Ich habe mal gehört, dass jemand seinem Versicherungsvertreter 500 € in Bar gezahlt hat, damit dieser ihn in eine günstigere SF-Klasse einstuft. So hat er für seine 3 PKWs mehrere Tausend Euro im Jahr gespart. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um Versicherungsbetrug handelt, frage ich mich aber wie es sein kann, dass ein Versicherungsvertreter/Generalvertreter überhaupt solche Freiheiten hat. Ich dachte nämlich immer, dass die SF-Klassen zentral gespeichert werden und die Versicherung die angegebene SF-Klasse überprüft. Wie funktioniert also dieses „Angebot“? Bezahlt der Vertreter die Beitragsdifferenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter SF-Klasse aus seiner Provision? Und hat dieses Vorgehen im Schadensfall vielleicht einen Nachteil? Immerhin ist handelt es sich ja um einen Generalvertreter, also sollte man als Versicherungsnehmer ja auf der sicheren Seite sein.Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Vorgehen? Freue mich über Antworten. Vielen Dank!
Mit Bestechung gegen den ruhigen Schlaf ankämpfen
Guten Abend!
Und hat dieses Vorgehen im
Schadensfall vielleicht einen Nachteil? Immerhin ist handelt
es sich ja um einen Generalvertreter, also sollte man als
Versicherungsnehmer ja auf der sicheren Seite sein.
Man zahlt Bestechungsgeld und wähnt sich auf der sicheren Seite? Das glaub ich jetzt nicht!
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Vorgehen?
Ähnliche Verfahrensweisen sind in manchen Kreisen gang und gäbe. Für einen Vorteil, den man nicht braucht, weil man auch ohne solchen Mist zurecht käme, legt man sich selbst Tretminen. Wie dumm kann man eigentlich sein? Vom Versicherungsfritzen gar nicht zu reden. Der spielt nämlich mit seiner beruflichen Existenz.
Schon nach deiner Einleitung „Ich habe mal gehört …“ sollte klar sein, dass du unbedingt die Finger von solchen Methoden lassen solltest. Wenn du davon gehört hast, haben vermutlich auch andere Leute davon gehört und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Hörensagen an eine Adresse gerät, die der Sache auf den Grund und den am Betrug Beteiligten ans Leder geht. Gehört zu den Methoden, sich aus einem unbeschwerten Leben mit ruhigem Schlaf zu verabschieden.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
evtl. hat der GV einen Idioten gefunden, dem er Geld dafür abknöpfen konnte, dass er ihm lediglich über eine völlig legale Möglichkeit zur besseren Einstufungen verhalf.
Oder er hat sich von - aus bspw. Altersgründen oder von Todes wegen - ausgeschiedenen Versicherungsnehmern unter Angabe falscher Behauptungen den SF-Satz überschreiben lassen (SFR-Übertragung zugunsten Dritter). Auf sich selbst oder auf willfährige Vierte. Dann wären beide wegen Betrug dran. Der GV würde darüber hinausgehend auch noch seinen Job verlieren.
vdmaster
Vieleicht müsste man hier den ganzen Hintergrund der Geschichte wissen und nicht nur vom hörensagen ausgehen. Es ist Durchaus Möglich, das der Gv selber noch einige SF Rabatte aus seiner Familie, der Agentur oder von sich hatte und nun diese dem Kunden zur Verfügung gestellt hat. VN und Fahrzeughalter können doch unterschiedlich sein.
Mir ist schon häufig etwas erzählt worden.
Ich habe mir angewöhnt nur noch selbst erlebtes zu bewerten.
Dazu ist erforderlich, dass Du Dich an den Erzähler wendest und Dir belegen lässt, wann und wie das möglich war.
Dann machst Du es entweder einfach nach oder empfindest die Sache als anrüchig rechtswidrig.
Hallo erst mal,
böse Buben gibt es überall. Und Versicherungs-/Finanzvermittler sind eine durchaus nicht ganz unanfällige Branche. Da tummeln sich nicht wenige Glücksritter, die mit eher mäßiger Ausbildung und realistisch betrachtet nicht wirklich guten Ertragschancen auf dicke Hose machen wollen, und dann auch mal Dinge tun, die man besser nicht tun sollte.
