Von der Schule fliegen

Also ich habe folgendes Problem. Ich werde in wahrscheinlich nächste Woche von der Schule fliegen, da ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekomme.

So jetzt stellt sich mir die Frage ob ich einfach „nahtlos“ auf eine andere Schule gehen kann (bin 19 Jahre alt, in der 12 Klasse, hätte im April/Mai meinen Abschluss gemacht und besuche ein Berufskolleg). Oder gibt es da noch andere Alternativen?

Mit freundlichen Grüßen
Dntrx

Hallo Drntx,

Wenn sich bewahrheitet, was Du vermutest und Du mit den Kollegen dort wirklich nicht mehr reden kannst, wird es sehr schwierig, da Du vermutlich im näheren Umkreis kein anderes und vergleichbares College findest. Die Gymnasien sind schwieriger, da wirst Du vielleicht Zeit verlieren. Da Du nicht mehr schulpflichtig bist, muss (!!) Dich auch niemand aufnehmen. Wegen des Vergehens wird es auch einfach schwierig, im Bereich der öffentlichen Schulen etwas Geeignetes zu finden - die werden vermutlich ablehnen. Privatschule?? Das wäre zu versuchen, kostet aber mtl. Geld.

Viel Glück!
Gruß Athina 1

Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass sie nicht mehr mit sich reden lassen werden. Also es gibt im Umkreis schon noch vergleichbare Berufkollegs nur denke ich auch kaum, dass sie so einen „Verbrecher“ freiwillig aufnehmen werden. Ich bin echt verzweifelt :frowning:

Hallo.
Nur durch Stadtwechsel kann man Glück haben.
Trotzdem wird im polizeilichen Führungszeugnis ein Eintrag stehen, dne man für alle Bewerbungen braucht.
Sieht dann nicht gut aus bei allen Bewerbungen.
Im Ort wechseln, Schule würde sich erkundigen. Evt, steht aus etwas in deinem Zeugnis etwas dadrüber.
Sieht nicht gut aus. 2 Jhare Haft auf bewährung kann da raus kommen. Eintrag auf jeden Fall.
VW

Moin Dntrx,

Dein Verfahren beginnt ja erst!

Also ich habe folgendes Problem. Ich werde in wahrscheinlich nächste Woche von der Schule fliegen, da ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekomme.

Du bist folglich noch nicht verurteilt und hast noch keinen Eintrag im Führungszeugnis, lediglich den Vermerk, daß es eine Akte gibt. Der beinhaltet aber keine Wertung – Du könntest ja auch freigesprochen werden.

Führungszeugnisse können von verschiedenen Institutionen und Personen in entsprechend unterschiedlichem Umfang abgefragt werden.

Ich denke nicht, daß eine Schule bei der Bewerbung eines neuen Schülers ein Führungszeugnis verlangt – anders wäre es, wenn Du Dich als Lehrer bewerben würdest.

Bei Bewerbungen werden meist Selbstauskünfte verlangt (weil Du die selbst bezahlen mußt) und in denen stehen schwebende Verfahren sicherlich nicht drin.
Und je nach dem Strafmaß, wird der Eintrag sogar 5 Jahre nach dem Urteil wieder gelöscht (ich glaube unter einem halben Jahr Haftstrafe – auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt würde).
Diese Auskünfte dürften nur Gerichte und Ermittlungsbehörden und in bestimmten Fällen andere Ämter bekommen, denke ich.

Du hast aber ein anders Problem.
Die neue Schule wird fragen, wieso Du denn wechseln willst, denn das ist ja nur direkt nach Abschlüssen die Regel. — Was willst Du denen sagen?
Wenn Du angibst, wo Du vorher warst (und da wirst Du kaum drum herum kommen), werden sie sich vielleicht dort erkundigen und zwar je näher die Schulen zusammen liegen, desto wahrscheinlicher.
Bei Privatschulen vielleicht sogar eher, weil sie höhere Standards anlegen – andererseits sind sie auch eher beeinflussbar und Du kannst ihnen vielleicht ihre Neugier „abkaufen“.

Die Auskunft der Schule, aus der Du fliegst, wird deutlich drastischer sein (als die Wahrheit, wenn Du Pech hast), und wenn sie nicht dokumentiert wird, kannst Du gar nichts dagegen tun.
Deshalb ist der Rat der Entfernung nicht schlecht.
Aber auch Zeit ist ein Thema.
Wenn Du zum Schuljahr anfangen willst, ist es unauffälliger.
Könntest Du denn auch vorzeitig abschließen, ohne die Schulzeit zu vollenden?
Ginge das vielleicht auch extern vor einer Prüfungskommission? Laß Dich da mal beraten!

Im Zeugnis darf es jedoch nicht stehen und solange Du nicht verurteilt bist, darf auch nirgendwo sonst eine Anschuldigung stehen, sonst kannst Du auf Verleumdung klagen und auf Rufschädigung usw.

Sonnigen Gruß,

Kristian

Erstmal vielen Dank für all eure Antworten :smile:
Also ich habe bis jetzt noch garnichts in meinem Führungszeugniss stehen. Ich habe mir vorher auch noch nichts zu schulden kommen lassen.

Ja gut gegen die Auskunft der Schule kann ich natürlich erstmal nichts unternehmen.

