Von Klassenfahrt nach Hause geschickt rechtens ?

Hallo
ich wollte mal fragen was ihr davon hält und wie ich jetzt weiter vorgehe
Meine Tochter ist für 2 Tage bzw für 2 Nächte zu einer Klassenfahrt gefrahren was 60 km entferung war.
Wir wurden angerufen mit der Begründung DAS SIE SICH GEGEN DIE hAUSORDNUNG VERSTOSSEN HAT:
Also sie hat nicht geraucht, nichts Getrunken keine scheisse gebaut. Sie wurde wurde 2 mal vor der Zimmertür erwischt und weil an ihrer Tür geklopft wurde und sie mit ihrer klassenfreundinn geguckt haben wer da ist.
Da sagen die Lehrer das die sofort weck muss . Habe mit ein Elterteil des anderen Mädschen zusammen getan und werden eine beschwerde einlegen
Es wurden 2andere Mädels erwischt die bei den jungens geschlafen haben mit 14 Jahren und die durften da bleiben.
Was hält ihr davon ?
Was sollte ich da tun weil sie 2 Tage die Fahrt bezahlt hat mit 95 Euro und 1 Tag da geblieben ist.

Die Lehrer haben auch so geschrien das die Tochter mit 14 Angst bekommen hat und mir eine sms geschrieben hat.

MFG
NIHAT

Hallo,

Sie wurde wurde 2 mal vor der Zimmertür erwischt und
weil an ihrer Tür geklopft wurde und sie mit ihrer
klassenfreundinn geguckt haben wer da ist.
Da sagen die Lehrer das die sofort weck muss . Habe mit ein
Elterteil des anderen Mädschen zusammen getan und werden eine
beschwerde einlegen

Naja „sofort weg“ find ich jetzt ein bisschen übertrieben solange nix Extremes passiert hätt man da auch anders entscheiden können!

Es wurden 2andere Mädels erwischt die bei den jungens
geschlafen haben mit 14 Jahren und die durften da bleiben.
Was hält ihr davon ?

Das find ich nun schon „schlimmer“ und nicht fair, aber ganz ehrlich wegen 2 Tagen hätt ich niemanden heimgeschickt, aber die Eltern nach Rückreise informiert.

Was sollte ich da tun weil sie 2 Tage die Fahrt bezahlt hat
mit 95 Euro und 1 Tag da geblieben ist.
Die Lehrer haben auch so geschrien das die Tochter mit 14
Angst bekommen hat und mir eine sms geschrieben hat.

OK. der Lehrerjob nicht mal eben locker vom hocker aber hat trotzdem Vorbildfunktion. Schade dass es laut geworden ist, aber naja… ich denke da könnt man noch ein Auge zudrücken, aber sonst : Ich würd da auf jeden Fall nochmal drüber reden und auch die Kosten ansprechen, wobei ich glaube, dass du da nicht viel erwarten solltest.

Guten Tag,

Ich finde es nicht gerecht und auch unfair da es einE kLASSENFAHRT zum kennenlernen war.
Ich fand auch die Vorwürde fatal .
Es wurde vorgeworfen das sie in einem anderen Zimmer erwischt worden sind und die Klinken beschmiert hatten mit Creme.
Wieso sollen die Gastmädels sich den Eigenen ausgang verschmieren ???
Das ist eine Ausrede.
Und es wurde Vorgeworfen das sie um morgen um 5 uhr unterwegs waren was nicht stimmte.
Sie mussten büssen was die anderen gemacht haben.
Ich finde es eine Unverschämtheit von den Lehrer so eine Aussage zu tätigen.
Ich habe auch gesagt das keine Beträungsperson zurzeit vorhanden ist und ich nich vor dem Abend nach Hause komme von der Arbeit trotzdem wurde dadrauf bestanden das kind zu entfernen.
Da kamm noch die Aussage von dem Klassenlehrer das sie bis 22 uhr aus dem Haus raus haben möchte.
Gibt es da wege wenn ich es nicht hinbekomme gegen dem Klassenlehrer und der Abteilungsleiterinn meine Meinung durch zu bekommen ?
MFG
NIHAT

Hai!

Was hält ihr davon ?

Ich fürchte du kennst nur die Darstellung deiner Tochter, höre
dir erstmal ganz in Ruhe vom Lehrer an was geschehen ist und
entscheide dann über weitere Schritte.