Leider sind die dahinter stehenden Unternehmen überhaupt nicht daran interessiert solche Dinge dann öffentlich zu diskutieren. D.h. wenn so etwas heraus kommt - was nicht so selten passiert - dann wird das intern „geklärt“ (man könnte auch sagen „unter den Teppich gekehrt“), und der mitspielende Kunde sitzt am Ende des Tages im kurzen Hemd da, weil seine Knete weg ist, er keinen Versicherungsschutz hat, den zugesagten Kredit nicht bekommt, … und selbst ebenfalls schlecht lauthals protestieren kann, weil er schließlich ganz bewusst mitgespielt hat. Sei es, dass er einen Vertrag mit einem „falschen Kreuzchen“ unterschrieben, Unterlagen nicht/nicht vollständig/veraltet/ … auf „Rat“ des Vertreters beigefügt hat, …
Ich hatte mal einen Fall mit einer bekannten deutschen Bausparkasse, der so ähnlich lief. Da wusch eine Hand die andere, und plötzlich sollte es da auf Betreiben eines Vertreters einen Kredit geben, der nicht ansatzweise realistisch war. Die Sache kam im letzten Moment (zum Glück war noch kein Geld geflossen und kein Vertrag bzgl. Immobilie unterschrieben) heraus. Die Mandantschaft war wutentbrannt. Mir schwante recht schnell, dass sie da selbst über beide Ohren mit drin steckte.
Die Schriftsätze der Gegenseite ließen da auch keinen Zweifel offen. Nur zum Verhalten des eigenen Vertreters (der ganz genau mitgeteilt hatte, was wie auszufüllen, und was wie bzw. besser nicht eingereicht werden sollte) wollte man sich natürlich genauso wenig äußert wie dazu, dass die Sache über diverse eigentlich notwendige Kontrollinstanzen hinweg gegangen war. Der Mann tauchte dann einige Monate später als Vertreter eines Wettbewerbers wieder auf. Geh davon aus, dass da außer dem schlichten Rauswurf nichts passiert ist. Die Mandantschaft hat dann noch jahrelang in ihrer Bruchbude gelebt, und sich jede Rolle Dachbahn einzeln gekauft (was den tatsächlichen finanziellen Umständen entsprach).
Gruß vom Wiz
Hallo DennisGe,
eigentlich geht das nicht,da die Vorversicherung die vorhandene SF Klasse immer bestätigen muss und dies automatisch abgefragt und beantwortet wird.
Ob ein Generalvertreter im Einzelfall die Vollmacht oder Möglichkeit eventuell über Gruppentarife eine bessere Einstufung zu ermöglichen ist mir nicht bekannt. Geld dafür darf er allerdings nicht nehmen. Dies verstößt gegen den Ehrenkodex den sich die Versicherer selbst auferlegt haben. Im Einzelfall würde ich direkt bei der Versicherung (nicht bei einem Vetreter oder einer Agentur) nachfragen. Wegen Konsequenzen im Schadenfall muss man wohl das Kleingedruckte lesen. Wenn es vom Versicherer keine genehmigte Sonderregelung gibt müssen auf alle Fälle mindestens die zu wenig entrichteten Beiträge nachgezahlt werden und es könnte Betrugsversuch unterstellt werden.
Mit den besten Grüßen,
Carl-R.Witzke / Versicherungsmakler
Hallo,
hier wird etwas beschrieben, was seit Ewigkeiten durchaus nicht unüblich ist.
Es gibt immer mal „freie“ Rabatte in einem Versicherungsbestand (weil der VN verstorben ist, nicht mehr Auto fährt und keine Kinder hat oder sonst was)
Das Übertragen dieser Rabatte auf Dritte ist keineswegs illegal oder gefährdet den Versicherungsschutz!! (wenn die Gesellschaft trotz fehlendem Verwandschaftsverhältnis mitspielt natürlich).
Das hat mit Betrug mal gar nichts zu tun!
Früher gab es regelmäßig entsprechende Zeitungsinserate: „verkaufe 30% etc.“
Die moralische Bewertung dafür, dass sich der Vertreter dafür vergüten lässt, überlasse ich mal anderen.
Versicherungsvertreter sind nicht von Natur aus böse!
Gruß
tycoon