Moin Dntrx,
Dein Verfahren beginnt ja erst!
Also ich habe folgendes Problem. Ich werde in wahrscheinlich nächste Woche von der Schule fliegen, da ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekomme.
Du bist folglich noch nicht verurteilt und hast noch keinen Eintrag im Führungszeugnis, lediglich den Vermerk, daß es eine Akte gibt. Der beinhaltet aber keine Wertung – Du könntest ja auch freigesprochen werden.
Führungszeugnisse können von verschiedenen Institutionen und Personen in entsprechend unterschiedlichem Umfang abgefragt werden.
Ich denke nicht, daß eine Schule bei der Bewerbung eines neuen Schülers ein Führungszeugnis verlangt – anders wäre es, wenn Du Dich als Lehrer bewerben würdest.
Bei Bewerbungen werden meist Selbstauskünfte verlangt (weil Du die selbst bezahlen mußt) und in denen stehen schwebende Verfahren sicherlich nicht drin.
Und je nach dem Strafmaß, wird der Eintrag sogar 5 Jahre nach dem Urteil wieder gelöscht (ich glaube unter einem halben Jahr Haftstrafe – auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt würde).
Diese Auskünfte dürften nur Gerichte und Ermittlungsbehörden und in bestimmten Fällen andere Ämter bekommen, denke ich.
Du hast aber ein anders Problem.
Die neue Schule wird fragen, wieso Du denn wechseln willst, denn das ist ja nur direkt nach Abschlüssen die Regel. — Was willst Du denen sagen?
Wenn Du angibst, wo Du vorher warst (und da wirst Du kaum drum herum kommen), werden sie sich vielleicht dort erkundigen und zwar je näher die Schulen zusammen liegen, desto wahrscheinlicher.
Bei Privatschulen vielleicht sogar eher, weil sie höhere Standards anlegen – andererseits sind sie auch eher beeinflussbar und Du kannst ihnen vielleicht ihre Neugier „abkaufen“.
Die Auskunft der Schule, aus der Du fliegst, wird deutlich drastischer sein (als die Wahrheit, wenn Du Pech hast), und wenn sie nicht dokumentiert wird, kannst Du gar nichts dagegen tun.
Deshalb ist der Rat der Entfernung nicht schlecht.
Aber auch Zeit ist ein Thema.
Wenn Du zum Schuljahr anfangen willst, ist es unauffälliger.
Könntest Du denn auch vorzeitig abschließen, ohne die Schulzeit zu vollenden?
Ginge das vielleicht auch extern vor einer Prüfungskommission? Laß Dich da mal beraten!
Im Zeugnis darf es jedoch nicht stehen und solange Du nicht verurteilt bist, darf auch nirgendwo sonst eine Anschuldigung stehen, sonst kannst Du auf Verleumdung klagen und auf Rufschädigung usw.
Sonnigen Gruß,
Kristian