So ganz kann ich das nämlich nicht glauben.

Der Plem

Hallo,

ich würde Plemtaus Rat folgen und zunächst mal in Ruhe alle Seiten anhören.

Nach meiner Erfahrung ist das Nachhauseschicken von Klassenfahrten so ziemlich die letzte Maßnahme, die Lehrer ergreifen, wenn Schüler sich daneben benommen haben. Das legt zumindest die Vermutung nahe, dass da ein wenig mehr passiert sein dürfte, als das, was du bisher weißt.

In Bezug auf eine eventuelle Kostenerstattung werden sich im besten Fall die reinen Verpflegungskosten für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten rückerstatten lassen - abhängig von den jeweiligen Vertragskonditionen aber auch diese nicht zwingend.

Schöne Grüße,
Jule

Guten Tag,

hALLO
DANKE FÜR DEIN bEITRAG:
iCH habe mit dem Lehrpersonal gesprochen und die Antwort bekommen das sie um 5 uhr unterwegs waren und Creme irgendwo drauf gemacht worden ist.
Tochter sagt mir das sie um 23 und um 1 Uhr vor der Zimmertür aufgefallen sind mehr nicht.
Die Tochter meinte auch das sie nicht im Anderen zimmer war:
Er meinte das die Hausordung besagt das 22 uhr Bettruhe ist.
Mehr wurde nicht gesagt.
Ich wundere mich über die härte des Vorfalls.
Die wollten meine Tocher und ihre Freundinn loswerden wieso auch immer.
Ich sollte dafür sorgen das einer sie abhollt egal von wemm auch immer.
Ich hatte ausgesagt am Tel das ich keine Zeit habe und kein Betreuungspersonal für das Kind haben da die Frau im Ausland war bis heute.

Hallo,

ich stimme vollkommen zu.

Bei uns ist es bis jetzt bei jeder Klassenfahrt so gewesen, dass wir Eltern vorher einen Wisch unterschreiben mussten: dass Kinder, wenn sie gegen Regeln verstoßen, nach Hause geschickt werden dürfen.

Also richtet man sich ja auch darauf ein, dass so etwas passieren kann, wenn das Kind unterwegs ist: es muss ja nicht so sein, dass das Kind was angestellt hat, es könnte ja auch sein, dass es krank geworden ist (wir mussten unseren Sohn bis jetzt einmal abholen, weil er nachts einen heftigen Asthma-Anfall hatte und unbedingt nach Hause wollte).

Ich finde, dass hier in diesem Post zuuu viele Dinge nach und nach geschrieben wurden. Insofern könnte ich mir durchaus vorstellen, dass da noch mehr war. Und - ganz ehrlich, ohne dass das boshaft klingen soll: wenn da noch mehr war, fände ich es sogar gut, dass Lehrer mal durchgreifen und Kinder nach Hause schicken. Das kommt meiner Erfahrung nach eher zu selten als zu oft vor.
(wobei auch ich es natürlich übertrieben fände, wenn es wirklich nur darum geht, dass die beiden abends um 11 noch auf dem Flur waren.
Gruß

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Hallo,

Gibt es da wege wenn ich es nicht hinbekomme gegen dem Klassenlehrer und der Abteilungsleiterinn meine Meinung durch zu bekommen ?

Auf die Schnelle wohl eher nicht. Und falls das Ganze doch etwas anders aussehen sollte, als es für dich im Moment den Anschein hat, haben die Lehrkräfte u.U. die Option, deine Tochter in den Zug oder in ein Taxi zu setzen, wenn du sie nicht abholen kommst. Die Kosten dafür können dir in Rechnung gestellt werden.

Im Nachhinein hast du eventuell dann eine Chance, wenn der Ausschluss von der Klassenfahrt nicht vom Schulleiter angeordnet wurde, obwohl dieser für die Lehrkräfte erreichbar gewesen wäre. Das Ganze ist grundsätzlich vergleichbar mit einem zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht und darf als solcher meines Wissens nur vom Schulleiter angeordnet werden.

Zunächst solltest du aber erst mal das Gespräch mit den Lehrern suchen und rausfinden, was tatsächlich passiert ist. Die Möglichkeit, dass dein Tochterkind da einiges beschönigt, scheint mir durchaus gegeben.

