Hallo,
der Auftragnehmer (AN) bekommt vom Auftraggeber (AG) Aufträge, die er ablehnen oder annehmen kann. Nun hat der AN im Oktober Aufträge angenommen, die er bis dahin auf MiniJob Basis ausgeführt hat, diese dann aber erst im November, nunmehr auf selbstständiger Basis ausgeführt. Sind diese dem AG in Rechnung zu stellen? Oder fallen diese noch unter die MiniJob Regelung?
Danke!