Vom Gymnasium in den M-Zug

Mein Sohn hat jetzt zum 2. Mal die 9. Klasse im Gymnasium nicht geschafft. Er möchte jetzt den M-Zug in der Hauptschule machen. Er hat ein 5 in Latein und Mathe. Kann er die 10. Klasse M-Zug machen? Danke für die Hilfe!

Also ich denke, er kann das schon machen. Bei uns könnte er es, hier kann man so ziemlich wechseln wie man will und wird auch eigentlich überall genommen.
Ich würd raten, einfach mal beim Sekretariat nachzufragen (ob es möglich ist - nicht ob die es raten würden!) und dann bei der Hauptschule nachfragen bzw. ihn anmelden. Viel Glück :smile:

Mein Sohn hat jetzt zum 2. Mal die 9. Klasse im

Gymnasium

nicht geschafft. Er möchte jetzt den M-Zug in der

Hauptschule

machen. Er hat ein 5 in Latein und Mathe. Kann er die

Klasse M-Zug machen? Danke für die Hilfe!

Nach meinen Kenntnissen funktioniert es so:

Dein Sohn benötigt einen Qualifizierenden
Hauptschulabschluss mit der Gesamtbewertung 2,3 und im
Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und
Englisch die Note 2,0. In keinem dieser Fächer jedoch
schlechter als die Note 3 im Zeugnis über den
qualifizierenden Abschluss. Werden diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist eine
Aufnahmeprüfung erforderlich. Da dein Sohn jedoch nicht
die 9. Klasse bestanden hat, und somit auch nicht in
die 10. Klasse vorrücken darf muss er die 9. Klasse auf
der Hauptschule wiederholen und je nach Abschluss dann
in den M-Zug vorrücken.

Liebe Giselle,

für eine fundierte Antwort müsste ich das Bundesland wissen. In Bayern gilt: Bei Schulartenwechsel werden nur die Fächer gewertet, die der Schüler an der neuen Schule auch weiterhin belegen muss; die fünf in Latein fiele demnach weg, es spräche nichts gegen einen Wechsel in die 10. Klasse Hauptschule. Besser ist aber immer, die Schule direkt zu kontaktieren. Dort beantwortet man derartige Fragen sicher mehrfach täglich. Viel Erfolg und einen gute Start wünscht

Eulalia

Tut mir leid, kann ich nicht beantworten. Die Frage klingt nach Bayern. Ich bin aber in 1Sachsen-Anhalt tätig. Dort wäre es möglich, wenn Latein zweite Fremdsprache ist.
MfG S. Baumann