Und wenn du zu dem Schluss kommen solltest, dass sie sich wirklich daneben benommen hat, schadet es sicher nicht, ihr auch von deiner Seite aus klarzumachen, dass sie sich das Ganze selbst zuzuschreiben hat. Die Kosten (oder einen Teil davon) könnte sie dann bei dir abarbeiten.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo
ich meine wenn sie etwas mehr gemacht hatten müssten die es mir sagen am tel. Mir wurde nicht mehr gesagt als die Sache mit der Creme/Paste WAS DIE kINDER VERNEINEN und vor der Zimmertür erwischt worden sind 2 mal innerhalb von 2 std. ohne Lärm.
Mir wurde gesagt das die Abteilungsleiterinn mit dabei was.
Hat die das recht wie der Schulleiter das Kind auszuschliessen ?
Wenn sie mehr gemacht hat habe ich auch nichts dagegen.
Aber wenn ich denen sagen das keine Aufsichtsperson da ist können die die Tochter doch nicht nach hause schicken oder ?
Was ja auf der arbeit mit spät abends und Mutter was ausser Lande.

MFG
Nihat

Hi,

also, ich fass mal die Vorwürfe an deine Tochter zusammen: Deine Tochter…

  • ist 2 mal nach Beginn der Nachtruhe vor ihrem Zimmer erwischt worden
  • ist 5 Uhr morgens in der Unterkunft unterwegs gewesen
  • wurde in einem fremden Zimmer (andere Schüler) erwischt (das scheint das Ereignis von 5 Uhr gewesen zu sein)

Sie hat also insgesamt dreimal gegen Anordnungen verstoßen, obwohl sie bereits vor dem ersten Mal wußte, dass 22 Uhr Nachtruhe ist und man dann auf seinem Zimmer zu bleiben hat. Außerdem hat sie noch eine leichte Sachbeschädigung begangen (die Creme auf der Klinke). Du sagst, sie hätte keinen Grund, sich ihren eigenen Ausgang zu versperren? Oooooooooooooh doch, denn der Ausgang ist auch der Ausgang der Bewohnerinnen des Zimmers, und wenn man einen guten Streich spielen will, muss man zwei Dinge tun:

  1. unter Umständen ein geringes Risiko eingehen, um ein Gelingen sicherzustellen (Creme an den Fingern tut ja nicht weh, es ist nur eklig, reinzufassen, wenn man es nicht weiß)
  2. nicht erwischt werden.

Sie hat gegen 2. vrstoßen, insofern war 1. umsonst.
(Ich habe übrigens seinerzeit, vor fast 20 Jahren, während der Berufsausbildung in einem Mädchenwohnheim gewohnt. Wir haben Zahncreme auf die Klinken geschmiert. Vor der Nachtruhe. Voller Erfolg: Mädel hat sich erschreckt, wir wurden nicht erwischt, weil es vor der Nachtruhe war und weil man Zahncreme leicht entfernen kann.)

Schauen wir uns mal an, wer gelogen haben könnte.

  1. Annahme: Die Lehrkraft lügt.
    Motivation? Hm, Sie / Er wird dadurch deine Tochter für ca. 24 Stunden los. Könnte eine plötzlich entwickelte grundlose Wut sein, oder späte Rache für irgendwas anderes. Ein wenig wahrscheinlicher Grund, denn für die 24 Stunden Ruhe gibt es unendlichen Stress mit Dir.

  2. Annahme: Die Lehrkraft sagt die Wahrheit.
    Er / Sie muss ja mit den Konsequenzen seines Handelns leben und seinen erzieherischen Pflichten nachkommen. Dazu gehört unter anderem, dafür zu sorgen, dass die Kinder schlafen können. Wenn es Dir egal ist, was Deine Tochter nachts tut - den anderen Eltern vielleicht nicht, und die sind hier in der Mehrzahl. Und wenn Vorankündigung plus Warnschüsse nicht helfen, dann muss das Kind heimgeschickt werden.
    Ich finde es übrigens bewundersnwert, dass er erst nachts morgens um 5 ausgeflippt ist… er hat sie ja um 1 und um 5 erwischt, da muss so einiges los gewesen sein, und der Kollege hat sicher nicht geschlafen. Vermutlich n paar andere Kinder auch nicht, siehe dazu auch ein paar Zeilen weiter oben… ein Lehrer schläft nachts, wenn man auf Klassenfahrt ist. Wenn er das nicht tut, hindert ihn jemand dran. So eine Klassenfahrt ist für einen Lehrer nämlich anstrengender als Unterricht.

weiter gehts… 3. Annahme: Deine Tochter sagt die Wahrheit. Dann hätte sie recht, und der Lehrer sieht Gespenster oder hat was explizit gegen sie.

