Hallo!
Ich verstehe es so, dass da alle möglichen Kinder nachts auf
dem Flur unterwegs waren, aber nur die Tochter mit ihrer
Freundin gesehen und/oder bestraft wurde.
Wer erwischt wurde, ist erwischt.
Es gibt kein Rechtsprinzip auf eine Berufung auf die Gleichheit im Unrecht. Falsch wäre es, ein Exempel zu statuieren. Aber wenn das Angekündigte und Bekannte dann auch ausgeführt wird und wenn keine Notlage als Ausnahme im Spiel ist, dann ist das doch ok.
Auch pädagogisch wäre es fragwürdig, anders zu handeln. Wer würde sich noch an Vorschriften halten?
Beste Grüße!
H.