Vom MiniJob in die Selbstständigkeit

Hallo,

der Auftragnehmer (AN) bekommt vom Auftraggeber (AG) Aufträge, die er ablehnen oder annehmen kann. Nun hat der AN im Oktober Aufträge angenommen, die er bis dahin auf MiniJob Basis ausgeführt hat, diese dann aber erst im November, nunmehr auf selbstständiger Basis ausgeführt. Sind diese dem AG in Rechnung zu stellen? Oder fallen diese noch unter die MiniJob Regelung?

Danke!

Es kommt darauf an, wann genau der Vertag für den Minijob endet. Der AN sollte mir dem AG vor Ausführung klären, wie die Abrechnung der Aufträge erfolgen soll, damit hier Einverständnis herrscht.
Viel Glück…
siebengebirgler

Der Vertrag für den MiniJob hat (2 Monate vorher angekündigt!) am 31.10. geendet. Aufträge wurden aber durchgehend weiter angeboten und nach Annahme erteilt.

Bei diesen Lohnverhältnissen Minijob etc kenne ich mich nicht aus.

Aber aus Einzelunternehmersicht als Selbständiger ist es egal - gegenüber Finanzamt etc -, wann der Auftrag angenommen wurde. Hier entscheidet allein das Leistungsdatum und Rechnungsdatum auf der Rechnung.
Demnach ‚klingt‘ es sauber. Aber da Du unsicher bist und sowas hier fragst, suche ein spezielleres Forum bezüglich Minijob Lohn.

Auf jeden Fall brauchst Du für deine persönliche Absicherung gegenüber Steuerprüfung etc unbedingt eine Kopie der Gewerbeanmeldung des ‚ehemaligen‘ AN!! Diese muß vor Antritt der Leistung ausgestellt sein.

der auftrag wurde wohl zwar wärend der minijob zeit erteilt, die ausführung fällt aber in dennoch deine selbstständigkeit…also rechnung schreiben!

würd aber netterweise mal das gespräch mit ihm suchen…grüssle

Hi,
also so richtig eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht dafür geben. Ich frage bei solchen Sachen immer meinen Steuerberater…
Tut mir leid dass ich dir nicht helfen konnte.
Gruss B.