  1. Annahme: Deine Tochter lügt. Davon hat sie so einiges. Sie bekommt Unterstützung von dir und der gesamten Klasse, sie ist cool und bekommt REspekt. sie ist dann nämlich das arme Opfer ungerechtfertigter Verfolgung. Würde sie ihre Fehler zugeben, würde sie von den Mitschülern ausgelacht werden. Dann sieht es nämlich so aus, dass sie zu dämlich war, einen Streich zu spielen, und auch noch so dämlich war, sich beim Streich spielen erwischen zu lassen und beim Durchmachen erwischen zu lassen.

Glaub mir, wenn man sich als Schüler einigermaßen geschickt anstellt, kann man durchmachen, und der Lehrer kriegt nix mit. Dafür sollte man als erstes mal nicht 23 Uhr auf dem Gang herumschleichen, egal, ob jemand klopft oder nicht. Wenn 22 Uhr Nachtruhe ist, klopft 22.01 niemand mehr an die Tür - auch nicht der Lehrer.

Ich glaube an Annahmen 2 und 4, uhnd das Heimschicken ist gerechtfertigt. Ich denke auch, dass Du selbst Deiner Tochter nicht so richtig glaubst - du rücktest ja nach und nach mit mehr Details raus, und je mehr es wurden, um so schllimmer wurden sie.

die Franzi

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Hallo,

Mir wurde gesagt das die Abteilungsleiterinn mit dabei was. Hat die das recht wie der Schulleiter das Kind auszuschliessen

Das weiß ich nicht. Hierüber gibt das entsprechende Schulgesetz deines Bundelandes Auskunft. „Abteilungsleiterin“ klingt nach Privatschule. Wenn das so wäre, hätte die Schule unter Umständen sogar noch weiter reichende Möglichkeiten.

Aber wenn ich denen sagen das keine Aufsichtsperson da ist können die die Tochter doch nicht nach hause schicken oder ?

Doch. Du musst darüber informiert werden, und es muss sichergestellt sein, dass du diese Information auch erhalten hast. Auf deinen Anrufbeantworter zu sprechen, würde z.B. nicht genügen. Wenn mit dir persönlich gesprochen wurde, wäre das ausreichend.

Um die Organisation musst du dich kümmern.

Schöne Grüße,
Jule

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Moin!

iCH habe mit dem Lehrpersonal gesprochen und die Antwort
bekommen das sie um 5 uhr unterwegs waren und Creme irgendwo
drauf gemacht worden ist.
Tochter sagt mir das sie um 23 und um 1 Uhr vor der Zimmertür
aufgefallen sind mehr nicht.

Also, es war ab 22 Uhr offiziell Nachtruhe, und sie werden erwischt um 23 Uhr, um 1 Uhr und um 5 Uhr???
Wenn sie das selbst zugibt, ist doch alles klar. Und wer’s um 23 Uhr nicht kapiert hat, sondern sich nochmal um 1 Uhr und um 5 Uhr erwischen lässt, der hat ja wohl nichts anderes verdient als nach Hause zu fahren.

Bei Klassenfahrten stellen Lehrer übrigens keine Nachtwache ab, sondern schlafen selber. Dass sie jemanden erwischen können, kann dann nur daran liegen, dass sie geweckt wurden. Und dazu reicht lediglich reden auf dem Flur. Oft wird nämlich unterschätzt, dass Reden auf dem Flur störend ist, weil es dort oft hallt, man muss noch nicht mal laut reden. Ich denke, die Lehrer wurden wach durch die Geräusche und konnten deshalb deine Tochter erwischen, das erscheint mir am wahrscheinlichsten. Und dass sich deine Tochter als Unschuldslamm hinstellt - naja, wer erwartet denn was anderes? Wir waren doch alle mal Kinder.

Hör die die Geschichte nochmal von beiden Seiten genau an und such dir die Wahrheit in der Mitte. Und sag deiner Tochter, sie soll sich nächstes Mal geschickter anstellen.

