Von Bank Kreditgebühren zurückgefordert, Bank hat an den Falschen überwiesen, keine Reaktion mehr

Hallo,
ich habe von der Bank die gezahlten Kreditgebühren zurück gefordert und jetzt nach einem Jahr (WOW wie schnell) einen Brief bekommen, daß ich das Geld zurück bekomme. Und obwohl das bei derselben Bank nun die zweite Rückzahlung ist, haben die das Geld auf ein falsches Konto überwiesen. Ich habs gemerkt und angemahnt, sogar als Einschreiben mit Rückschein, aber die Bank stellt sich tot! Welche Rechte und/oder Handhabe habe ich gegen diese Bank? Mir reicht das Theater nun, denn das kann kein Versehen gewesen sein und ich will Klage einreichen gegen diese sogenannte „Bank“. Es kann doch nicht sein ,daß die Banken mit den Kunden machen können, was die wollen und der keine Möglichkeit hat sich zu wehren.

Die 64 bzw. 91 ist eine Prüfsumme über den Rest der IBAN.
Wenn du sagst, es habe sich nach den ersten 4 Buchstaben/Ziffern nichts geändert, hast du recht, denn der Prüfsummenalgorithmus hat sich in der letzten Zeit nicht geändert.

Ansonsten ändert sich z.B. bei Bankenübernahmen oft der „BLZ“-Teil und/oder der „Kontonummernteil“ (oder es ergeben sich Änderungen mit Subkontonummern). In diesen Fällen ändert sich jeweils die Prüfsumme.

Bei einigen Banken gibt es dann auch übergangsweise beide Nummern, aber final wird eine davon abgeschafft und diese funktioniert dann irgendwann nicht mehr.

My 2¢: Richtig ist, dass mMn jede Bank/Sparkasse IBANs korrekt umstellen können muss (d.h. auch bei jeder Zahlung überprüfen können muss, ob die IBAN tatsächlich noch existiert!) und das betrifft auch die 100te von Seiten Sonderlocken, die die Bundesbank jeden Monat verteilt. Die primäre Unfähigkeit liegt hier allerdings bei der Bundesbank, die es versäumt hat, von den beteiligten Banken (und dort insbesondere von den „Großen“) ein „aufgeräumtes“ und „einheitliches“ Nummernsystem zu verlangen. Wahrscheinlich haben dort auch die Bosse sich gegenseitig zum Geburtstag eingeladen …

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Wie genau kommst Du denn auf diese Einschätzung?

Was liegt schriftlich denn vor? Stellen Sie sich vor was ein Anwalt der Sie vertritt prüfen soll. Also, wie der obige schreibt die Frage, woher hat die Bank die angeblich falsche Kontonummer. Und warum ist die falsch? Ist diese von einem fremden Kontoinhaber wo Sie kein Zugriff haben. Oder warum gibts hier ein Problem? Das schreiben Sie ja nicht.
Angenommen Sie haben 2 Konten bei der Bank dann buchen Sie doch einfach intern um?
Warum geht das nicht?

Die Fragen lassen sich leicht beantworten.
Erstens kann es kein Versehen gewesen sein, weil:
-meine neue Bankverbindung bereits -korrekt- bekannt war (das habe ich ja auch geschrieben)
-die erste Rückzahlung auch korrekt auf meinem Konto ankam, warum also die zweite jetzt nicht!?
-es einen völlig unnötigen und langen Schriftwechsel gab, weil die Bank sich ewig nicht rührte oder auch nur antwortete

Zweitens:
Ich weiß, daß ein Anwalt wahrscheinlich mehr kosten würde, als es der Betrag wert, aber sollen die Banken mit Ihren unlauteren Machenschaften JEDESMAL damit durchkommen? Und als Kunde ist man machtlos?

Drittens:
Wie schon oben beschrieben, hat die Bank seit Jahren meine korrekten neuen Bankdaten, weil ich dort auch noch Verbindlichkeiten habe, die ich abtrage. Also werde ich doch nicht so blöd sein und falsche Angaben machen. Außerdem, wie kommt denn der erste Rückzahlungsbetrag korrekt bei mir an, wenn ich falsche Angaben gemacht haben sollte? Ist nicht logisch zu erklären und die Bank hat mit Nichtreagieren und Verzögerungstaktiken über ein Jahr die Rückzahlung hinausgezögert - die übrigens völlig unstrittig war.

Viertens:
Die Bank hat einfach den Anfang der IBAN mit einem falschen DE+Nummer ausgetauscht und den Rest der Bankverbindung so belassen, wie sie war. Mit der richtigen Bankleitzahl und der richtigen Kontonummer, heißt also: ganz offensichtlich eigenmächtige und vorsätzliche Änderung der kompletten IBAN. Denn wie erklärt sich sonst, daß die DE91 jetzt plötzlich DE64 heißt? Das ist mit einem zufälligen Fehler kaum zu erklären, oder!? Und bei DE64 landet das Geld sonstwo, nur nicht bei mir.

Ich hoffe, ich habe damit die Fragen ausführlich beantwortet und kann jetzt auch mit Antworten rechnen :slight_smile:

Ist das eine Frage oder eine vermeintliche Erklärung dafür, daß die zweite Überweisung hätte unbedingt korrekt ausgeführt werden müssen? Falls zweiteres: es ist ja nicht so, daß es in der Software von Kreditinstituten einen Schaltknopf mit der Aufschrift „an Kunden zurückzuerstattenden Kreditgebühren ausrechnen und und automatisch an Kunden zurücküberweisen“ gäbe. Vielmehr wird so etwas per Hand ausgerechnet und per Hand als Überweisung in einem Buchungssystem erfaßt, das dann die Zahlung auslöst.

Da können Fehler passieren, auch wenn das natürlich nicht so sein sollte.

Warum sollte man das Geld vorsätzlich an irgendjemand anderen überweisen? Du hast den Anspruch auf Auszahlung, woran auch die falsche Überweisung nichts ändert. Vorsatz hieße in dem Fall, man würde das Geld absichtlich zweimal auszahlen wollen - nämlich an Dich und an irgendjemanden, dessen IBAN mit DE64 anfängt. Das macht ja nun mal offensichtlich gar keinen Sinn.

Ich schlage vor, daß Du Dich mit dem Gedanken arrangierst, daß da nur ein Fehler passiert ist und - auch wenn Du vermutlich im recht bist - in der Kommunikation mit dem Kreditinstitut einen anderen Tonfall an den Tag legst als hier.