Von der Schule frei stellen lassen

Hallo Leute,

ich hoffe ich finde hier einen Lehrer ,Professor ,Schuldirektor oder einfach jemanden der das gleiche Problem wie ich habe/hatte und sich damit auskennt :stuck_out_tongue:

Für ein einjähriges Praktikum, das für meinen Berufswunsch doch schon ziemlich wichtig ist muss ich mich von der Schule frei stellen lassen, da ich erst 16 Jahre alt bin.
Meine zukünftige Chefin hat mir das zwar alles ein wenig erklärt aber so richtig schlau bin ich trotzdem noch nicht.
Ich mache im Sommer meinen Realschulabschluss und würde im September dann anfangen, was ich jetzt nicht weiß - kann mich meine alte Schule dann trotzdem noch frei stellen oder muss ich mich an einer neuen Schule anmelden und die Freistellung dann dort beantragen ?
Wie muss ich das beantragen ? Und ,macht das jede Schule ?

Bitte verzeiht mir wenn ich in meinem Tran übersehen habe, dass es so ein Thema schon mal gibt - ich habe nur eins gefunden wo es um Urlaub ging.
Ich freue mich sehr über eine Antwort,
liebe Grüße Tami.

Ach so, ich wohne in Baden-Baden , Baden-Württemberg ,falls das euch hilft :]

Servus,

wenn du ein einjähriges Praktikum machst, hört sich das sehr stark nach Fachoberschule an, denn da wird ein einjähriges verlangt. Indem Fall müsstest du dich nicht von der schule frei stellen lassen.

Wenn du jetzt aber „normale Schule“(also Abi) machen willst, dann würde das eig. nicht gehen, denn solange du keine 18 bist, musst du etwas schulisches machen. Ein Praktikum erfüllt dies nicht.

Jeder Schüler hat nämlich eine Schulpflicht, die er einhalten muss.

mfg,

Hanzo

Wieso Schulpflicht?

Wenn du jetzt aber „normale Schule“(also Abi) machen willst,
dann würde das eig. nicht gehen, denn solange du keine 18
bist, musst du etwas schulisches machen. Ein Praktikum erfüllt
dies nicht.

Jeder Schüler hat nämlich eine Schulpflicht, die er einhalten
muss.

Hallo,

ich dachte bisher, die Schulpflicht besteht nur solange, bis man den Hauptschulabschluß hat. In der Anfrage hier wird sogar der Realschulabschluß angestrebt. Müsste damit der Schulpflicht nicht genüge getan sein?

Gruß,
Lotte

Hallo,
nein, auch mit dem Hauptschulabschluss ist man zunächst berufsschulpflichtig. Je nach Bundesland besteht in Deutschland eine Schulpflicht von bis zu 12 Jahren.
Gruß orchidee

Hi,

habe ich das richtig verstanden: Du machst im Sommer 2010 deinen Realschulabschluss und möchtest DANACH ein einjähriges Praktikum machen? Und für die Zeit deines Praktikums möchtest du dich von der Schulpflicht befreien lassen?

Ich denke, es gab bisher so wenig Antworten, weil das nicht klar wurde. Ich selber kann die Frage auch nicht beantworten. Aber an deiner Schule oder beim Arbeitsamt gibt es garantiert jemanden, der Dir was sagen kann.

die Franzi

Och… Danke, war mir unbekannt. oT
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