Alles Gute
wünscht
noi

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Hallo
ich habe mal ein Termin angefordert bei dem Klassenlehrer und der Abteilungsleiterinn die mit dabei war.

hABE VON DER tOCHTER MITBEKOMMEN WAS JETZT RICHTIG LOAS WAR.
-23 Uhr Lehrerinn kamm ins Zimmer sollen leise sein.(3 er Zimmer)
-1 Uhr an Tür geklopft ,tochter nachgeschaut erwischt
-5 Uhr kammen andere Mädels und Jungen wegen Zahnpastenvorfall und da wurde sie von der Lehrerinn wieder gesehen .

Ich meine mit dem Nachhaussegehen werden sie schon bestrafft und ich Finanziell auch .
Jetzt sollen sie die Hausordung abschreiben was ich auch noch o.k. finde und das sie noch Nachsitzen soll finde ich das letzte ohne Absprache mit Mir.
Sollte ich da mit den Lehrern und der Abteilungsleiterinn nicht klar kommen welche wege bleiben mit als höhere Instanz?
Will es nicht auf die spitze treiben aber was ich am Tel. mitbekommen habe von der Abteilungsleiterin hat mir gereicht.
Hatt die Kinder die in der Pubatät sind wie Tiere dagestellt.
Ich meine das eine ABL mit ihren Aussagen vor den Eltern zurück halten sollen.

MFG

Deine Ausführungen treffen den Nagel auf den Kopf.

Mal abgsehen davon, dass sich vmtl. auch andere Gruppen durch den Lärm gestört fühlen, haben die Lehrer wohl auch einen Anspruch auf Nachtruhe.

Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn völlig übermüdete Lehrer am nächsten Tag durch Unaufmerksamkeit eine Situation falsch einschätzen und es zu einem bösen Unfall kommt - das Geschrei wg. mangelder Aufsichtspflicht möchte ich dann mal erleben!

Und die Lehrer sind gut beraten, Verstöße gegen verabredete Regeln auch konsequent zu ahnden, wenn sie (auch später in der Schule noch) ernst genommen werden wollen.

Die Entscheidug ist mehr als vertretbar und wieder einmal sollten sich die Schüler und Eltern selbst(-)kritisch fragen, was genau schiefgelaufen ist bevor wieder einmal eine voreilige Lehrerschelte als Alibi eigener Unzulänglichkeiten herhalten muss.

G imager

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Hallo,

Nachsitzen findest du also das Letzte?
Das ist - zu deiner Information - eine Maßnahme, die in gewissen Grenzen jeder Fachlehrer anordnen kann, wenn es Verstöße gegen die Disziplin gibt.

Hast du mal darüber nachgedacht, wie eine Lehrkraft 30 Kinder beaufsichtigen, betreuen und gelegentlich auch noch unterrichten soll, wenn sie gleichzeitig keine Möglichkeit hat, den Kindern im Zweifelsfall Grenzen zu setzen?

Kannst du dir vorstellen, was passieren würde, wenn alle Eltern so denken würden wie du?
Versuch es mal. Was dabei herauskommen würde, wünschst du dir ganz sicher nicht.

Die meisten Leute hier haben bereits freundlich versucht dich darauf hinzuweisen, dass deine Tochter nicht unbedingt ein Unschuldsengel ist und dass Lehrer nicht durchgängig verkappte Rohrstock-Pädagogen sind, die aus reiner Bosheit und Gehässigkeit nachts durch die Gänge schleichen, grundlos Kinder anbrüllen und völlig ungerechte Strafen verhängen. Nur so, weil sie sonst nichts zu tun haben.

Aber wenn du unbedingt auf deiner Meinung bestehen willst: Bitte schön. Verklag sie doch alle beim Verwaltungsgericht. Die Lehrer, die Abteilungsleiterin, am besten das ganze Regierungspräsidium.

Aber schreib uns bitte hinterher unbedingt, was dabei herausgekommen ist.

