Von anderem Verkehrsteilnehmer genötigt auf der Kreuzung stehen zu bleiben. Nun droht Fahrverbot. Kann man das abwenden?

Hallo zusammen.
Ich habe gerade den Fall, dass ich auf einer Linksabbiegerspur mit separater Ampel unterwegs war. Vor mir waren 2 weitere Fahrzeuge. Das erste fuhr nach Umstellen der Ampel (für Linksabbieger) los. Das Fahrzeug vor mir fuhr auf die Kreuzung (von mir gefolgt) und blieb aus mir unbekannten Gründen stehen. Dadurch stand ich im Kreuzungsbereich, ohne Einsicht auf die Ampel. Irgendwann fuhr der Wagen vor mir dann an und fuhr weiter. Ich folgte dem Wagen, ohne zu wissen, dass inzwischen die Ampel auf rot geschalten hat - und der Blitzer blitzte, natürlich nur bei mir und nicht dem vorausfahrenden Fahrzeug. Nun drohen Punkte und Fahrverbot. Der Sachverhalt ist unbestritten, allerdings kann ich ja wirklich nichts dafür und hätte, hätte ich anders gehandelt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Was denkt ihr? Kann man die Strafe abwenden? Habt ihr Tipps?
Vielen Dank schon mal.

Hallo,
einfach der Polizei das so erklären, wie es hier auch beschrieben hast. Bin sicher dass dann nichts mehr kommt.
Meines Wissens werden da immer 2 Fotos gemacht. Auf denen ist dann der Sachverhalt auch erkennbar.
Gruß MIchael

Das ändert doch nichts daran, dass es ein Verstoß gegen die StVO war.

Genau für solche Situation steht dort ja in Paragraph 11, dass man nur dann in eine Kreuzung einfahren darf, wenn man sie vollständig passieren kann. Das mag in der Praxis nicht immer so gehandhabt werden, aber das gilt ja auch für das Tempolimit.

Gruß,
Steve

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Hallo,

wurdest du bereits angeschrieben? Je nach dem wie die Situation auf den Bildern erkennbar ist, kann es sein dass nichts passiert.
Ich hatte bereits 2 mal die Situation dass ich (unschuldig) geblitzt wurde ohne dass etwas kam. Beim ersten Mal war es im Prinzip wie bei dir: Linksabbiegerspur, LKW vor mir musste Geradeausverkehr der Gegenrichtung durchlassen, spätestens nach dem nach dem Lkw war wohl Rot, da ich eine kreuzende Straßenbahn durchlassen musste und beim Anfahren auf der Kreuzung wurde ich geblitzt. Beim zweiten Mal wurde ich auf einer Straße mit sehr breiten Spuren (fast zwei Autobreiten pro Spur) geblitzt weil ich von einem Polizeifahrzeug im Einsatz überholt wurde. In beiden Fällen war die Situation wohl deutlich erkennbar oder zumindest kein Verstoß eindeutig erkennbar und ich wurde nie angeschrieben.
Falls du doch angeschrieben wirst, kannst du dich immernoch zur Situation äußern.

Gruß
Tobias

Hallo,

bist du dir sicher? Ich lese dass so, dass man nur nicht auf die Kreuzung fahren darf wenn Aufgrund der Verkehrssituation voraussehbar ist dass man die Kreuzung nicht rechtzeitig passieren kann. Da das Vorausfahrende Fahrzeug „aus unbekannten Gründen“ stehen blieb, also scheinbar noch nicht einmal anderer Verkehr Vorrang hatte, dürfte das aus meiner Sicht nicht zutreffen.

Gruß
Tobias

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Naja, bei einer Linksabbieger-Ampel, wie der OP schreibt, ist es nicht ungewöhnlich, das Gegenverkehr kommt, der Vorfahrt hat.

Aber ja, wir können das nicht wissen.

Am Ende kommt es sowieso erstmal auf die Person an, die die Fotos auswertet. Wenn OP Glück hat, werden die verworfen.

Ich hatte es so verstanden, dass es eine eigene Ampel mit Pfeil war? Dann wären zwei Fahrzeuge vor mir kein Grund, um nicht auf die Kreuzung zu fahren. Im Prinzip hat man ja freie Fahrt und es kommt einem keiner ins Gehege.

Data

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Es war für Dich ja nicht erkennbar, dass der Vorausfahrende auf der Kreuzung nicht weiter fuhr, er kann den Motor ja abgewürgt haben. Wenn Du dahinter warst und er dann irgendwann weitergefahren ist, bist Du verpflichtet die Kreuzung zu räumen. Sollte da was nach kommen, dann darfst Du dagegen Einspruch erheben.

Ja, ich wurde bereits angeschrieben, habe den Sachverhalt so geschildert und habe nun den Bescheid mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot erhalten. Es handelte sich tatsächlich um eine Linksabbiegespur mit eigener Ampel, d.h. es kommt bei grün kein Gegenverkehr der durchgelassen werden muss. Damit konnte ich nicht davon ausgehen, dass die Kreuzung nicht passiert werden kann. Jetzt stellt sich die Frage, ob man mit einem Widerspruch eine Chance hat, oder ob alles nur noch teurer wird?

Hallo,
nun gilt: innerhalb der Frist (!!) Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen und das vor Gericht klären lassen.
Die Kosten sind überschaubar, zu den Chancen kann dir keiner was sagen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre nun der Zeitpunkt, diese in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt einzuschalten.
Du kannst im Einspruch, genau wie in der Anhörung, den Sachverhalt nochmal schildern.
Oder das in der HV vor Gericht tun.
Es kommt halt drauf an, ob der Richter dir glaubt oder ob evtl. Beweise (Übersichtsfoto; auf dem müsste das andere Auto ja noch zu sehen sein) vorliegen.

CU
HaWeThie

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