Also wenn ich wirklich die Schule wechseln sollte dann wäre es mir lieber es geschieht zum Halbjahr, denn wenn ich erst zu beginn des nächsten Schuljahrs dort hingehen würde dann hätte ich keinen Lückenlosen Lebenslauf mehr.

Ein vorzeitiges Abschließen ist nicht möglich, da ich noch ein ganzes Halbjahr vor mir habe.

Ich werde mich jetzt wohl mal an einen Anwalt wenden und mich von ihm beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dntrx

Hallo
Keine Schule ist verpflichtet, dich aufzunehmen, da du nicht mehr der Schulpflicht unterliegst.
Insofern bleibt nur „Kinkenputzen“ und schauen, wer dich in dieser Situation aufnimmt. Oder die alte Schule lässt sich bei entsprechender Reue und nicht allzu schlimmem Vorleben erweichen.
Viel Glück.

Ja, das kann ich mir vorstellen. Reden, bitten, Kommunikation!!!
Herzliche Grüße
Athina1

Hallo Dntrx,
kann dir leider bei deiner Frage nicht weiterhelfen. Sorry aber wie kann man so blöd sein sowas zu machen:o

Gruß Handballer13

Sorry, da kann ich Dir nicht helfen. Du könntest bei einer Schule, die in Frage kommt, anfragen - die Direktoren haben meistens einen gewissen Ermessensspielraum, wenn es um die Aufnahme von Schülern geht…
Viel Glück!

hallo Dntrx,
diese frage kann nicht allgemein beantwortet werden, man müsste deinen fall genau kennen.
frage: was hast du gemacht?wenn du dir eine note erschlichen hast, wird diese leistung mit 0 punkten gewertet. so kurz vor dem abschluss fliegt man nur in sehr schwerwiegenden fällen, die strafrechtlich relevant sein müssen.
wenn das der fall sein sollte, m u s s dich eine andere schule nicht nehmen.
mein vorschlag: geh zum beratungslehrer deiner schule, es ist seine aufgabe, dich in dem fall zu beraten. wenn du tatsächlich fliegst, kann er verbindung mit anderen schulen aufnehmen.
dass du gar keine chance mehr hast, kann ich mir nicht vorstellen. es wäre ja allein schon volkswirtschaftlich eine unsinnige verschwendung von human power.
also warte jetzt nicht ab, sondern spreche mit der schulleitung (vielleicht über euren vertrauenslehrer). es ist ihre pflicht, dich nicht einfach hängen zu lassen. kopf hoch!

Hallo Dntrx,erstmal:Rauswurf wegen Urkundenfälschung?Da wirds nicht leicht werden…Grundsätzlich möglich ist es schon,die Schule zu wechseln.Um die „nahtlose"Fortsetzung solltest du dich schnellstens kümmern.Zur Not mit Hilfe des Schulamtes!Gib mal“ Anwaltskanzlei Andreas Zoller/schulausschluß&entlassung von der schule/schulrecht"ein,vielleicht hilft dir das auch weiter.Auch unter dem Stichwort"Schulwechsel nach Rauswurf"gibts einiges,da kannst du dich auch mal durchwursteln.Und wie gesagt,das zuständige Schulamt müßte dir auf jeden Fall weiterhelfen!Viel Glück und gib jetzt nicht auf,passiert ist passiert,stell dich drauf ein,daß es anderswo nicht so leicht wird-deine "Akte"geht ja mit dir…Mit besten Wünschen,planloshoch3

Gegen den Beschluss würde ich erstmal ein Widerspruchsverfahren einleiten. Welches Bundesland betrifft der Rauswurf? Dann ist ja auch eine Anhörung durchzuführen (Klassenkonferenz)etc. War es das Erste Fehlverhalten? Was sagt das zuständige Schulgesetz?

Sorry,

ich vermute, dass es einfach von der Schule abhängt, ob sie dich aufnehmen will oder nicht.

Ansonsten sollte man von einem jungen Menschen mit 19 Jahren (also volljährig) erwarten können, dass er weiß, was er tut. Urkundenfälschung ist keine gute Basis für eine Ausbildung, da das Kartenhaus zusammenfällt und alles wertlos wird, wenn es auffliegt. So ein Mangel an sozialer Kompetenz gehört bestraft.

mfg
w.

Sorry,
da kenne ich mich auch nicht aus.

LG. BAE27

Hallo Dntrx,

ich würde Dir raten, Dir ein anderes Berufskolleg zu suchen und dort im Sekretariat anzurufen. Viel mehr kann ich leider dazu nicht sagen, weil es die Schulen dann selber entscheiden, ob sie Dich nehmen. Höchstwahrscheinlich musst Du zumindest das letzte Jahr wiederholen, weil Dich ja kein Lehrer der neuen Schule in der kurzen Zeit fair bewerten kann. Aber das muss die Schule entscheiden.
Kannst auch gut bei verschiedenen Schulen anrufen und nachfragen.

Liebe Grüße und viel Erfolg (ab jetzt hoffentlich legal),
Tintenpatrone

Ich denke ob eine andere Schule dich aufnimmt liegt in der Hand der Schule. Mehr kann ich dir auch nicht sagen
MfG