Von der schule Fliegen

Guten tag ich habe mal eine frage
So ich bin jetzt sozusagen vonder schule geflogen habe davor aber nur eine Abmahnung bekommen.
Sie haben mich von der schule geworfen mit der Begründung ich sei in den wichtigsten fächern nicht gut genug.
Ich bin auf einem kaufmännischen Berufskollege in BW und bin halt nicht besonder gut in den fächern BWL und Buchhaltung(KSK)und Gesamtwirtschaft.
Zum Halbjahr hat es gereicht und ich habe die Probezeit auch bestanden.
Und von einem auf den anderen tag wollten sie mich von der schule schmeißen dar ich recht viele Fehltage hab (ich bin leider oft krank) die auch fast alle entschuldigt sind.
Dürfen die mich mit nur einer Abmahnung wegen 7 unentschuldigten fehl tagen und der Begründung ich sei in den 3 wichtigsten fächern zu schlecht (4,4,5) von der schule schmeißen? In den restlichen fächern stehe ich auf fast allen auf einer 3 oder einer 2 und irgendwie stören oder so tu ich auch nicht.

Also hier die vorliegenden Begründungen:

  • zu oft krank
  • zu schlechte noten in diesen fächern.

(nebenbei es ist eine Privatschule)
währ lieb wen mir jemand helfen könnte

Hallo,

die Frage ist sehr einfach zu beantworten: Da es eine Privatschule ist, werden die ihre eigene Schulordnung haben und dort müsste dann stehen, unter welchen Umständen man die Schule verlassen muss.

Die Schule hat aber sicherlich auch eine staatliche Zulassung, also könntest du versuchen, über das Kultusministerium zu gehen, um zu erfahren, ob dieses in deinen Augen willkürliche Verhalten zulässig ist.

Viel Glück und viele Grüße
Sabine

Hallo, ich bin zwar kein Experte meine aber Du solltest Dich an die Bezirksregierung wenden. Die Prüfungen werden doch sicher von der Bezirksregierung abgenommen auch wenn es eine Privatschule ist. Wenn die Schule von Arbeitsamt gefördert wird kannst Du Dich auch an das Arbeitsamt wenden.
Gruß Ingeborg

Hallo,

vorweg: Mein Fachgebiet ist das öffentliche Recht, speziell in Bayern. Schulgesetzgebung ist Ländersache, daher können in BW abweichende Regelungen bestehen, die ich nicht konkret kenne.

Desweiteren müssen Privatschulen meines Wissens zwar gesetzlich geregelten Standards hinsichtlich der Ausbilungsziele entsprechen, die Aufnahme- (und damit auch „Rauswurf-“) Kriterien können jedoch im privatrechtlichen und verfassungsgemäßen Rahmen (d.h. nicht diskrimierend etc.) selbst festgelegt werden.

Wenn man - wovon ich jetzt mal ausgehe, angesichts der Berufsschule - nicht mehr unter die Schulpflicht fällt, liegt es halt generell an jedem selbst, die nötigen Voraussetzungen zum Verbleib in der Schule und zum Erreichen des angestrebten Abschlusses zu erfüllen.

Die genauen Umstände müssten dann ggf. dem „Schul-“, „Ausbildungsvertrag“ o.Ä. entnommen werden. Wenn ein „Rauswurf“ im Einklang mit diesem sicherlich abgeschlossenen Vertrag steht, dann wird er rechtlich i.d.R. einwandfrei sein.

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Tut mir leid, hierzu kann ich nicht wirklich etwas sagen.

Aber da es sich um eine Privatschule handelt, vermute ich, dass die genannten Begründungen für einen „Rausschmiss“ ausreichen könnten. Genaueres hierzu sollte in einer Vereinbarung, einem Vertrag oder ähnlichem stehen, der vermutlich bei der Anmeldung abgeschlossen worden ist.