Liebe Grüße

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Guten Tag,

Ich sehe es ein das die Schulregel abgeschrieben werden aber noch zusätzlich paar tage später nach zu sitzen ist doch unnötig.
Hat doch ihre Straffe bekommen das sie nach hause geschickt werden.
Ich bereite mich vor wenn man nicht mit den in Ruhre reden kann das ich vor dem Beratungsleher und Schulleitung hinzugehen.
Da kommt noch die Dumme aussage wenn die am den nähsten Tag nach vereiss zur Schule nicht erscheint muss sie alles nachholen wo die Klasse auf den Rückweg von der Klassenfahrt waren und direkt nach hause gegeangen sind.
Habe ja eine Ärzlichen artest .
Ich meine das die Kinder ihre Strafe bekommen haben und gut ist .Aber was die Lehrer bzw Abteilungsleitung weiter in die Länge zieht sehe ich es nicht ein.
MFG

Hallo,

Da kommt noch die Dumme aussage wenn die am den nähsten Tag nach vereiss zur Schule nicht erscheint muss sie alles nachholen wo die Klasse auf den Rückweg von der Klassenfahrt waren und direkt nach hause gegeangen sind.

Habe ja eine Ärzlichen artest .:

Ich würde mir die Vorgehensweise nochmal überlegen.
Wenn jemand nicht an einer Klassenfahrt teilnimmt, muss er am Unterricht teilnehmen, soweit ich weiß. Da spielt es keine Rolle, ob die anderen direkt nach Hause konnten oder nicht: sie waren ja die ganze Zeit auf einer schulischen Veranstaltung. Und ein Tag frei für deine Tochter wäre ja eine Art „Belohnung“ gewesen und nicht die Strafe, von der du schreibst.
Nun hatte sie ein ärztliches Attest und ich kann nachvollziehen, dass die Schule dann davon ausgeht, dass dieses Attest eher eine Gefälligkeit war. Ich möchte aber da nichts unterstellen.
Im Übrigen sag ich mal ganz offen: wenn sie direkt krank geworden ist, dann war es ja eigentlich gut, dass sie nach Hause musste und das nicht auf der Klassenfahrt passiert ist, oder? :wink: Und dann hättest du ja auch Zeit haben müssen. Insofern ist das unabhängig vom Nachhause-Schicken.

Und selbst wenn man meint, das Vorgehen sei total überzogen (was hier eigentlich keiner so richtig wissen kann): ich glaube, beide Seiten tun sich da nicht viel.
Mit der Schule hat man noch länger zu tun. Die Frage ist, ob es sich dafür wirklich lohnt, so weit zu gehen, oder ob man der Tochter nicht beibringt, dass jegliches tun halt Konsequenzen hat und es in der Regel nicht allzu sinnvoll ist, wenn man sich denen durch z.B. ein Attest entziehen möchte (von dem Attest hattest du vorher aber noch nichts geschrieben, oder habe ich da was überlesen?)

Nimm mir meinen Beitrag nicht übel, so ist er nicht gemeint. Aber manchmal lohnt sich - auf die lange Sicht - so ein Aufstand nicht. Bei wirklichen richtig schwerwiegenden Vorfällen könnte man eventuell schlechter da stehen.

Gruß
Shannon

Hi,

Dein Deutsch ist schlecht zu verstehen.

Da kommt noch die Dumme aussage wenn die am den nähsten Tag nach vereiss zur Schule nicht erscheint muss sie alles nachholen wo die Klasse auf den Rückweg von der Klassenfahrt waren und direkt nach hause gegeangen sind.

Deine Tochter wurde von der Klassenfahrt nach hause geschickt, und sollte dann am nächsten Tag in die Schule gehen, aber in eine andere Klasse, weil ihre Klasse ja noch auf Klassenfahrt war? Dann ist sie nicht hingegangen, und jetzt soll sie dafür nachsitzen?

So ist das Leben. Deine Tochter ist in ihrem Alter noch schulpflichtig. Wenn sie sich danebenbenimmt und bei der Klassenfahrt rausfliegt, dann muss sie in die Schule, in den Unterricht. Warum? Weil Schule Steuergelder (bei Privatschulen: erst recht Dein Geld) kostet, und die Schule muss die Leistung, die bezahlt wurde, erbringen - dazu ist aber die Anwesenheit deiner Tochter erforderlich.

Nachsitzen kann immer dann angeordnet werden, wenn Unterrichtsinhalte versäumt wurden. Dazu muss das Kind nicht mal schuldhaft fehlen (= schwänzen), es reicht, dass es lange krank war.So („versäumter Unterricht“) steht es zumindest in den bayerischen Schulgesetzen - nichts von Schwänzen oder unentschuldigtem Fehlen. Dasher kann es die Schule m.E. auch anordnen, wenn ein Attest vorliegt.

