Hallo, nehmen wir mal an, jemand steigt auf einem Bahnhof auf Gleis zwei aus und der Bahnsteig ist nur durch Überschreiten der Gleise zu verlassen. Auf mehreren Schildern steht:" Das Überschreiten der Gleise ist nur bei geöffneter Schranke zulässig". Es gibt eine kleine „Fußgänger- Schranke“, die sich am Ende des Bahnsteigs befindet. Der Betroffene sieht die Schranke offen und verlässt den Bahnsteig durch Überschreiten der Gleise. Da springen Ordnungshüter hervor und verlangen Bares wegen Ordnugswidrigkeit, die Gleise hätten ausschliesslich bei der Schranke überschritten werden dürfen. Die Ordnungsstrafe wird mangels Zugeständnis nicht bezahlt. Ein späterer schriftlicher Widerspruch wird unbegründet abgelehnt, trotz des Hinweises, dass am Bahnhof durch NICHTS ersichtlich ist, dass die Gleise NUR an der kleinen Fußgängerschranke überschritten werden dürfen. Der Betroffene fühlt sich nicht ernst genommen und möchte jetzt gerne den Widerspruch mit Foto des „Tatortes“ erneut an die Bußgeldstelle schicken. Ich meine, der Betroffene ist doch im Recht, oder? Die Kosten für die Ordnungswidrigkeit haben sich mittlerweile auf 48,50€ summiert.
Dazu kann ich leider nichts sagen, da ich mich hier als Eisenbahnfreund registriert habe und kein Jurist bin. Ich nehme mal an, dass in irgendeinem Gesetz, Verordnung oder der privatrechtlichen Hausordnung steht, dass Geleise nur an offiziellen Übergängen überschritten werden dürfen; und als solcher wird bei Vorhandensein einer Fussgängerschranke dann wohl nur selbige gewertet. Schließlich kann mit dem Hausrecht auch etwas bestimmt werden, was über staatliche Vorschriften hinausgeht; denn Du bist ja durch Dein Hausrecht in Deiner Wohnung auch berechtigt, jemandem den Eintritt zu untersagen, ohne dass es hierfür einer staatlichen Vorschrift bedarf! Offensichtlich verdient die ehemals staatliche und jetzt private Bahn wohl mit dem Strassentransport von Känguruhs in Australien und ähnlichem noch nicht genug?
…" Das Überschreiten der Gleise ist nur bei geöffneter Schranke zulässig". Es gibt eine kleine „Fußgänger- Schranke“, … sieht die Schranke offen und verlässt den Bahnsteig durch Überschreiten der Gleise. … Ordnugswidrigkeit, die Gleise hätten ausschliesslich bei der Schranke überschritten werden dürfen… Widerspruch wird unbegründet abgelehnt, trotz des Hinweises, dass am Bahnhof durch NICHTS ersichtlich ist, dass die Gleise NUR an der kleinen Fußgängerschranke überschritten werden dürfen. …
Hallo,
leider kenne ich mich nur im Rentenrecht aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer
Hallo Mohikana,
ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich habe berufl.
mit der Bahn zu tun. Daher gebe ich einfach mal meinen
Senf dazu ab
Das Überschreiten der Gleise ist erstmal generell
verboten. Außer, wenn es ausdrücklich erleubt
ist - und dann auch nur dort an dieser Stelle.
Früher gab es mal ein Bundeseisenbahngesetz - oder so
ähnlich - in dem solche Dinge geregelt waren. Ob dieses Gesetz inzw im Zuge der Bahnreform einen anderen Namen hat, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Also ich denke, das Knöllchen ist rechtens…
Gruß
Manni
Ola Mohikana, früher galt eher noch zuvorkommende Höflichkeit: heute kommt von allen Seiten negative Arrogante Besserwisserei mit Spitzfindigkeiten, die vermuten lassen in den eigenen Sack zu zocken ! Unfreundliche Schickanen verderben das ganze Behördentum )sie sollten halb lang machen und relativieren, wie ihr Ruf als helfende Unterstützung auszusehen hat, so aber die gute alte fröhliche und freundliche Zeit durch Griesgrame abgelöst wird. Und So die eigene Würde ansprechen, selbst beleidigt auf ungerechtfertigte Diskriminierung mit Abzocke Schadensersatz einfordern. Beamten gläubig oder und Bürgerwürde ??!! Gruss
Hallo,
ich war längere Zeit nicht online, ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen gelöst.
Gruß,
Rainer
An Mohikana, jeder ist in seiner kleinen Welt, gerade gelangweilte Sturköpfe - plus noch im Beamtenstand und gar eine linke Tour genau wenn Langeweile mit spielt, müssen sich zwangsläufig bestätigen, können kaum ‚verlieren‘ - Preis - Leistung’s Verhältnis für den Stress recht zu behalten ist kaum der Wert die Nerven zu belasten - sofort erkannt wären Anfang’s nur 10 - 20 € fällig und Gut - so aber schon das doppelte, nervt echt trotzdem als direktes Gg. Über von Beamten, müssten schon Leserbriefe, Unterschrift - Sammlung und sehr viel Zeit (1/2 - 1Jh.) investiert werden um ein allgemeines Neutral und Objektiv zu erreichen. Klar sind 50 € schon recht happig, doch lange Rede kurzer Sinn geht zahlen schneller in Vergessenheit und Gut - weder fast schon politisch Monate lang dagg. An zu kämpfen - wo wahrscheinlich nicht mal ein Anwalt durch kommen könnte… So gesehen ist es nur noch eine kleine Schickane, die stur immer größer wird und Bürokratie - der Staat hat einen langen Atem und vielfach nur durch Nichtigkeiten ein riesen Aufstand auf gesicherter Seite geführt wird - Mücke - Elefant
Shit happens oder wie oder was… Gruss agrob