Da Du auf einer Privatschule bist, gelten die privat vereinbarten Regeln. Ob Du wegen der beschriebenen Probleme entlassen werden kannst, müsste sich aus deinem Privatvertrag mit der Schule ergeben.

Hallo,

hast du dir mal Gedanken um deine Zukunft gemacht? Dein Deutsch ist der Hammer! Ich frage mich, wie du es überhaupt soweit gebracht hast.

Zu deiner Frage: Jede Schule hat Regeln und Vorschriften. Hier solltest du dich mal einlesen. Wenn dort steht, dass ab einer bestimmten Anzahl von unentschuldigten Fehltagen eine Entlassung möglich ist, dann ist das richtig.

Du hast doch schon eine Abmahnung. Was hast du gedacht, wie es weitergeht?

Alles Gute

Schneewittchen

Die "Nebenbei-Info, dass es sich um eine Privatschule handelt ist doch entscheuidend.
Privatschulen schließen mit ihren Schülern rechtlich Verträge, die die gegenseitigen leistungen regeln. Wenn in Ihrem Vertrag genaue Klauseln zu Mindestleitungen und Fehlzeiten stehen und diese ihrerseits nicht erfüllt werden, dann ist die Schule schon befugt, von ihrer Seite das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Generell gibt es da auch nur eine allgemeine Klausel (So nach dem Motto: Die Schule ist berechtigt, bei nicht ausreichenden Leistungen das Schulverhältnis zu kündigen.) Solche Klauseln sind zu allgemein, die sollte man vom Anwalt prüfen lassen.
Aber ob das Sinn macht an einer Schule zu bleiben, die einen nicht will?

Hi, da kann ich dir leider nix zu sagen, aber Privatschulen können m.E. ihre eigene Bestimmungen schon weitaus eher durchsetzen als öffentliche.

Ich gehe mal davon aus dass die Privatschule gewisse Richtlinien hat die irgendwo schriftlich niedergelegt sind. Da es sich um eine Privatschule handelt denke ich, dass diese wenn gewisse Richtlinien gebrochen werden durchaus einen Schüler bzw. Studenten ausschließen können.

Hallo Noctunal,
es tut mir leid, dass Du die Schule verlassen musst.
Leider kann ich Dir keine verbindliche Aussage machen, da ich in einem anderen Bundesland (alle haben Hoheitsrecht und verschiedene Gesetze) und einer staatlichen Schule arbeite.
Aber von meinem Gefühl her würde ich folgende Wertung abgeben:
Ja, sie dürfen Dich von der Schule verweisen, weil sie als Privatschule die Regeln festsetzen können. Auch in staatlichen Schulen riskierst Du bei zu vielen Fehltagen oder schlechten Leistungen eine Nicht- versetzung oder Rauswurf, dauert nur etwas länger.
Du hättest die Abmahnung ernst nehmen müssen.
Aber lies Dir noch einmal die Schulsatzung durch, dort müsstest Du die genauen Ziele und entspechenden Konsequenzen Deiner Schule finden.
Gerade, weil es eine Privatschule ist, legen sie großen Wert auf gute Erfolge und sieben entsprechend, wenn kein gutes Ergebnis zu erwarten ist.
Trotzdem wünsche ich Dir weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Nofretete2008

Leider ist das möglich. Wenn du die 5 nicht durch ein anderes wichtiges Fach (mit mindestens 3) ausgleichen kannst.

hane darüber keine informationen

Hallo, tut mir leid, dass du von der Schule geflogen bist. Aber Schule ist genau so eine Verpflichtung wie ein Job, wo man auch nicht mal ein paar Tage unentschuldigt fehlen kann. Und wer keine Leistung bringt, der fliegt in der Regel auch. Du solltest nicht anderen die Schuld geben, sondern dich selbst überprüfen.Noch dazu, wenn du auf einer Privatschule bist, da müssen deine Eltern viel Geld aufbringen, damit das Söhnchen Party feiern kann ohne zu lernen. Viele Grüße - Rat