Ich persönlich würde demütig, schweigend und dankbar das Nachsitzen annehmen. Der Direktor hat nämlich auch das Recht, ein eingereichtes ärztliches Attest anzuzweifeln und Deine Tochter zum Schularzt schicken…

Ich meine das die Kinder ihre Strafe bekommen haben und gut ist .Aber was die Lehrer bzw Abteilungsleitung weiter in die Länge zieht sehe ich es nicht ein.

An der Schule zieht niemand etwas in die Länge, Deine Tochter zieht es in die Länge, und Du hilfst ihr. Deine Tochter hat ihre Strafe für das mangelnde Benehmen bei der Klassenfahrt bekommen und hat die Konsequenzen nur insoweit ertragen, als sie unvermeidbar waren: Heimgegangen ist sie, aber dafür hat sie sich Freizeit genehmigt (Du glaubst doch selbst nicht, dass sie krank war… )

die Franzi

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Hallo
da ist etwas durchanderder gekommen ,habe ja noch ein kleines am Bein.
Wir haben ein Atest von der Kinderärztin das sie nicht an diesem Tag am Schulunterreicht teilnehmen kann.
Dieser Tag war auch die Rückfahrt von der Klassenfahrt gewessen.
Also da Verstehe ich nicht was für eine Lücke sie füllen soll in einer anderen Klassen.

  1. Entfernung vom Klassenfahrt ist Ermässungssache( Lehrer soll die Aussage gemacht haben das er sowieso kein Bock drauf hat.)
    In meiner 13 Jahre Schullaufbahn kenne ich kein Vorfall das man entfernt worden ist von der Klassenfahrt.
  2. Schulregeln abschreiben ist auch o.k. sage ich auch nicht
  3. Nachsitzen finde ich langsam zu viel

Ich komme von einer Gesamtschule wie meine Tochter.
Wir hatten auch die gleiche Klassenstärke, aber nur besseres Lehrpersonal.
Die haben mit uns viel unternommen und sich so dargestellt das man vor der Person bzw. Karakter respekt hatte.
Es ging kolligial ab.
Der Lehrer hat uns auch erwicht ,das nicht nur 1 mal und als straffe konnten wir und auf einem Bein stellen in der Reihe für 30 min.
Der Leher hat sich die Decke genommen und sich gegenüber hingelegt und hat sich mit uns unterhalten bzw Geprädigt.

Es gibt immer noch gute Lehrer aber werden immer weniger.

mfg
nihat

Vielleicht doch ungerecht?
Hallo

hABE VON DER tOCHTER MITBEKOMMEN WAS JETZT RICHTIG LOAS WAR.
-23 Uhr Lehrerinn kamm ins Zimmer sollen leise sein.(3 er Zimmer)
-1 Uhr an Tür geklopft ,tochter nachgeschaut erwischt
-5 Uhr kammen andere Mädels und Jungen wegen Zahnpastenvorfall und da wurde sie von der Lehrerinn wieder gesehen .

Ich verstehe es so, dass da alle möglichen Kinder nachts auf dem Flur unterwegs waren, aber nur die Tochter mit ihrer Freundin gesehen und/oder bestraft wurde. Warum auch immer.

Nehmen wir an, es wäre so: Die Lehrer müssen keineswegs rachsüchtig oder sonstwie gestört sein, um ungerecht zu handeln. Einzelne rauspicken, das ist doch eine bekannte Methode, um eine Gruppe von Leuten in Kontrolle zu halten. Wenn da irgendjemand nach Hause geschickt wird, danach sind die anderen hundertprozentig ruhig(er). Und sie können ja auch schlecht alle nach Hause schicken.

Und dass der Mensch es sich nachträglich gerne so hinstellt, als sei er doch gerecht gewesen, indem er dem ungerecht Behandelten noch Sachen unterstellt, das wäre ja auch nicht gerade ungewöhnlich.

Mal abgesehen davon führt ungerechte Behandlung auch zu Rebellion, es wäre also ein Teufelskreis.

Ich schreib das nur, weil ich mir vorstellen kann, dass die beiden tatsächlich sehr ungerecht behandelt wurden, was ich natürlich nicht wissen kann.

Viele Grüße