anhang habe ich die Garantieunterlagen alJs JPG mit beigefügt.

Darüber hinaus ist eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, dem Wortlaut nach .

Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug unter Verkürzung der Verjährungsfrist für die in §437 BGB aufgeführten Mängelansprüche auf 1 Jahr verkauf wird.

Vereinbart worden.

Danke im Voraus für Eure Beiträge